Tagesordnung - öffentlicher Teil:
| 1. | Vorstellung neue Mitarbeiter Frau Götz und Herr Abel |
| 2. | Anträge auf Entlassung aus dem Gemeinderat |
| 2.1 | Antrag auf Entlassung aus dem Gemeinderat von Herrn Alexander Aulesjord |
| 2.2 | Antrag auf Entlassung aus dem Gemeinderat von Frau Silke Wadl |
| 3. | Feststellung der Nachrücker |
| 3.1 | Feststellung des Nachrückers als Listennachfolger der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
| 3.2 | Feststellung des Nachrückers als Listennachfolger der SPD |
| 4. | Vereidigung der Listennachfolger als neue Mitglieder des Gemeinderates Möhrendorf |
| 5. | Neubesetzung der gemeindlichen Ausschüsse |
| 6. | Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben) |
| 6.1 | keine Veröffentlichung |
| 7. | Kalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2024 bis 2027 |
| 8. | Änderung der Friedhofsgebührensatzung |
| 9. | Anschaffung neues Kommunalfahrzeug für den Bauhof - Auftragsvergabe - |
Öffentlicher Teil:
Vorstellung neue Mitarbeiter Frau Götz und Herr Abel
Sachverhalt:
Bürgermeister Fischer begrüßt Frau Ulrike Götz und Herrn Roland Abel und bittet um eine kurze Vorstellung im Gemeinderat.
Herr Abel ist 38 Jahre alt und wohnhaft in Forchheim. Bei der Gemeinde Möhrendorf ist er überwiegend für die Verbrauchsgebühren zuständig. Er schildert seinen beruflichen Werdegang zuerst bei der Sparkasse Mittelfranken-Süd und danach, bedingt durch den Wohnortwechsel nach Forchheim, bei der Sparkasse Forchheim, wo er bis zum Arbeitsbeginn am 1. Oktober 2023 bei der Gemeinde Möhrendorf als Individualkundenberater tätig war. Herr Abel erklärt, dass er sich durch die Veränderungen am Bankenmarkt dazu entschieden hat neue Wege einzuschlagen und bei der Gemeinde Möhrendorf neu durchzustarten. Er bedankt sich dabei auch für die Bereitschaft Quereinsteiger einzustellen und ihnen zügig und unkompliziert die Möglichkeit zu geben, sich für den neuen Beruf weiterzubilden. Nach ein paar Worten zum privaten Leben und seiner Freizeitgestaltung informiert Bürgermeister Fischer kurz über den Weggang von Frau Göller.
Anschließend stellt sich die 42-jährige gelernte Verwaltungsfachangestellte Frau Ulrike Götz aus Dietzhof, Gemeinde Leutenbach, dem Gemeinderat vor. Frau Götz arbeitete 20 Jahre im Bauamt/Personalamt der Verwaltungsgemeinschaft Gosberg, zuletzt eineinhalb Jahre beim Landkreis Forchheim im Jobcenter als Teamassistentin in der Leistungsabteilung. Durch die Stellenausschreibung in der Tageszeitung sei sie auf die freie Stelle in der Finanzabteilung der Gemeinde Möhrendorf aufmerksam geworden. Nach Bewerbung und Vorstellungsgespräch erhielt Frau Götz die Stellenzusage und ist nun seit dem 01.09.2023 bei der Gemeinde Möhrendorf als Vertretung von Frau Müller bis voraussichtlich Januar 2025 in der Kasse tätig. In ihrer Freizeit kocht und backt sie gerne und engagiert sich als Gemeinderätin und Jugendbeauftragte auch in den örtlichen Vereinen. Frau Götz bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und hofft auf eine gute Zusammenarbeit.
Bürgermeister Fischer bedankt sich bei den neuen Kollegen für ihre Vorstellung im Gemeinderat.
Anträge auf Entlassung aus dem Gemeinderat
Antrag auf Entlassung aus dem Gemeinderat von Herrn Alexander Aulesjord
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 08.09.2023 stellt Herr Alexander Aulesjord den Antrag auf Entlassung aus dem Gemeinderat. Aufgrund beruflicher Gründe kann er sein Gemeindesratsmandat im Moment leider nicht mit dem gebotenen Einsatz wahrnehmen. Daher tritt er mit sofortiger Wirkung von seinem Gemeinderatsmandat zurück und stellt sein Amt für eine/n Nachrücker/in der Grünen Liste zur Verfügung.
Die Niederlegung bzw. der Rücktritt von einem Ehrenamt stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Gemeinderat zu entscheiden hat.
Nach Art. 48 GLKrWG kann die gewählte Person das Amt niederlegen; Art. 19 GO findet keine Anwendung mehr, so dass eine Niederlegung des Mandats auch ohne Begründung möglich ist.
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat Möhrendorf stimmt dem Antrag von Herrn Alexander Aulesjord auf Entlassung aus dem Gemeinderat zu. |
| 2. | Herr Aulesjord ist über seine Entlassung schriftlich zu benachrichtigen. |
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angenommen
Antrag auf Entlassung aus dem Gemeinderat von Frau Silke Wadl
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 21.10.2023 beantragt Frau Silke Wadl mit sofortiger Wirkung die Entlassung aus dem Gemeinderat und stellt ihr Amt für eine/n Nachrücker/in der SPD zur Verfügung.
Gemeinderat Fabian Reck kommt um 19.10 Uhr zur Sitzung hinzu.
Die Niederlegung bzw. der Rücktritt von einem Ehrenamt stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Gemeinderat zu entscheiden hat.
Nach Art. 48 GLKrWG kann die gewählte Person das Amt niederlegen; Art. 19 GO findet keine Anwendung mehr, so dass eine Niederlegung des Mandats auch ohne Begründung möglich ist.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat Möhrendorf stimmt dem Antrag von Frau Silke Wadl auf Entlassung aus dem Gemeinderat zu.
2. Frau Wadl ist über die Entlassung schriftlich zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angenommen
Wegen persönlicher Beteiligung enthält sich Frau Wadl der Stimme und bedankt sich für die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat.
Feststellung der Nachrücker
Feststellung des Nachrückers als Listennachfolger der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Sachverhalt:
Der mit Beschluss auf Antrag aus dem Amt als Gemeinderatsmitglied entlassene Alexander Aulesjord gehörte der Fraktion der GRÜNEN an. Der Wahlausschuss der Gemeinde Möhrendorf hat am 24.03.2020 per Beschluss einstimmig die Listennachfolger der GRÜNEN festgestellt.
Listennachfolger:
| Nr. | Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand | gültige Stimmen |
| 5 | Zeller Monica, Fotografin, Möhrendorf | 639 |
| 6 | Kreiner Karin, Bankkauffrau, Gemeinderatsmitglied, Möhrendorf | 588 |
| 7 | Aulesjord Swantje, Zahnärztin, Möhrendorf | 519 |
| 8 | Leißner Jürgen, Dipl.-Ing., IT-Systemanalytiker, Möhrendorf | 499 |
Die zunächst in Frage kommenden Listennachfolgerinnen Frau Monica Zeller (Nr. 5), Frau Karin Kreiner (Nr. 6) und Frau Swantje Aulesjord (Nr. 7) haben alle mitgeteilt, dass sie für das Amt des Gemeinderates nicht zur Verfügung stehen.
Als nächster Listennachfolger (Nr. 8) wurde Herr Jürgen Leißner, Bogenstraße 7, 91096 Möhrendorf, angeschrieben. Herr Leißner hat sich bereit erklärt, das Mandat anzunehmen.
Gemäß Art. 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Hinweis:
Zur Sicherstellung, dass der Gemeinderat ununterbrochen „richtig besetzt ist“, wurde in analoger Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bereits vorab Herrn Leißner die Sach- und Rechtslage mitgeteilt. Er wurde hierzu aufgefordert, eine schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl und die Ableistung des Gelöbnisses nach Art. 31 der Gemeindeordnung (GO) vorzulegen. Die schriftliche Einverständniserklärung liegt mittlerweile vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund des letzten Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2020 als Listennachfolger der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Jürgen Leißner, Bogenstr. 7, 91096 Möhrendorf, für Herrn Alexander Aulesjord in den Gemeinderat nachrückt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angenommen
Feststellung des Nachrückers als Listennachfolger der SPD
Sachverhalt:
Die mit Beschluss auf Antrag aus dem Amt als Gemeinderatsmitglied entlassene Frau Silke Wadl gehörte der Fraktion der SPD an. Der Wahlausschuss der Gemeinde Möhrendorf hat am 24.03.2020 per Beschluss einstimmig die Listennachfolger der SPD festgestellt.
Listennachfolger:
| Nr. | Familienname, Vorname, akademische Grade, Beruf oder Stand | gültige Stimmen |
| 2 | Rösch Wolfgang, Koch, Möhrendorf | 1.027 |
Als Listennachfolger (Nr. 2) wurde Herr Wolfgang Rösch, Dorfstr. 8, 91096 Möhrendorf, angeschrieben. Herr Rösch hat sich bereit erklärt, das Mandat anzunehmen.
Gemäß Art. 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Hinweis:
Zur Sicherstellung, dass der Gemeinderat ununterbrochen „richtig besetzt ist“, wurde in analoger Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bereits vorab Herrn Rösch die Sach- und Rechtslage mitgeteilt. Er wurde hierzu aufgefordert, eine schriftliche Erklärung über die Annahme der Wahl und die Ableistung des Gelöbnisses nach Art. 31 der Gemeindeordnung (GO) vorzulegen. Die schriftliche Einverständniserklärung liegt mittlerweile vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund des letzten Wahlergebnisses der Kommunalwahl 2020 als Listennachfolger der SPD Herr Wolfgang Rösch, Dorfstr. 8, 91096 Möhrendorf, für Frau Silke Wadl in den Gemeinderat nachrückt.
Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angenommen
Vereidigung der Listennachfolger als neue Mitglieder des Gemeinderates Möhrendorf
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat per Beschluss festgestellt, dass
| • | Herr Jürgen Leißner, Bogenstr. 7, 91096 Möhrendorf, Liste der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen |
| • | Herr Wolfgang Rösch, Dorfstr. 8, 91096 Möhrendorf, Liste der SPD Listennachfolger für die ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder Alexander Aulesjord und Silke Wadl werden. |
Die neu berufenen Gemeinderatsmitglieder sind nach der Berufung in öffentlicher Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen.
Ablauf der Vereidigung der in den Gemeinderat neu gewählten Mitglieder (Art. 31 Abs. 4 GO)
| - | Den Eid nimmt der 1. Bürgermeister ab (Art. 31 Abs. 4 Satz 5 GO). |
| - | Die Eidesformel ist im Gesetz vorgegeben (Art. 31 Abs. 4 Satz 2 GO). Die Worte „So wahr mir Gott helfe“ können weggelassen werden (Art. 31 Abs. 4 Satz 3 GO). Anstelle des Eides kann aus Glaubens- oder Gewissensgründen ein Gelöbnis geleistet werden (Art. 31 Abs. 4 Satz 4 GO). |
Der Text mit der Eidesformel wird an die neu zu vereidigenden Gemeinderatsmitglieder übergeben. Der 1. Bürgermeister Thomas Fischer vereidigt daraufhin Herrn Leißner und Herrn Rösch. Diese heben die Hand zur Eidesleistung und sprechen miteinander den nachfolgenden Text:
"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Hinweis:
Mit der wirksamen Berufung (Feststellung durch den Gemeinderat, Annahmeerklärung und Eidesleistung) liegen nun ab sofort auch die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes vor. Die sonst notwendige Ladung spielt hierbei keine Rolle, da Herr Leißner und Herr Rösch zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht Mitglied des Gemeinderates waren (Kommentar zum Kommunalwahlrecht in Bayern, Randnr. 8 zu Art. 48 GLKrWG).
Keine Beschlussfassung erforderlich.
Neubesetzung der gemeindlichen Ausschüsse
Sachverhalt:
Mit dem Ausscheiden von Herrn Alexander Aulesjord und Frau Silke Wadl sind die Ausschüsse durch den Gemeinderat neu zu beschließen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlagen die Besetzung der gemeindlichen Ausschüsse wie folgt vor:
Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Kurzform: Bauausschuss)
| Gruppierung | Mitglieder bisher | Mitglieder neu |
| GRÜNE | Dieter Emmerich |
|
| Melanie Viebahn |
|
Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (Kurzform: Hauptausschuss)
| Gruppierung | Mitglieder bisher | Mitglieder neu |
| GRÜNE | Alexander Aulesjord | Jürgen Leißner |
| Eva-Maria Hammer |
|
Rechnungsprüfungsausschuss (Kurzform: RPA)
| Gruppierung | Mitglieder bisher | Mitglieder neu |
| GRÜNE | Dieter Emmerich |
|
| Eva-Maria Hammer |
|
Da die SPD nur mit einem Gemeinderatsmitglied im Gremium vertreten ist, erhält Herr Rösch einen Platz in folgenden Ausschüssen:
Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss (Kurzform: Bauausschuss)
| Gruppierung | Mitglied bisher | Mitglied neu |
| SPD | Silke Wadl | Wolfgang Rösch |
Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss (Kurzform: Hauptausschuss)
| Gruppierung | Mitglied bisher | Mitglied neu |
| SPD | Silke Wadl | Wolfgang Rösch |
Hinweis: Sämtliche Mitglieder des Gemeinderates (auch die Betroffenen) sind stimmberechtigt.
Beschluss:
Der Gemeinderat Möhrendorf bestellt
| a) | die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen genannten Mitglieder und Vertreter in die gemeindlichen Ausschüsse und |
| b) | von der SPD Herrn Wolfgang Rösch in den Bau- und Hauptausschuss. |
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Bauvorlagen (keine Veröffentlichung)
Kalkulation der Friedhofsgebühren für die Jahre 2024 bis 2027
Sachverhalt:
Im RIS wurde hierzu die 28 Seiten umfassende Dokumentation zur Friedhofsgebührenkalkulation 2023 für die Jahre 2024 bis 2027 eingestellt.
Fazit zur Gebührenkalkulation
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, im Bereich der Friedhofsgebühren auch für den kommenden Kalkulationszeitraum eine 100 %-ige Kostendeckung anzustreben, die in diesem Zeitraum eine Vielzahl von Grabverlängerungen ansteht und deshalb die Gebührenbelastung gerecht verteilt werden kann.
Die in den letzten Jahren gestiegene Anzahl von Bestattungen und die wieder ansteigende Zahl von Grabnutzungsverlängerungen führen somit zu einer günstigen Prognose für den kommenden Kalkulationszeitraum.
Die stark ansteigende Tendenz zur Urnenbestattung hält weiterhin an. In der Kalkulation findet sich nun auch eine praxisnahe und den aktuellen Gegebenheiten angepasste Verteilung der Gesamtkosten. So sind die Kosten für die Errichtung einer Urnenwand und die Bereitstellung von Baumurnengräbern naturgemäß deutlich höher als bei Erdgräbern und als höher gewichteter Faktor in der Kalkulation enthalten. Dies hat nun dazu geführt, dass sich die Gebühren für die Erdgräber (ab Doppelgrab) verringern, während bei den Urnenbestattungsarten ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist.
Diskussionsverlauf:
Das neue Gemeinderatsmitglied Herr Jürgen Leißner äußert sich zur bekanntgegebenen Friedhof-Gebührenkalkulation 2023 und bittet die Verwaltung, die Zahlen zu den Punkten 3. „Prognose der jährlichen Gesamtkosten für die Kostenstelle 01 Friedhof“, Punkt 4. „Kalkulation zur Ermittlung einer kostendeckenden Gebühr für die Kostenstelle 01 Friedhof“ sowie 4.1 „Ermittlung der Äquivalenzziffer“ (Seiten 15 – 17) zu prüfen und die neuen Zahlen dem Gemeinderat bekanntzugeben.
Unabhängig davon bittet Bürgermeister Fischer trotzdem heute hierüber Beschluss zu fassen.
Anmerkung vom 25.10.2023:
Per E-Mail vom 25.10.2023 – 10.39 Uhr – teilt Herr Leißner mit, dass er heute Morgen nochmals die Tabelle auf Seite 17 der Gebührenkalkulation durchgegangen sei und diese nun herleiten konnte. Somit habe er jetzt keine Differenzen mehr zwischen den Berechnungen.
Beschluss:
1. | Aufgrund der Empfehlungen von Verwaltung und Hauptausschuss beschließt der Gemeinderat, die Grabgebühren gemäß § 3 der Gebührensatzung für das Friedhofs- und Bestattungswesen ab 01.01.2024 wie folgt anzupassen: |
|
| ab 1.1.2024 in € | bis 31.12.2023 in € |
| a) | Einzelgrab | 34,00 | 30,00 |
| b) | Doppelgrab | 45,00 | 47,00 |
| c) | Dreifachgrab | 60,00 | 65,00 |
| d) | Vierfachgrab | 74,00 | 82,00 |
| e) | Fünffachgrab | 88,00 | 97,00 |
| f) | Sechsfachgrab | 102,00 | 114,00 |
| g) | 5-fach Urnengrab | 84,00 | 61,00 |
| h) | Urnennische (2-fach), Urnengräber an Baumbestand (2-fach) excl. Plakette | 87,00 | 40,00 |
| i) | Urnengräber an Baumbestand (3-fach) excl. Plakette | 88,00 | 47,00 |
| j) | Urnengräber an Baumbestand (4-fach) excl. Plakette | 95,00 | 54,00 |
| 2. | Die Benutzungsgebühren für die Leichenhalle gelten unverändert weiter. |
| 3. | Die Gebührensatzung ist entsprechend zu ändern, auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen. |
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Sachverhalt:
(Entwurf vom 04.10.2023 einer)
Satzung der Gemeinde Möhrendorf zur 2. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom ____________
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Satzung:
Die Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Möhrendorf vom 28.09.2021, zuletzt geändert am 25.07.2023 wird wie folgt geändert:
§ 3 Abs. 1 „Grabgebühren“ erhält folgende neue Fassung:
Die Grabgebühr beträgt jährlich für ein
|
| in Euro |
| a) | Einzelgrab | 34,00 |
| b) | Doppelgrab | 45,00 |
| c) | Dreifachgrab | 60,00 |
| d) | Vierfachgrab | 74,00 |
| e) | Fünffachgrab | 88,00 |
| f) | Sechsfachgrab | 102,00 |
| g) | 5-fach Urnengrab | 84,00 |
| h) | Urnennische (2-fach), Urnengräber an Baumbestand (2-fach) excl. Plakette | 87,00 |
| i) | Urnengräber an Baumbestand (3-fach) excl. Plakette | 88,00 |
| j) | Urnengräber an Baumbestand (4-fach) excl. Plakette | 95,00 |
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Möhrendorf tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Beschluss:
| 1. | Aufgrund der Empfehlungen von Verwaltung und Hauptausschuss beschließt der Gemeinderat, dem vorstehenden Entwurf vom 04.10.2023 einer Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Möhrendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) zuzustimmen. |
| 2. | Die Änderungssatzung soll am 01.01.2024 in Kraft treten. |
| 3. | Die Änderungssatzung ist vom 1. Bürgermeister auszufertigen, im Amtsblatt zu veröffentlichen und auf der Homepage der Gemeinde in der konsolidierten Gesamtfassung dauerhaft online zu stellen. |
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Anschaffung neues Kommunalfahrzeug für den Bauhof - Auftragsvergabe -
Sachverhalt:
Bereits im Juli 2015 wurde, damals als Ersatz für den Carraro Ronda, der neue knickgelenkte Schlepper ISEKI VITRA für nachfolgende Aufgaben angeschafft:
| - | Grasmäheinsätze für Mittel und Großflächen |
| - | Winterräum- und Streudienst für Geh- und Radwege |
| - | Straßen- und Wegesäuberung |
Diese Fahrzeuge, laufen bauartbedingt, fast immer am Limit und sind im ständigen Einsatz. Das o. g. Fahrzeug ist nun auch in die Jahre gekommen und es häufen sich in den letzten Monaten immer mehr notwendige Reparaturen aus Alters- und Verschleißgründen. Mit nunmehr fast neun Jahren Betriebszeit ist die herkömmliche Laufzeit absolut erreicht.
Deshalb wurde bereits in den mittelfristigen Investitionsplanungen für 2024 eine Neuanschaffung eingeplant. Es wurden vom Bauhof bereits vergleichbare Angebote eingeholt und verschiedene Herstellermodelle auf dem Bauhof ausprobiert und begutachtet.
Anbaugeräte waren hierbei Universal Frontmähwerk, Absaugung und Behälter, Aufsattelstreuer, Federklappräumschild (Bruttopreise mit allen Anbauteilen und Geräten Stand Juni 2023)
Kärcher 120.666,00 €
Engholm City Ranger 106.225,17 €
Hako 109.333,87 €
Die Mitarbeiter des Bauhofes sprachen sich hierbei in Punkto Bedienkomfort und Einsatzmöglichkeiten sowie Umrüstzeiten eindeutig für das Fahrzeug von Hako aus.
Da die Lieferzeit bei ca. 4 Monaten liegt und die oben beschriebenen technischen Probleme immer öfters auftreten, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Bestellung schon jetzt zu erledigen, damit dann im Frühjahr sowohl das Schneeräumen sowie die Grünpflege nahtlos und ohne Ausfälle stattfinden kann.
Des Weiteren wird unser Altfahrzeug ISEKI puls eine ältere Kehrbeseneinheit in Zahlung gegeben. Die finanzielle Bewertung des Altfahrzeuges kann erst zum Zeitpunkt der Übergabe erfolgen.
Diskussionsverlauf HA-Sitzung:
Im Verlauf der Diskussion wird nachgefragt, wie viele Betriebsstunden der ISEKI aufweist.
Des Weiteren wird von Herrn Gemeinderat Hartmann vorgeschlagen, für das ausgewählte Kommunalfahrzeug Hako ein Leasing-Angebot einzuholen; die weiteren Mitglieder des Ausschusses stimmen dem zu.
Diskussionsverlauf GR-Sitzung:
Bürgermeister Fischer teilt mit, dass der ISEKI zum Zeitpunkt 12.10.2023 einen Stand von 2.295 Betriebsstunden aufweist.
Das geforderte Leasing-Angebot von der Fa. Hako liegt vor und ist im Ratsinformationssystem eingestellt. Nach Diskussion im Gemeinderat nimmt man von einem Leasing für das Kommunalfahrzeug Abstand.
Finanzielle Beurteilung/Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:
Investitionsplanung 2024 100.000 €
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Hako aus Schwabach gemäß Angebot vom 15.06.2023 für das Kommunalfahrzeug Hako Citymaster 650 zu einem Preis von 109.333,87 € brutto zu.
Die Kosten sind in die Haushaltsplanung 2024 unter der entsprechenden Haushaltsstelle einzuplanen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag 30.01.2024