Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt.
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 11.223.627,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.111.715,00 Euro ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.350.000 Euro festgesetzt. *1)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000,00 Euro festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die am 28.01.2020 beschlossene Hebesatz-Satzung, ausgefertigt am 29.01.2020, gilt unverändert weiter.
Die Hebesätze betragen:
Grundsteuer A und B 260 v. Hundert
Gewerbesteuer 330 v. Hundert
*1) Generalsanierung Straßen: 900.000,00 €, FFW-Fahrzeug: 450.000,00 €
Öffentliche Auslage des Haushaltsplanes 2024
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Möhrendorf für das Haushaltsjahr 2024 wird am 02.04.2024 amtlich bekannt gemacht. Die Bekanntgabe erfolgt ortsüblich im Amtsblatt der Gemeinde Möhrendorf und im Internet unter www.moehrendorf.de
Der Haushaltsplan kann auf der gemeindlichen Homepage unter www.moehrendorf.de in der Zeit
vom 2. April bis einschl. 11. April 2024
eingesehen werden. Während dieser Zeit liegt der Haushaltsplan auch im Rathaus, Dachgeschoss, Zimmer 25 zur Einsicht bereit.
Die Haushaltssatzung kann während der Dauer ihrer Gültigkeit innerhalb der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung eingesehen oder auf der Homepage der Gemeinde abgerufen werden.