Hinsichtlich der Tagesordnung teilt Bürgermeister Fischer mit, dass die Tagesordnungspunkte unter 3. Haushalt 2025 - mit Ausnahme des TOP 3.3 Beratung und Festlegung Investitionskosten FFW und Hort - von der heutigen Sitzung genommen werden, da von den Mitgliedern der Fraktion der Grünen und der FDP noch Klärungsbedarf vorliegt.
Abstimmungsergebnis: 10 : 1 angenommen
Tagesordnung - öffentlicher Teil:
| 1. | Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben): |
| 1.1 | Antrag auf Baugenehmigung: Einrichtung einer Massagepraxis, Neue Straße 4, Fl. Nr. 235/1, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-045) |
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| 2. | Beschlussfassung über die Entgegennahme von Spenden für kommunale gemeinnützige Zwecke im Haushaltsjahr 2024 |
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| 3. | Haushalt 2025 |
| 3.1 | Vorstellung des Haushaltes 2025 mit aktuellen Zahlen (abgesetzt) |
| 3.2 | Beratung und Beschlussfassung über Anträge zum Haushalt (abgesetzt) |
| 3.3 | Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2026 – 2028; hier: Beratung und Festlegung Investitionskosten FFW und Hort |
| 3.4 | Beratung und Beschlussfassung der Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2025 (abgesetzt) |
| 3.5 | Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt) (abgesetzt) |
Bauvorlagen (nur jene, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben):
Antrag auf Baugenehmigung: Einrichtung einer Massagepraxis, Neue Straße 4,
Fl. Nr. 235/1, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-045)
Sachverhalt/Stellungnahme der Bauverwaltung:
Der Antragsteller möchte am Grundstück im bestehenden Wohnhaus eine Massagepraxis errichten. Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Das Bauvorhaben muss sich daher in die nähere Umgebung einfügen.
Zum Antrag wurde vom Antragsteller folgende Betriebsbeschreibung beigefügt:
Ich bin staatlich anerkannter Masseur und betreibe bereits seit Jahren eine Praxis in Erlangen. Nachdem ich mich wegen Personalmangel verkleinere, möchte ich in meinem bestehenden Wohnhaus im Untergeschoss eine Praxis einrichten. Ich arbeite alleine von Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr. Es ist eine reine Bestellpraxis und immer nur ein Patient anwesend. Der Zugang erfolgt von außen über den separaten Kellerabgang und ist von der Wohnung abgetrennt. Der notwendige Stellplatz ist vorhanden. Am bestehenden Wohnhaus sind keine Veränderungen notwendig.
Für das bestehende Wohnhaus werden keine Änderungen vorgenommen. Somit sind hierfür keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich.
Für die Massagepraxis wird ein Stellplatz nachgewiesen. Die gemeindliche Stellplatzsatzung regelt lediglich die Stellplatzvorgaben für Wohnräume. Für gewerbliche Nutzung ist die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) maßgeblich. Ob der eine nachgewiesene Stellplatz gemäß GaStellV genügt, ist durch das Landratsamt zu beurteilen.
Es ist zu beraten, ob dem o. g. Bauvorhaben zugestimmt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 11 : 0 angenommen
Beschlussfassung über die Entgegennahme von Spenden für kommunale gemeinnützige Zwecke im Haushaltsjahr 2024
Sachverhalt:
Vom Bayerischen Staatsministerium des Innern wurden gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und den kommunalen Spitzenverbänden Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Zuwendungen für kommunale gemeinnützige Zwecke herausgegeben. Hintergrund ist die Verschärfung des Straftatbestandes der Vorteilnahme nach § 331 Abs. 1 StGB. Unter die Tatbestandsmerkmale fallen dabei sowohl eigene Vorteile des Amtsträgers (z. B. Bürgermeister, § 11 Abs. 1 Nr. 2a StGB) als auch Vorteile für Dritte. Als Dritte kommen hierbei z. B. die Anstellungskörperschaft oder gemeinnützige Vereine in Frage. Der Tatbestand ist bereits erfüllt, wenn der Vorteil allgemein für die Dienstausübung gefordert oder gewährt wird.
Gemeinderat Fabian Reck kommt um 19.10 Uhr zur Sitzung hinzu.
Um Risiken einer strafrechtlichen Vorteilnahme zu minimieren, wird in den Handlungsempfehlungen vorgeschlagen, dass das kommunale Kollegialorgan über die Annahme von Zuwendungen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheidet.
Hierzu wird von der Verwaltung eine Zuwendungsliste erstellt, die unter anderem den Zuwendungsgeber, den Betrag mit Verwendungszweck und das (rechtliche, ideelle) Verhältnis des Spenders zur Gemeinde aufzeigt. In Zweifelsfällen hat damit der Gemeinderat Möhrendorf die Möglichkeit, eine Spende nicht anzunehmen.
Der Gemeinde Möhrendorf ist im Haushaltsjahr 2024 eine Zuwendung in Höhe von 200,00 € zugegangen (siehe Zuwendungsliste). Die Spende ist anzuerkennen und für den vorgesehenen Zweck zu verwenden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt auf Empfehlung von Verwaltung und Hauptausschuss Kenntnis von der Zuwendung im Jahr 2024 nach der vorgelegten Zuwendungsliste. Die Zuwendung in Höhe von 200,00 € wird angenommen und für den jeweiligen Zweck verwendet.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen
Haushalt 2025
Vorstellung des Haushaltes 2025 mit aktuellen Zahlen
Beratung und Beschlussfassung über Anträge zum Haushalt
Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2026 – 2028; hier: Beratung und Festlegung Investitionskosten FFW und Hort
Sachverhalt:
Hinsichtlich der geänderten Tagesordnung informiert Bürgermeister Fischer über den aktuellen Sachstand zum Hort (Rechtsanspruch ab 2026) und den Feuerwehren und dass heute entsprechende Investitionskosten festgelegt werden sollten. Dem schließt sich eine Diskussion im Gemeinderat an.
Um 20.10 Uhr stellt Gemeinderat Daniel Zitzmann Antrag zur Geschäftsordnung auf Unterbrechung der Sitzung, um sich in den Fraktionen zu besprechen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen
Die Sitzung wird um 20.19 Uhr fortgesetzt.
Bürgermeister Fischer stellt nun folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Für die FFW Kleinseebach soll eine Gesamtsumme von 4,5 Mio. Euro in den Investitionsplan 2026 - 2028 eingestellt werden; für den Hort 2 Mio. Euro.
Abstimmungsergebnis: 5 : 7 abgelehnt
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, für die FFW und den Hort keine Investitionskosten einzutragen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen
Beschluss:
Im Haushaltsansatz 2025 sollen bei der HHST 464.9401 (Hort) Planungskosten in Höhe von 50.000 Euro eingestellt werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen
Nach Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt weist Bürgermeister Fischer darauf hin, dass sich die Gemeinde bis zur Genehmigung durch die Aufsicht im Landratsamt bis ca. Ende März 2025 in einer „haushaltslosen Zeit“ befindet und hierdurch keine Beauftragungen erteilt werden können.
Beratung und Beschlussfassung der Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2025
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)
Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag 29.04.2025