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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 3/2024
Kinderbetreuung und Schule
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Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/25

Hiermit werden die Erziehungsberechtigten aller Kinder, die in diesem Jahr schulpflichtig werden, aufgefordert am Mittwoch, dem 13. März 2024 persönlich mit ihrem Kind zur Schulanmeldung zu kommen.

Grundsätzlich anzumelden sind

Kinder, die bis zum 30. Juni 2024 mindestens 6 Jahre alt werden.

Wenn Eltern Zweifel haben, ob ihr Kind eingeschult werden soll, nimmt das Kind auch am regulären Schulaufnahmeverfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit teil.

Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September 2024 6 Jahre alt werden (Korridor), können schulpflichtig werden.

Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. insbesondere § 2 der Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 10. April 2024 schriftlich mitteilen.

Eine Verlängerung der Frist ist – auch im Hinblick auf das weitere Verfahren und den Klassenbildungsprozess – nicht möglich. Geben die Eltern bis 10.04.2024 keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig.

Kinder, für die ein Gastschulantrag zum Besuch einer anderen Schule gestellt werden soll:

Die Schulanmeldung erfolgt grundsätzlich an der Grundschule, in deren Sprengel Ihr Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die unmittelbare Anmeldung an der Förderschule ist nur möglich, wenn aufgrund von Stellungnahmen aus der vorschulischen Förderung ausschließlich die Förderschule als Förderort in Betracht kommt und Sie der Aufnahme Ihres Kindes in die Förderschule zustimmen. Der Anmeldetermin ist unter Tel.: 09131- 51398 zu erfragen.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Kind, das von 1. Oktober bis 31. Dezember 2024 das 6. Lebensjahr vollendet, zum Schulbesuch angemeldet werden, sofern seine körperliche, soziale und geistige Entwicklung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erwarten lassen.

Ein schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich für Kinder, die das 6. Lebensjahr nach dem 31. Dezember 2024 vollenden und für das Schuljahr 2024/25 angemeldet werden sollen.

Zur Schulanmeldung vorzulegen sind:

>

die Geburtsurkunde und ggf. die Taufurkunde des Kindes

>

die Bestätigung über die erfolgte Einschulungsuntersuchung (über Gesundheitsamt)

>

ggf. Bescheid des Vormundschaftsgerichtes

>

Reisepass (bei ausländischen Kindern)

Hinweise zum Ablauf des Anmeldetages

Die Schulanmeldung erfolgt am Mittwoch, 13. März 2024 in drei Gruppen.

Gruppe A Familienname des Kindes beginnt mit ... AH

13.45 Uhr – ca. 14.30 Uhr

Gruppe B Familienname des Kindes beginnt mit ... IP

15.00 Uhr – ca. 15.45 Uhr

Gruppe C Familienname des Kindes beginnt mit ... R - Z

16.15 Uhr – ca. 17.00 Uhr

(Diese Gruppenzuweisung entspricht nicht der späteren Klasseneinteilung!)

Während die Eltern die Anmeldeformalitäten erledigen, nehmen die Kinder in Kleingruppen an einem „Schnupperunterricht“ teil.

Bitte bringen Sie Ihr Kind am 13.03.2024 pünktlich zu den o.a.Zeiten zur Schule (Schulstr.38, 91096 Möhrendorf)!

Beim „Schnupperunterricht“ brauchen die Kinder Buntstifte, Bleistift und Radiergummi.

Kinder, die aus Krankheitsgründen nicht persönlich vorgestellt wurden, werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Teilnahme an einem „Schnupperunterricht“ eingeladen.

Carola Ackermann, Rektorin