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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 4/2026
Aus der Sitzung
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Aus der Sitzung

Tagesordnung - öffentlicher Teil:

1.

Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben):

1.1

Keine Veröffentlichung

2.

2. Änderung Bebauungsplan Kleinseebach Süd II

2.1

Behandlung der Bedenken und Anregungen zur erneuten Auslegung des Entwurfes

2.2

Satzungsbeschluss

3.

1. Änderung Bebauungsplan „Igelsdorf“ sowie Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Siedlerstraße" mit 2. Änderung des Bebauungsplanes "Igelsdorf"

3.1

Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

4.

Zuschussantrag der Montessori Schule Herzogenaurach

5.

Vorberatung Haushalt 2026

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben):

TOP 1.1

Keine Veröffentlichung

TOP 2

2. Änderung Bebauungsplan Kleinseebach Süd II

TOP 2.1

Behandlung der Bedenken und Anregungen zur erneuten Auslegung des Entwurfes

Sachverhalt:

2. Bebauungsplan-Änderung "16/1 Kleinseebach Süd II"

Gemeinde Möhrendorf, Landkreis Erlangen-Höchstadt

Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Vollzug des BauGB § 4a Abs. 3 BauGB)

Die Frist für das Beteiligungsverfahren endete am 15.12.2025. Die Planung lag vom 01.12.2025 bis einschließlich 15.12.2025 öffentlich aus.

Aufgrund des hohen Umfanges dieses Tagesordnungspunktes wird dieser hier nicht abgedruckt; Einsichtnahme ist im Rathaus möglich.

TOP 2.2

Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat der Gemeinde Möhrendorf beschließt aufgrund der §§ 9 und 10 des BauGB die von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - gefertigte 2. Bebauungsplan-Änderung "16/1 Kleinseebach Süd II" der Fassung vom 28.10.2025 mit Begründung in der Fassung vom 28.10.2025 und den redaktionellen Klarstellungen vom 27.01.2026 als Satzung.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0 angenommen

TOP 3

1. Änderung Bebauungsplan „Igelsdorf“ sowie Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Siedlerstraße" mit 2. Änderung des Bebauungsplanes "Igelsdorf"

TOP 3.1

Stellungnahme der Gemeinde als Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Die Gemeinde Möhrendorf wurde von der Stadt Baiersdorf zu folgenden Bauleitplanungen um Stellungnahme gebeten:

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan "Siedlerstraße" mit 2. Änderung des Bebauungsplanes "Igelsdorf"

Das Plangebiet befindet sich im OT Igelsdorf.

Nachdem nun ein privater Investor, der in der Region fest verankert ist, in Igelsdorf Entwicklungspotential in einem Konversionsprozess alter Hofstellen bzw. auf aktuell noch nicht bebauten Flächen innerhalb eines rechtswirksamen Bebauungsplanes sieht, hat die Stadt entschieden, für die betreffenden Flächen im Zuge von 2 Bauleitplanverfahren Baurecht zu schaffen.

Es handelt sich hierbei um eine logische Fortentwicklung der konsequenten Handhabung der Stadt, innerhalb von Ortsbereichen und nicht extensiv auf der Grünen Wiese neues, dringend benötigtes Bauland zu schaffen.

Der Stadtrat hat daher am 18.09.2025 einstimmig beschlossen, den aus dem Jahr 1961 stammenden und bis dato noch nirgends geänderten Bebauungsplan wie folgt anzupassen:

Darüber hinaus beschloss der Stadtrat die:

-

Aufstellung eines Bebauungsplanes „Siedlerstraße“ mit gleichzeitiger 2. Änderung des Bebauungsplanes „Igelsdorf“ für den Teilbereich A (hier aufliegendes Verfahren)

-

1. Änderung Bebauungsplan „Igelsdorf“ mit den Änderungsbereichen Teilbereich B, C und D (separates, paralleles Verfahren), da hier neben den Teilfläche aus dem Ur-Bebauungsplan auch innerörtliche, bisher nicht überplante Flächen einbezogen werden.

Abstimmung auf andere Planungen und Gegebenheiten

Die Fläche des aufliegenden Baugebietes ist im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowohl als Wohnbaufläche als auch als Gemischtes Bauland ausgewiesen. Eine Änderung für die Teilfläche des Gemischten Baulandes hin zu Wohnbaufläche ist daher angezeigt.

Flächenaufteilung

Das Baugebiet umfasst einen Geltungsbereich von 0,3410 ha. Im aufliegenden Bebauungsplan sind 4 neue Gebäude geplant. Bei den je Gebäude geplanten 5 bzw. 8 Wohneinheiten mit durchschnittlich 2,3 Bewohnern entstehen somit 26 neue Wohnungen und neuer Wohnraum für etwa 50 - 60 Einwohner. Der ruhende Verkehr wird dabei sowohl auf oberirdischen Stellplätzen als auch in einer Tiefgarage vollständig auf dem Grundstück abgebildet.

Die gesamten Planunterlagen zur Aufstellung und 2. Änderung sind im RIS eingestellt.

1. Änderung Bebauungsplan „Igelsdorf“

Das hier aufliegende Verfahren betrifft 3 Teilbereiche des Bebauungsplanes „Igelsdorf“.

Abstimmung auf andere Planungen und Gegebenheiten

Die betreffenden Geltungsbereichsflächen der aufliegenden 1. Änderung sind im wirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan sowohl als Wohnbaufläche (Teilbereiche B und C) aber auch als Grünland (Teilbereich D) ausgewiesen, wobei Letzteres gegen den rechtswirksamen Bebauungsplan aus 1961 spricht. Eine Änderung für die Teilfläche, die als Grünland ausgewiesen ist, hin zu Wohnbaufläche ist daher angezeigt.

Flächenaufteilung

Das Baugebiet umfasst einen Geltungsbereich von 0,7607 ha. In der aufliegenden Bebauungsplan-Änderung sind insgesamt 12 neue Gebäude geplant. Bei den je Gebäude geplanten 1 Wohneinheit mit durchschnittlich 2,3 Bewohnern entstehen somit 26 neue Wohnungen und neuer Wohnraum für etwa 20 - 30 Einwohner.

Die gesamten Planunterlagen der 1. Änderung sind im RIS eingestellt.

Beschluss:

Aus Sicht der Bauverwaltung sind die Belange der Gemeinde Möhrendorf nicht berührt. Es wird deshalb vorgeschlagen keine Einwände gegen die o. g. Bauleitplanungen zu erheben.

Die Verwaltung sollte bei einer weiteren Beteiligung zu den Bebauungsplänen ermächtigt werden, eine Stellungnahme auf dem Verwaltungsweg abzugeben.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0 angenommen

TOP 4

Zuschussantrag der Montessori Schule Herzogenaurach

Sachverhalt:

Hierzu wurde der Antrag der Montessori Schule Herzogenaurach vom 28.11.2025 in RIS eingestellt.

Der Gemeinderat hatte sich mit diesem Themengebiet in den Sitzungen am 15.11.2005 und zuletzt am 16.12.2014 mit entsprechenden Anträgen befasst. In beiden Fällen wurde der Antrag einstimmig abgelehnt.

Rechtliche Einordnung der Kommunalaufsicht

Der Freistaat unterstützt bekanntlich dem Grunde nach die private Schullandschaft und eine gemeindliche Aufgabe vermag ich vorliegend nicht erkennen. Die Gemeinde hat mit der Sachaufwandsträgerschaft für die Grundschule sicherlich genug zu leisten und erbringt mittelbar über die Kreisumlage auch eine Beteiligung an der Sachaufwandsträgerschaft der weiterführenden Schulen auf Landkreisebene.

Von den mit der Entscheidung für den Besuch einer Ersatzschule verbundenen, vom Staat nicht verursachten, Mehrkosten müssen Eltern und Schüler aus verfassungsrechtlichen Gründen somit nicht entlastet werden. Gleiches gilt aus meiner Sicht auch für die Gemeinden.

Mit freundlichen Grüßen

SG 20 - Kommunale Angelegenheiten

Eine Abfrage vom 16.12.25 unter den Landkreiskommunen hat folgendes Ergebnis gebracht:

Grundsätzlich keine Unterstützung gewähren:

Baiersdorf, Adelsdorf, Heroldsberg, Eckental, Aurachtal und Weisendorf

Antwort Herzogenaurach

Nachdem wir eine solche Schule bei uns haben, haben wir den Trägerverein schon anderweitig unterstützt (Investitionszuschüsse etc.). Von daher werden wir wahrscheinlich keinen Zuschuss pro Kind machen. Bei anderen privaten Schulen haben wir, in den besseren Haushaltszeiten, einen freiwilligen Zuschuss von 100,00 Euro pro Kind gezahlt. Ob wir das noch weitermachen, ist angesichts der Haushaltslage fraglich!

Antwort Kalchreuth

Wir zahlen für ein Kind eine Schülerpauschale für den Besuch der Montessori Mittelschule in Höhe von 367,- €, da wir selbst keine Mittelschule haben. Ansonsten bezuschussen wir nicht.

Sollte der Gemeinderat auch weiterhin an seiner ablehnenden Haltung festhalten, bittet die Verwaltung um Mitteilung, wie mit künftigen Anträgen zu verfahren ist. 2005 wurde in der Beschlussfassung folgender Zusatz aufgenommen:

Entsprechende Anträge können auf dem Verwaltungswege bearbeitet werden, bis ein anderer Beschluss des Gemeinderates hierzu gefasst wird.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses, weiterhin am Beschluss vom 15.11.2005 festzuhalten und Zuschüsse an Privatschulen grundsätzlich abzulehnen.

Entsprechende Anträge können auf dem Verwaltungswege bearbeitet werden, bis ein anderer Beschluss des Gemeinderates hierzu gefasst wird.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0 angenommen

TOP 5

Vorberatung Haushalt 2026

Sachverhalt:

Den Gemeinderatsmitgliedern liegen die Haushaltsunterlagen zur erneuten Vorberatung zu Grunde und diese sind auch im Ratsinformationssystem eingestellt.

Bürgermeister Fischer begrüßt auch die heute anwesende Kämmerin und fragt bei den Ratsmitgliedern nach, ob es weitere Fragen zu den Haushaltsansätzen gibt.

Es werden noch Fragen zu den Rücklagen, Haushaltsresten, Gemeindescheune, Förderung Vereinszentrum, Förderung Feuerwehrfahrzeug, Mindereinnahmen bei Schulen (Brandschutz und Digitalisierung) gestellt. Bürgermeister und Kämmerin nehmen zu den Themen Stellung.

HHSt. 130.9400 Wärmepumpe FFW-Haus:

Gemeinderat Stefan Hartmann möchte die Investition in Höhe von 40.000 € für die Wärmepumpe Feuerwehrhaus Möhrendorf in diesem Haushalt noch nicht tätigen. Da hierüber kein Konsens im Gemeinderat gefunden wird, stellt Bürgermeister Fischer dies zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die vorgenannte Investition für die Wärmepumpe in Höhe von 40.000 € aus dem Haushalt zu streichen.

Abstimmungsergebnis: 1 : 13 abgelehnt

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Aufnahme der Pos. „Barrierefreies Rathaus“ in die HH-Planung 2026:

Gemeinderat Jürgen Leißner stellt den Antrag seiner Partei vor:

„Hiermit stellt die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Antrag auf die Aufnahme der Position „Barrierefreies Rathaus“ in die Haushaltsplanung 2026. Bisher ist es nicht möglich das Rathaus oder den Sitzungssaal barrierefrei zu erreichen. Die Türen sind nicht mit einem elektr. Türöffner versehen, so dass Personen mit Handicap, wie z.B. Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator, diese nicht öffnen können. Weiterhin ist der Sitzungssaal nicht erreichbar. Es fehlt eine Rampe, die auf die Ebene der Türe führt. Als Ansatz schlagen wir ein Budget von 30.000 € für Planung und Realisierung vor.“

Gemeinderat Bernd Rudolph teilt hierzu mit, dass ein solcher Antrag bereits im Jahr 2021 gestellt wurde und hier die Kosten auf 60.000 € beziffert wurden, was dazu geführt hatte, dies nicht zu realisieren.

Nach Diskussion im Gemeinderat wird der Antrag dahingehend von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geändert, dass nicht eine Rampe gefordert wird, sondern eine Planung von Lösungsvarianten, die Abhilfe schaffen könnten. Das Budget von 30.000 € wird auf 20.000 € reduziert.

Bürgermeister Fischer stellt auch dies zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Haushaltsplanungen 2026 mit 20.000 € (HHSt. 060.9400) für die Planung einer barrierefreien Lösung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0 angenommen

Geplante Vorgehensweise ab dem Haushalt 2027:

Nach Ende der Mittelanforderungen durch die Ämter und Feuerwehren (Ende Oktober) erhalten die Mitglieder des Gemeinderates diese Daten im Excel-Format. Die Datei beinhaltet das Rechnungsergebnis des Vorvorjahres, den Ansatz des Vorjahres und die vom Amt benötigten Mittel (nicht enthalten sind noch zu bildende Haushaltsreste).

Nach dem Jahreswechselerfolgt durch die Kämmerei in Absprache mit den Ämtern die Bildung der Haushaltsreste. Zudem wird nach dem Jahreswechsel auch eine vorläufige Jahresrechnung durchgeführt, die dann als Grundlage für Haushaltsstelle 910.3100 (Entnahme der Rücklage) dient. Mit diesen Zahlen können die Zuführungshaushaltsstellen befüllt und die vorläufige Entwicklung der Rücklage (HHStelle 910.9100) im Finanzplan dargestellt werden. Diese Daten werden in die Excel-Liste eingebaut und für die Haushaltsberatungen im Januar an die Mitglieder des Gemeinderats versendet (Haushalt – Stand: Mitte Januar (incl. HHResten + incl.vorlfg. Jahresrechnung).

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die geplante Vorgehensweise zur Haushaltsaufstellung ab dem Haushalt 2027 – wie vor beschrieben - abzuhandeln.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0 angenommen

In der Hauptausschusssitzung am 10.02.2026 wird der Haushalt dann in der vorgeschriebenen Form (CIP) vorgestellt; die Beschlussfassung über den Haushalt 2026 soll dann in der Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2026 erfolgen.

Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag, 28.04.2026