Tagesordnung – öffentlicher Teil:
| 1. | Bauvorlagen: |
| 1.1 | Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, An der Marter 1 (a), Fl. Nr. 630/5, Gemarkung Möhrendorf (BV 2023-035) |
| 2. | Anbau von Räumen für Jugend- und Vereinsnutzung an die Sporthalle Möhrendorf |
| 2.1 | Gewerk Trockenbauarbeiten - Auftragsvergabe - |
| 2.2 | Gewerk Estricharbeiten - Auftragsvergabe - |
| 2.3 | Gewerk Innenputzarbeiten - Auftragsvergabe - |
| 3. | ASV Änderung/Anpassung Nutzungsvertrag |
| 4. | Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung |
Öffentlicher Teil:
Bauvorlagen:
Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, An der Marter 1 (a), Fl. Nr. 630/5, Gemarkung Möhrendorf (BV 2023-035)
Antragsteller: Dominik Karl und Eva Schwindsackel
Stellungnahme der Bauverwaltung:
Die Antragsteller möchten am Grundstück ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 19/8 Marteräcker.
Ein ähnliches Vorhaben der selben Antragsteller wurde bereits im Antrag Nr. 2022-008 in der Gemeinderatssitzung vom 22.03.2022 behandelt.
Das Gebäude hat Außenmaße von 12,49 x 9,15 m. Die Firsthöhe beträgt ca. 8,14 m.
Für das Bauvorhaben sind 3 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.
Folgender Beschluss wurde bereits im Antrag Nr. 2022-008 am 22.03.2022 gefasst:
Der Gemeinderat beschließt:
Zu Frage 1:
Eine Überschreitung der im Bebauungsplan vorgegebenen Höhe des Fertigfußbodens (0,60 cm über Oberkante bestehendes Gelände) auf 0,85 m bis 1,26 m über Oberkante bestehendes Gelände wird in Aussicht gestellt.
Zu Frage 2:
Eine Überschreitung der Baugrenze nach Norden um 12,30 m wird in Aussicht gestellt.
Zu Frage 3:
Eine Überschreitung der Baugrenze nach Westen um ca. 8,00 m wird in Aussicht gestellt.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat der folgenden Befreiung auf teilweiser Bebauung außerhalb des Bebauungsplanes zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 14:0 angenommen
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Befreiung von der im Bebauungsplan festgelegten Hausform (E/D und ein Satteldach von 40°- 50°) zugunsten der ebenfalls im Bebauungsplan festgelegten, jedoch an anderer Stelle erlaubten Hausform (2 Vollgeschosse, Dachneigung 30°, Traufhöhe ab OK FFB von 5,50 m), in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 10:4 angenommen
Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen notwendig:
| - | Befreiung von der festgesetzten Baugrenze |
| - | Befreiung von der festgesetzten Sockelhöhe auf bis zu 1,10 m anstatt 0,60 m über der natürlichen Geländeoberfläche |
| - | Befreiung von der festgesetzten Dachneigung (Ostseite) auf eine Neigung von 17° anstatt 30° - 38° |
| - | Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe auf eine Höhe von bis zu 5,66 m anstatt 5,50 m |
| - | Befreiung von den festgesetzten Bepflanzungen mit 2 Bäumen an der Stelle, an welcher das Haus errichtet wird |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem Antrag auf Baugenehmigung mit den damit verbundenen Befreiungen
| - | Befreiung von der festgesetzten Baugrenze |
| - | Befreiung von der festgesetzten Sockelhöhe auf bis zu 1,10 m anstatt 0,60 m über der natürlichen Geländeoberfläche |
| - | Befreiung von der festgesetzten Dachneigung (Ostseite) auf eine Neigung von 17° anstatt 30° - 38° |
| - | Befreiung von der festgesetzten Wandhöhe auf eine Höhe von bis zu 5,66 m anstatt 5,50 m |
| - | Befreiung von den festgesetzten Bepflanzungen mit 2 Bäumen an der Stelle, an welcher das Haus errichtet wird |
zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Anbau von Räumen für Jugend- und Vereinsnutzung an die Sporthalle Möhrendorf
Gewerk Trockenbauarbeiten - Auftragsvergabe -
Sachverhalt:
Das Gewerk Trockenbauarbeiten wurde als Öffentliche Ausschreibung auf der Plattform „Deutsche E-Vergabe“ veröffentlicht.
Zur Submission am 18.12.2023 um 14.20 Uhr haben 12 Firmen ein Angebot wie folgt abgegeben:
| Angebot 1: | 106.355,06 Euro |
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| Angebot 2: | 70.686,95 Euro |
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| Angebot 3: | 104.561,55 Euro |
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| Angebot 4: | 99.484,12 Euro |
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| Angebot 5: | 73.868,59 Euro | Nachlass 6 % |
| Angebot 6: | 88.751,03 Euro | Nachlass 5 % |
| Angebot 7: | 94.673,50 Euro |
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| Angebot 8: | 76.973,96 Euro | Nachlass 2 % |
| Angebot 9: | 86.301,75 Euro |
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| Angebot 10: | Systembau Bischof, Pretzfeld 70.601,99 Euro | Nachlass 3,5 % |
| Angebot 11: | 91.529,27 Euro |
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| Angebot 12: | 115.045,49 Euro | Nachlass 5 % |
Am 19.12.2023 wurde durch die Deutsche Post AG noch ein Angebot verspätet zugestellt.
In der Kostenberechnung vom 19.11.2019 waren für die ausgeschriebenen Leistungen Kosten von brutto 65.000,00 Euro vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Fa. Systembau Bischof aus Pretzfeld gemäß Angebot vom 15.12.2023 für die Trockenbauarbeiten mit einer Auftragssumme in Höhe von 68.130,92 Euro brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Gewerk Estricharbeiten - Auftragsvergabe -
Sachverhalt:
Das Gewerk Estricharbeiten wurde als Öffentliche Ausschreibung auf der Plattform „Deutsche E-Vergabe“ veröffentlicht.
Zur Submission am 18.12.2023 um 14.35 Uhr haben 12 Firmen ein Angebot wie folgt abgegeben:
| Angebot 1: | 16.959,24 Euro |
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| Angebot 2: | 15.140,97 Euro |
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| Angebot 3: | 17.481,70 Euro | Nachlass 2 % |
| Angebot 4: | 23.375,65 Euro | Nachlass 2,5 % |
| Angebot 5: | 15.880,19 Euro |
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| Angebot 6: | 15.824,62 Euro | Nachlass 4,5 % |
| Angebot 7: | 19.239,92 Euro |
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| Angebot 8: | 24.481,87 Euro |
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| Angebot 9: | 33.365,52 Euro |
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| Angebot 10: | 24.425,94 Euro |
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| Angebot 11: | EFB GmbH, Augustusburg 13.297,54 Euro |
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| Angebot 12: | 21.631,23 Euro |
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In der Kostenberechnung vom 19.11.2019 waren für die ausgeschriebenen Leistungen Kosten von brutto 13.100,00 Euro vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Fa. EFB GmbH aus Augustusburg gemäß Angebot vom 08.12.2023 für die Estricharbeiten mit einer Auftragssumme in Höhe von 13.297,54 Euro brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Gewerk Innenputzarbeiten - Auftragsvergabe -
Sachverhalt:
Das Gewerk Innenputzarbeiten wurde als Öffentliche Ausschreibung auf der Plattform „Deutsche E-Vergabe“ veröffentlicht.
Zur Submission am 18.12.2023 um 14.00 Uhr haben 18 Firmen ein Angebot wie folgt abgegeben:
| Angebot 1: | 27.517,86 Euro | Nachlass 4 % |
| Angebot 2: | 30.253,73 Euro |
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| Angebot 3: | 26.789,28 Euro | Nachlass 3 % |
| Angebot 4: | 36.145,83 Euro |
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| Angebot 5: | 39.473,43 Euro |
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| Angebot 6: | 35.750,93 Euro | Nachlass 5 % |
| Angebot 7: | 27.363,75 Euro |
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| Angebot 8: | 33.382,48 Euro |
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| Angebot 9: | 39.728,75 Euro |
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| Angebot 10: | 32.995,01 Euro | Nachlass 3 % |
| Angebot 11: | 39.256,83 Euro | Nachlass 3 % |
| Angebot 12: | 38.345,37 Euro |
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| Angebot 13: | H+S Concept Bau GmbH, Nürnberg 25.602,08 Euro Nachlass 6 % |
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| Angebot 14: | 28.532,63 Euro | Nachlass 2 % |
| Angebot 15: | 33.328,92 Euro |
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| Angebot 16: | 49.219,29 Euro | Nachlass 2 % |
| Angebot 17: | 43.000,06 Euro |
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| Angebot 18: | 26.570,08 Euro |
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In der Kostenberechnung vom 19.11.2019 waren für die ausgeschriebenen Leistungen Kosten von brutto 25.300,00 Euro vorgesehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Fa. H+S Concept Bau GmbH aus Nürnberg gemäß Angebot vom 09.12.2023 für die Innenputzarbeiten mit einer Auftragssumme in Höhe von 24.065,95 Euro brutto zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
ASV Änderung/Anpassung Nutzungsvertrag
Sachverhalt:
Der ASV möchte die bestehende Flutlichtanlage mit finanzieller Unterstützung der Gemeinde umrüsten. Eine Förderung durch den BLSV und auch ZUG setzen eine längerfristige Nutzung voraus. Aktuell ist im Nutzungsvertrag vom 01.01.2013 folgendes geregelt:
§ 3 Vertragsdauer
| 1. | Vertragsbeginn ist der 01.01.2013, Vertragsende ist der 31.12.2015. |
| 2. | Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt, so verlängert es sich jeweils um weitere drei Jahre. Es kann dann von jedem Vertragspartner spätestens ein Jahr vor dem Ende der neuen Frist gekündigt werden. |
Die Verwaltung schlägt vor, im § 3 folgende Streichung/Ergänzung vorzunehmen:
Vertragsbeginn ist der 01.01.2024, Vertragsende ist der 31.12.2033.
Satz 2 bleibt bestehen.
Zusätzlich ist im §10 Betreten des Vertragsgegenstandes folgender Passus aufzunehmen:
Der ASV hat auf dem Pachtgegenstand das Hausrecht.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, dem geänderten Nutzungsvertrag zuzustimmen.
Der Vertrag ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung
Sachverhalt:
Der Hauptausschuss des KAV (kommunaler Arbeitgeberverband) ermöglicht diesen Weg den kommunalen Arbeitgebern auf Basis des Betriebsrentenstärkungsgesetzes zum Zwecke der betrieblichen Altersvorsorge ab Juni 2023.
Im Rahmen der Tarifverhandlungen konnte keine Einigung über die Einführung von tariflichen Arbeitgeber-Zuschüssen erzielt werden.
Immer mehr Arbeitgeber sind jedoch an den KAV herangetreten, auch analog wie private AG direkte Zuschüsse zu Entgeltumwandlungen zahlen zu können.
Daraufhin beschloss der Hauptausschuss des KAV in seiner Sitzung am 15.06.2023, eine freiwillige und zusätzliche Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von bis zu 15 % des umgewandelten Entgeltes höchstens jedoch in Höhe der dadurch eingesparten Sozialversicherungsbeiträge zu ermöglichen.
Der Beschluss gilt für Beschäftigte im Geltungsbereich der kommunalen AG die bereits eine EU (Entgeltumwandlung) für Altersversorgung vereinbart haben oder noch vereinbaren. Die Möglichkeit besteht nur bei versicherungsförmigen Durchführungswege: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfond bei den zulässigen Anbietern. Dies sind in Bayern ZVK, VKB und Sparkassen-Finanzgruppe.
Eine rückwirkende Gewährung von AG-Zuschüssen ist nicht möglich. Für die Bezuschussung bedarf entweder eines Antrages des/der Beschäftigten oder eines Beschlusses des Arbeitgebers und eine anschließende Info an die Arbeitnehmer.
Umfang:
Aktuell bestehen seitens der Beschäftigten sechs laufende Verträge mit EU zur Altersvorsorge mit den o. g. Anbietern. Zwei Verträge sind momentan stillgelegt.
Die gesamte Umwandlungssumme aller laufenden Verträge beträgt aktuell 547,00 € pro Monat.
Bei einer Bezuschussung von 15 % würde diese bereits vereinbarten Verträge dies einen monatlichen Zuschuss von ca. 82 € pro Monat für die Gemeinde bedeuten.
Die Summe der Zuschüsse für Neuverträge wird von Seiten der Personalverwaltung auf monatlich maximal 50 bis 80 € geschätzt, da ein Prozentsatz von 15 % keinen allzu großen Anreiz darstellt.
Seitens der Personalverwaltung wird um einen Beschluss gebeten, ob die Gemeinde Möhrendorf diesen freiwilligen und zusätzlichen Anreiz, welcher vor allem auf die jüngeren Mitarbeiter abzielt, schaffen möchte.
Möhrendorf, 20.11.2023, Personalverwaltung, Zametzer
Diskussionsverlauf:
Herr Zametzer wird gebeten, noch einige Fall-Beispiele aufzuzeigen.
Anmerkung der Verwaltung 07.12.2023:
Berechnungsbeispiel für Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung (EU) zum Zwecke
der betrieblichen Altersversorgung:
Auf die Fragen aus dem Hauptausschuss möchte ich folgende Antwort geben:
Aktuell haben wir 5 Mitarbeiter, die insgesamt eine Summe von 547 € von Ihrem Brutto-Entgelt monatlich zur betrieblichen Altersvorsorge umwandeln.
Im Falle einer freiwilligen Übernahme durch die Gemeinde, würden wir 15 % von diesem Betrag bezuschussen. Das bedeutet für die Altfälle einen monatlichen Aufwand für die Gemeinde von
82 €.
Durch unsere jungen Mitarbeiter im Haus, welche bisher keinen Vertrag zur Altersvorsorge abgeschlossen haben, könnte sich dieser Betrag verdoppeln, so dass wir im Jahr für alle Mitarbeiter mit ca. 2.000 € Mehrkosten insgesamt im Bereich der Entgelt-Haushaltsstellen rechnen sollten.
An dem aufgeführten Beispiel möchte ich es Ihnen darlegen:
| Entgeltberechnung | ohne Umwandlung | mit Umwandlung |
| € | € |
| mtl. Entgelt Brutto | 2.000 | 2.000 |
| Entgeltumwandlung Arbeitnehmer |
| - 100 |
| mtl. Sozialversicherungs-Brutto | 2.000 | 1.900 |
| SV-Beiträge Arbeitgeber | 400 | 380 |
| Ersparnis Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge |
| 20 |
| Arbeitgeberzuschuss zur Umwandlung |
| 15 |
Der Arbeitnehmer zahlt seinen vollen EU-Betrag. Die EU wird vom Entgelt-Brutto abgezogen, so dass der Sozialversicherungsbetrag für die Gemeinde entsprechend niedriger ist. Die monatliche Ersparnis von 20 € des Arbeitgebers ist im o. g. Bespiel die Höchstgrenze.
Der Arbeitnehmer würde einen Zuschuss in Höhe von 15 € (15 % von 100 €) erhalten, was sich im Rahmen der Ersparnis des Arbeitgeberaufwandes Sozialversicherung bewegt.
Personalverwaltung, Zametzer
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, sich dem Beschluss des Hauptausschusses des KAV vom 15.06.2023 anzuschließen und eine freiwillige und zusätzliche Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses von bis zu 15 % des umgewandelten Entgeltes - höchstens jedoch in Höhe der dadurch eingesparten Sozialversicherungsbeiträge - zu ermöglichen.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag 19.03.2024