Titel Logo
Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 4/2024
Aus der Sitzung
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Sitzung

Tagesordnung

1.

Haushalt 2024:

1.1

Vorstellung des Haushaltes 2024 mit aktuellen Zahlen

1.2

Beratung und Beschlussfassung über Anträge zum Haushalt

1.3

Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2024 – 2027

1.4

Beratung und Beschlussfassung der Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2024

1.5

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

2.

Bauvorlagen (nur jene, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben):

2.1

Antrag auf Baugenehmigung: Nutzungsänderung, Umbau und energetische Sanierung eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Einfamilienhaus mit Vorbereitung einer Einliegerwohnung, Erlanger Straße 5, Fl. Nr. 342/2, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-001)

3.

Machbarkeitsstudie Nahwärmenetz; Beauftragung

4.

Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS)

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Haushalt 2024:

Sachverhalt:

Bürgermeister Thomas Fischer begrüßt von der Verwaltung die Kämmerin Frau Holm und den Geschäftsleiter Herrn Buchner, die Mitglieder des Gemeinderates, die Gäste und den Pressevertreter. Er bittet Frau Holm um die Vorstellung des Haushaltes 2024.

TOP 1.1

Vorstellung des Haushaltes 2024 mit aktuellen Zahlen

Sachverhalt:

Frau Holm teilt mit, dass zur heutigen Sitzung des Gemeinderates die gesamten Haushaltsunterlagen (Haushaltssatzung und Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024) ins gemeindliche Ratsinformationssystem (RIS) eingestellt sind; dies umfasst folgende Dokumente:

1)

Haushalt 2024 komplett (Entwurf vom 25.01.2024).pdf mit folgenden Bestandteilen

-

Haushaltssatzung

-

Vorbericht

-

Einzelpläne Verwaltungshaushalt

-

Einzelpläne Vermögenshaushalt

-

Gesamtplan

-

Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen

-

Haushaltsquerschnitt (Epl. 1-8)

-

Haushaltsquerschnitt (Epl. 9)

-

Gruppierungsübersicht

-

FiPlan: Einnahmen und Ausgaben nach Arten

-

Deckungskreisübersicht

-

FiPlan: Investitionsprogramm mit Finanzierung

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden

-

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen

-

Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit

-

Finanzierungsübersicht

-

Stellenplan

2)

HH2024 Finanzplan Übersicht bis 2027.pdf

3)

Anfragen Haushaltsausschuss.pdf

4)

2024-01-18 HH2024 DATENBASIS_CIP_FINAL.xls

Frau Holm erläutert nun den Vorbericht und gibt zunächst einen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2023.

Dann folgt der Ausblick auf das Haushaltsjahr 2024:

Der Verwaltungshaushalt 2024 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 11.223.627,00 Euro vor. Der Verwaltungshaushalt ist damit ausgeglichen. Die Minderung gegenüber 2023 beträgt damit 541.006 Euro bzw. ca. 4,60 %.

Gemeinderat Herr Jürgen Leißner kommt um 19.06 Uhr zur Sitzung hinzu.

Der Vermögenshaushalt 2024 sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 7.111.715 Euro vor. Der Vermögenshaushalt ist damit ausgeglichen. Die Minderung gegenüber 2023 beträgt damit 2.831.341 Euro bzw. ca. 28,47 %.

Die wichtigsten Einnahmearten im Verwaltungshalt sind die Grundsteuer A und Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Einkommensteuerbeteiligung, Umsatzsteuerbeteiligung, Schlüsselzuweisungen, Finanzzuweisungen und der Einkommensteuerersatz. Bei den Ausgaben handelt es sich um Personalausgaben, Kreisumlage und den Sachaufwand.

Weiterhin erläutert Frau Holm die Entwicklung des Vermögenshaushaltes und gibt eine Übersicht über die im Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Ausgaben und Investitionen. Des Weiteren informiert sie über die Übertragung von Haushaltsausgaberesten. Für den Haushalt 2024 wurde erstmalig geplant, bei verschiedenen Haushaltsstellen Haushaltsausgabereste zu übertragen. Die übertragenen Ansätze fließen somit nicht in die allgemeine Rücklage, sondern stehen dem Haushaltsansatz 2024 zur Verfügung.

Die Kämmerin erläutert dann über Zuführungen vom Verwaltungshaushalt, die freie Finanzspanne und die Aufnahme von Krediten; eine Kreditaufnahme ist bis zum Haushaltsjahr 2027 allerdings nicht vorgesehen. Weiter berichtet sie über die Entwicklung der Rücklagen im Finanzplanungszeitraum bis 2027 und die Entwicklung der kostenrechnenden Einrichtungen, dies sind Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen.

TOP 1.2

Beratung und Beschlussfassung über Anträge zum Haushalt

Sachverhalt:

Zu den Haushaltsplanungen 2024 sind drei Anträge eingegangen (im Ratsinformationssystem eingestellt):

1.) Antrag von Frau Eva Hammer als Gründungsmitglied und ehrenamtliche Mitarbeiterin für die Bücherei Möhrendorf auf Erhöhung des Zuschusses

Bürgermeister Fischer bittet Frau Hammer kurz ihren Antrag dem Gremium zu erläutern. Da dieser Antrag bereits in der vorausgegangenen Hauptausschusssitzung schon Anlass zur Diskussion gegeben hatte, ist Frau Hammer sehr enttäuscht über die Ablehnung des Antrags.

Bürgermeister Fischer informiert an dieser Stelle noch einmal, dass der Bücherei keine Kosten hinsichtlich Pacht oder Nebenkosten entstehen. In der Niederschrift zur Ausschusssitzung wurde der Antrag mit folgender Empfehlung an Frau Hammer zurückgegeben: Die Bücherei solle einen Investitionsantrag als Zuschuss im laufenden Jahr stellen, da hier auch der Umzug in die Schule anstehe. Der Gemeinderat fordert die Bücherei nun auf, ihre Einnahmen und Ausgaben darzulegen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Antrag von Frau Eva Hammer auf Erhöhung des Zuschusses für die Bücherei Möhrendorf zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 4 : 9 abgelehnt

Gemeinderätin Eva Hammer bittet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Begründung bei Ablehnung gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen:

„Die Fraktion der Grünen bedauert sehr, dass die Gemeinde Möhrendorf nicht bereit ist die Bücherei und die damit verbundenen Bildungsmöglichkeiten finanziell besser (1 E statt 0,50 E pro Einwohner) zu unterstützen.“

2.) Antrag der FDP-Fraktion, Frau Gemeinderätin Elke Weis, mit der Bitte um

Erörterung der im Antrag genannten Haushaltsansätze

Die Fragen aus dem Antrag wurden beantwortet und somit muss über den Antrag kein Beschluss mehr gefasst werden.

3.) Antrag der CSU-Fraktion:

Im Falle der Errichtung soll geprüft werden, ob hierfür auch Zuschüsse vom BLSV abgegriffen werden können. Nach Diskussion im Gemeinderat wird folgende Beschlussempfehlung gegeben:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Antrag der CSU-Fraktion zuzustimmen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 Euro und sollen auf der HHST 460.9401 eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis: 10 : 3 angenommen

TOP 1.3

Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2024 – 2027

Sachverhalt:

Bürgermeister Fischer stellt die Finanzplan-Übersicht bis 2027 mit den Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt vor. Weiterhin wird das Investitionsprogramm 2024 mit Finanzierung zur Kenntnis gegeben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2024 – 2027 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 1 angenommen

TOP 1.4

Beratung und Beschlussfassung der Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2024

Sachverhalt:

Bürgermeister Thomas Fischer informiert über die Stellenpläne der Beamten und Arbeitnehmer für das Haushaltsjahr 2024.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem Stellenplan der Beamten und Arbeitnehmer für das Haushaltsjahr 2024 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angenommen

TOP 1.5

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

Sachverhalt:

(Entwurf vom 25.01.2024 einer)

Haushaltssatzung

der Gemeinde Möhrendorf

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.223.627,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.111.715,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.350.000 Euro festgesetzt. *1)

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000,00 Euro festgesetzt.

§ 5

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Nachrichtlich:

Die am 28.01.2020 beschlossene Hebesatz-Satzung, ausgefertigt am 29.01.2020, gilt unverändert weiter.

Die Hebesätze betragen:

Grundsteuer A und B 260 v. Hundert

Gewerbesteuer 330 v. Hundert


*1) Generalsanierung Straßen: 900.000,00 €, FFW-Fahrzeug: 450.000,00 €

Nach Vorstellung und Erläuterung geben die Fraktionen SPD, FW, CSU und Die Grünen eine kurze positive Stellungnahme zum Haushalt 2024 ab.

Die FDP, vertreten durch Herrn Stefan Hartmann, gibt einen Vorschlag zum Verwaltungshaushalt ab und möchte sinnvoll die Haushaltsansätze reduzieren.

Sie alle bedanken sich bei Herrn Bürgermeister Fischer, Frau Holm und der Verwaltung für die Vorbereitung des Haushalts 2024.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt

-

den Haushaltsplan 2024 mit den vorgeschriebenen Anlagen gemäß dem vorliegenden Entwurf der Verwaltung vom 25.01.2024 sowie

-

den vorstehenden Entwurf der Haushaltssatzung 2024 vom 25.01.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis: 12 : 1 angenommen

Gemeinderat Stefan Hartmann bittet für die FDP-Fraktion folgende Begründung zur Ablehnung des Haushalts 2024 gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen:

„Die FDP-Fraktion stimmt der Haushalts- und Finanzplanung aufgrund fehlender Berücksichtigung in der Rücklagenentwicklung bis 2027 für notwendige/Pflichtinvestitionen (Erweiterungsbauten der Feuerwehrhäuser, Einrichtung Ganztagsbetreuung Grundschule, Sanierung Storchen- und Erlanger Str.) nicht zu, zudem ist bei dem Überschuss aus den laufenden Einnahmen und Ausgaben 2026 von ca. 200.000 € die jährliche Belastung von voraussichtlich 100.000 € für die Sanierung der Mittelschule Baiersdorf über ca. 25 Jahre nicht berücksichtigt.“

TOP 2

Bauvorlagen (sofern der Veröffentlichung zugestimmt wurde):

TOP 2.1

Antrag auf Baugenehmigung: Nutzungsänderung, Umbau und energetische Sanierung eines Wohn- und Geschäftshauses zu einem Einfamilienhaus mit Vorbereitung einer Einliegerwohnung, Erlanger Straße 5, Fl. Nr. 342/2, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-001)

Antragsteller: BaucisFunke

Stellungnahme der Bauverwaltung:

Die Antragstellerin möchte am Grundstück ein Wohn- und Geschäftshaus zu einem Einfamilienhaus mit einem Vollgeschoss + Dach (statt bisher 2 + D) umbauen, energetisch sanieren und die Nutzung ändern. Außerdem möchte sie eine Einliegerwohnung vorbereiten und das Dach des angrenzenden Schuppens/Nebengebäudes erneuern. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich im Gebiet des Baulinienplanes (einfacher Bebauungsplan) aus 1962. Das Bauvorhaben muss daher die getroffenen Festsetzungen einhalten. Im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen danach, ob es sich in die nähere Umgebung (§ 34 BauGB) einfügt.

Das geplante Gebäude hat Außenmaße von 15,45 x 8,31 m. Die Firsthöhe beträgt ca. 8,46 m. Die Höhe des für das Vorhaben teilweise abzubrechenden Bestandsgebäudes beträgt ca. 9,69 m.

Auf der Ost- und der Westseite werden Dachgauben errichtet, welche eine Länge von jeweils 11,44 m aufweisen.

Die einzige Änderung im Vergleich zur Kubatur des Bestandsgebäudes ist, dass das westliche Dach nun keinen Versatz (ca. 0,70 m) mehr aufweist und das Dach in einer Linie entlang durchgängig verläuft.

Für das Bauvorhaben sind 4 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.

Die Entwässerung des Bauvorhabens ist anders als bisher im Trennsystem geplant. Schmutzwasser wird weiterhin in den Mischkanal eingeleitet. Niederschlagswasser soll in einer Zisterne gesammelt, der Überlauf auf dem Grundstück versickert werden.

Für das Bauvorhaben ist ein Antrag auf Befreiung von der Baugrenze des Baulinienplanes erforderlich. Diese wird an der nordwestlichen und südwestlichen Ecke des Gebäudes überschritten.

Es ist zu beraten, ob dem o. g. Bauvorhaben mit der genannten Befreiung zugestimmt wird.

Diskussionsverlauf:

Gemeinderat Bernd Rudolph spricht die Situation des öffentlichen Gehweges in diesem Bereich an.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung mit der beantragten Befreiung von der Baugrenze des Baulinienplanes zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angenommen

TOP 3

Machbarkeitsstudie Nahwärmenetz; Beauftragung

Sachverhalt:

Bürgermeister Thomas Fischer erläutert den Mitgliedern das neu vorgelegte Angebot A2023-1250 der IfE GmbH aus Amberg vom 14.12.2023 (Angebot ist im Ratsinformationssystem eingestellt).

Der Plan-Umgriff ist ebenfalls im Ratsinformationssystem eingestellt worden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, das vorliegende Angebot der IfE Institut für Energietechnik aus Amberg vom 14.12.2023 mit einem Bruttopreis von 16.184,00 Euro mit den entsprechenden Fördermaßnahmen anzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angenommen

TOP 4

Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung (WAS)

Sachverhalt:

Die Kommunalaufsicht hat uns per Email vom 12.12.2023 mitgeteilt, dass nach Mitteilung des Bayerischen Gemeindetages das StMI seine amtliche Muster-Wasserabgabesatzung (WAS) demnächst voraussichtlich aufheben wird. Das letzte amtliche Muster in der Fassung, die es durch die Änderungen des Bayerischen Gemeindetags gefunden hat, ist unter dem folgenden Link abrufbar >

>

> Muster-WAS <

<

<

Um die gemeindliche WAS an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen, sind die im nachstehenden Satzungsentwurf dargestellten Änderungen vorzunehmen.

(Entwurf vom 13.12.2023 einer)

Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

der Gemeinde Möhrendorf (WAS) vom ________

Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Satzung:

§ 1 Änderung

Die Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Möhrendorf (WAS) vom 19.03.1991, geändert am 21.11.2000, 12.11.2002, 20.11.2012, 26.09.2017 und 24.11.2020 wird wie folgt geändert:

§ 4 „Anschluss- und Benutzungsrecht“ wird in Absatz 4 wie folgt geändert:

(4)1Das Benutzungsrecht besteht nicht für Kühlwasserzwecke und den Betrieb von Wärmepumpen. 2Die Gemeinde kann ferner das Anschluss- und Benutzungsrecht ausschließen oder einschränken, soweit nicht die Bereitstellung von Wasser in Trinkwasserqualität erforderlich ist. 3Das gilt auch für die Vorhaltung von Löschwasser.

§ 13 „Abnehmerpflichten, Haftung“ wird in Absatz 1 wie folgt geändert:

(1) 1Der Grundstückseigentümer und die Benutzer haben den Beauftragten der Gemeinde, die sich auf Verlangen auszuweisen haben, zu angemessener Tageszeit den Zutritt zu allen der Wasserversorgung dienenden Einrichtungen zu gestatten, soweit dies zur Nachschau der Wasserleitungen, zum Ablesen und zum Wechseln der Wasserzähler, zum Erstellen von Geschossflächenaufmaßen und zur Prüfung, ob die Vorschriften dieser Satzung und die von der Gemeinde auferlegten Bedingungen und Auflagen erfüllt werden, erforderlich ist. 2Zur Überwachung der satzungsmäßigen und gesetzlichen Pflichten sind die mit dem Vollzug dieser Satzung beauftragten Personen der Gemeinde berechtigt, zu angemessener Tageszeit Grundstücke, Gebäude, Anlagen, Einrichtungen, Wohnungen und Wohnräume im erforderlichen Umfang zu betreten. 3Der Grundstückseigentümer, ggf. auch die Benutzer des Grundstücks, werden davon nach Möglichkeit vorher verständigt.

§ 15 „Art und Umfang der Versorgung“ wird in Absatz 3 Satz 2 wie folgt geändert:

(3) 1…

2Dies gilt nicht, soweit und solange die Gemeinde durch höhere Gewalt, durch Betriebsstörungen, bestehenden oder drohenden Wassermangel oder sonstige technische oder wirtschaftliche Umstände, deren Beseitigung ihr nicht zumutbar ist, an der Wasserversorgung gehindert ist.

§ 24 erhält folgende neue Fassung:

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

(1) Nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 GO kann mit Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden, wer vorsätzlich

1.

den Vorschriften über den Anschluss- und Benutzungszwang in § 5 zuwiderhandelt,

2.

eine der in § 9 Abs. 4, § 11 Abs. 1, § 13 Abs. 2 und § 22 Abs. 1 und 2 festgelegten oder hierauf gestützten Melde-, Auskunfts-, Nachweis- oder Vorlagepflichten verletzt,

3.

entgegen § 11 Abs. 3 vor Zustimmung der Gemeinde mit den Installationsarbeiten beginnt,

4.

gegen die von der Gemeinde nach § 15 Abs. 3 Satz 3 angeordneten Verbrauchseinschränkungen oder Verbrauchsverbote verstößt.

(2) Nach anderen Rechtsvorschriften bestehende Ordnungswidrigkeitentatbestände bleiben unberührt.

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Möhrendorf (BGS-WAS) tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss:

1.

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung von Verwaltung und Hauptausschuss den vorstehenden Entwurf vom 13.12.2023 Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Möhrendorf (WAS) als Satzung.

2.

Die Satzung soll eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

3.

Die Satzung ist vom 1. Bürgermeister auszufertigen, ortsüblich bekanntzumachen und als konsolidierte Fassung incl. der Änderungen auf der Homepage der Gemeinde dauerhaft online zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0 angenommen

Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag 23.04.2024