Hinsichtlich der Tagesordnung stellt Gemeinderat Jürgen Pillipp für die Fraktion der Freien Wähler den Antrag zur Geschäftsordnung auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 1.2 und weitere Vorbesprechung im Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss am 09.04.2024. Eine Diskussion zum Sachverhalt schließt sich an und Bürgermeister Fischer stellt den Antrag zur Abstimmung.
Zwischenzeitlich kommt Frau Gemeinderätin Eva Hammer um 19.06 Uhr zur Sitzung hinzu.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Antrag zur Geschäftsordnung der Fraktion der Freien Wähler auf Absetzung des Tagesordnungspunktes zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 8 : 8 (der Tagesordnungspunkt bleibt somit auf der Tagesordnung)
Des Weiteren bestehen keine Einwendungen oder Änderungswünsche.
Tagesordnung - öffentlicher Teil:
| 1. | Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben): |
| 1.1 | Formlose Voranfrage: Errichtung von 4 Wohngebäuden mit Tiefgarage, Frankenstraße 49, Fl. Nr. 285/2, 285/3 (Teilfläche), Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-016) |
| 1.2 | Keine Zustimmung zur Veröffentlichung |
| 2. | Anbau für Jugend- und Vereinsnutzung an die Sporthalle Möhrendorf; Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten – Auftragsvergabe Änderung – |
| 3. | Information zum STADTRADELN 2024 |
| 4. | 2. Runde WATTBEWERB ERH - zusätzliche Informationen |
| 5. | Dringende Auftragsvergabe Sanierung Tiefbrunnen ASV |
Öffentlicher Teil:
Bauvorlagen:
Formlose Voranfrage: Errichtung von 4 Wohngebäuden mit Tiefgarage, Frankenstraße 49, Fl. Nr. 285/2, 285/3 (Teilfläche), Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-016)
Sachverhalt / Stellungnahme der Bauverwaltung:
Die Antragstellerin möchte am Grundstück 4 Wohngebäude errichten. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich im Gebiet des Baulinienplanes (einfacher Bebauungsplan) aus 1962. Das Bauvorhaben muss daher die getroffenen Festsetzungen einhalten. Im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen danach, ob es sich in die nähere Umgebung (§ 34 BauGB) einfügt.
Mit dieser Voranfrage soll zunächst eine gemeindliche Stellungnahme über die Möglichkeiten der Bebaubarkeit eingeholt werden. Aus diesem Grund werden in der formlosen Voranfrage die Einhaltung der Stellplatzsatzung, geplante Wohnungsgrößen und -anzahl, Erforderlichkeit Bordsteinabsenkung, Einhaltung des GEIG sowie Erforderlichkeit eines Spielplatzes nicht beurteilt.
Bislang befinden sich auf der beplanten Grundstücksfläche ein Einfamilienhaus und mehrere Nebengebäude und Garagen.
Zwischen Bauherrin, Bürgermeister und Bauaufsichtsbehörde wurde das Bauvorhaben bereits in einem persönlichen Termin besprochen. Auf Grundlage dieser Besprechung werden von der Bauherrin 6 verschiedene Varianten der Bebauung für das Grundstück mit unterschiedlichen Wand- und Firsthöhen sowie Dachformen vorgestellt.
Die geplanten Gebäude haben (gemessen aus den zur Verfügung gestellten Unterlagen) Außenmaße von ca. 16,00 x 12,40 m (2 x Terrasse zum Kanal) und ca. 15,00 x 12,00 m (2 x Terrasse zur Hauptstraße). Die Wand- und Firsthöhen unterscheiden sich je Variante.
Als Referenzobjekt bezüglich dem Einfügegebot nach § 34 BauGB wurde von der Planerin zum Vergleich das Mehrfamilienwohnhaus in der Frankenstraße 42 heranbezogen.
| Bauvorhaben Frankenstraße 49 | Frankenstraße 42 |
| Geschosszahl | 3 oder 4 + D | 2 + D |
| Firsthöhe | Je nach Variante unterschiedlich | Ca. 11,90 m |
| Grundfläche | Ca. 16,00 x 12,40 m (198 m²) | Ca. 18,50 x 12,50 m (231 m²) |
| Wandhöhe | Je nach Variante unterschiedlich | Ca. 7,20 m |
| Dachform | Je nach Variante unterschiedlich | 37° Satteldach |
Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen notwendig:
- Befreiung von der festgesetzten Baugrenze
Die nachfolgenden Fragen wurden zur Bauvoranfrage von der Planerin gestellt. Der Gemeinderat wird gebeten, hierüber entsprechend abzustimmen:
| 1. | Wird eine neu zu planende Bebauung außerhalb der Baugrenzen in Aussicht gestellt? |
|
| Hierzu hat das Landratsamt bereits sein Einvernehmen zur Befreiung von den Baugrenzen des Baulinienplanes in Aussicht gestellt. |
| 2. | Könnte eine Bebauung mit drei Geschossen plus Dach für alle Gebäude zugelassen werden? |
| 3. | Könnte eine Bebauung mit vier Geschossen plus Dach für alle Gebäude zugelassen werden? |
| 4. | Könnte eine Bebauung mit unterschiedlichen Geschosshöhen in Aussicht gestellt werden? |
|
| Etwa Häuser 1 und 2 (Terrasse zum Kanal) ein Geschoss höher als Häuser 3 und 4 (Terrasse zur Hauptstraße)? |
| 5. | Wären begrünte Flachdächer denkbar? |
| 6. | Wären Pultdächer denkbar? |
Es ist zu beraten, ob die genannte Befreiung (= Frage Nr. 1) in Aussicht gestellt wird. Des Weiteren sind die gestellten Fragen Nr. 2 bis 6 zu beantworten.
Diskussionsverlauf:
Die Gemeinderäte haben sich heute um 18 Uhr zu einem Vor-Ort-Termin getroffen; die Planer nahmen an dieser ebenfalls teil. Im Gemeinderat wird noch kurz diskutiert und Bürgermeister Fischer fragt ein Stimmungsbild bezüglich der Dachformen ab:
4 Gemeinderäte können sich auch Flachdächer vorstellen
12 Gemeinderäte plädieren für Satteldächer
Beschluss:
| 1. | Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem Bauvorhaben mit der Befreiung von der festgesetzten Baugrenze zuzustimmen. |
|
| Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen |
|
| Bürgermeister Fischer stellt nun die weiteren gestellten Fragen zur Abstimmung: |
| 2. | Könnte eine Bebauung mit drei Geschossen plus Dach für alle Gebäude zugelassen werden? |
|
| Abstimmungsergebnis: 0 : 16 abgelehnt |
| 3. | Könnte eine Bebauung mit vier Geschossen plus Dach für alle Gebäude zugelassen werden? |
|
| Abstimmungsergebnis: 0 : 16 abgelehnt |
| 4. | Könnte eine Bebauung mit unterschiedlichen Geschosshöhen in Aussicht gestellt werden? Etwa Häuser 1 und 2 (Terrasse zum Kanal) ein Geschoss höher als Häuser 3 und 4 (Terrasse zur Hauptstraße)? |
|
| Abstimmungsergebnis: 2 : 14 abgelehnt |
| 5. | Wären begrünte Flachdächer denkbar? |
|
| Abstimmungsergebnis: 0 : 16 abgelehnt |
| 6. | Wären Pultdächer denkbar? |
|
| Abstimmungsergebnis: 0 : 16 abgelehnt |
Anbau für Jugend- und Vereinsnutzung an die Sporthalle Möhrendorf;
Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten – Auftragsvergabe Änderung –
Sachverhalt:
In der Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024 wurde das Gewerk Fliesen- und Plattenarbeiten vergeben. Herr Architekt Leyh hat im Nachgang mitgeteilt, dass er in seiner Angebotswertung einen Zahlendreher entdeckt hat.
Dieser hat zur Folge, dass eine andere Firma den Auftrag für das o. g. Gewerk erhält.
Der Gemeinderat muss somit den Beschluss vom 27.02.2024 wie unten stehend aufheben und einen neuen Beschluss erlassen:
Beschluss:
Der Gemeinderat hebt den Beschluss vom 27.02.2024 zur Auftragsvergabe an die Fa. Fliesen Röhlich GmbH aus Wendelstein gemäß dem Hauptangebot vom 22.02.2024 mit einer Angebotssumme von 21.903,85 Euro brutto auf.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für o. g. Gewerk an die Fa. Fliesen Batz, 91359 Leutenbach gemäß Hauptangebot vom 12.02.2024 mit einer Angebotssumme von 21.305,46 Euro brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Gemeinderat Wolfgang Rösch ist bei den Abstimmungen nicht anwesend.
Information zum STADTRADELN 2024
Sachverhalt:
Die Gemeinde Möhrendorf und die FaMö wollen auch dieses Jahr wieder möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme am Stadtradeln motivieren. Um dies umzusetzen, wurde über eine Aktion nachgedacht, die zum einen sichtbar ist und allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.
Im AK Klima wurde der folgende Vorschlag besprochen und positiv befürwortet:
STADTRADELN 2024
Möhrendorf radelt für eine Streuobstwiese
Auch in diesem Jahr nehmen die Gemeinde Möhrendorf und zahlreiche Landkreis-Gemeinden an der internationalen Kampagne STADTRADELN des Klima-Bündnisses teil.
Um was geht es?
Im Aktionszeitraum vom 1. bis 21. Mai können alle, die in Möhrendorf leben, arbeiten, einem Verein angehören oder eine Schule besuchen, bei der Aktion mitmachen und möglichst viele Kilometer auf dem Rad sammeln. Bei diesem Wettbewerb geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Wege beruflich und privat klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.
Anmeldung und Teilnahme
Wer mitmachen will, kann für Möhrendorf in verschiedenen Teams antreten. Ob auf dem Weg zur Arbeit oder in die Schule, eine Feierabendtour oder der Weg zum Einkaufen: Jeder Kilometer zählt. Unter www.stadtradeln.de/registrieren können sich Interessierte schon jetzt anmelden, sich Gruppen anschließen oder eigene Gruppen gründen. Weitere Informationen gibt es auch unter www.stadtradeln.de/home.
Das Besondere in diesem Jahr: Möhrendorf radelt für eine Streuobstwiese
Der Möhrendorfer Gemeinderat stellt für jeden durch Möhrendorferinnen und Möhrendorfer geradelten km bei der Aktion STADTRADELN 2024 20 Cent (bis zu einem Maximalbetrag von 6.000 €) für die Anpflanzung einer Streuobstwiese in Oberndorf (gegenüber Pfadfinderheim) zur Verfügung. Auf diese Weise können alle Teilnehmenden einen unmittelbaren Beitrag für ein Nachhaltigkeitsprojekt in Möhrendorf leisten (Ankündigungstext im kommenden Amtsblatt).
Der Betrag von 6.000 € ist im Haushalt unter 580.5100 eingestellt.
Die Fläche ist im Eigentum der Gemeinde Möhrendorf und war bisher verpachtet. Der Pachtvertrag ist durch Tod nun aufgelöst und somit stünde die Fläche ab Herbst zur Pflanzung zur Verfügung. Die Planung, Kauf und Festlegung der Arten und Sorten würde durch den Landschaftspflegeverband unterstützt werden. Auch wird aktuell geklärt, welche Folgen die Bezeichnung Streuobstwiese oder Obstgarten für die Zukunft bedeuten (naturschutzrechtlich).
Diskussionsverlauf Hauptausschuss 12.03.2024:
Die anwesenden Mitglieder des Ausschusses stehen dem Vorgehen positiv gegenüber. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verbindlichkeiten zwischen „Streuobstwiese“ und „Obstgarten“ zu recherchieren. Diese Ausführungen können in der Anmerkung der Geschäftsleitung, Herrn Buchner, in der Niederschrift zur Hauptausschusssitzung vom 12.03.2024 nachgelesen werden.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis; weitere Informationen folgen im Herbst 2024.
2. Runde WATTBEWERB ERH - zusätzliche Informationen
Sachverhalt:
Information vom 12. Februar 2024
Nachdem es noch einige Rückfragen zum Wattbewerb ERH gab, möchten wir Ihnen noch ergänzende Informationen zum Aufwand den Abwicklungs-Modalitäten und Unterstützungsleistungen zukommen lassen.
Aufwand für die Kommunen / Verwaltungen
Der Aufwand für die Kommunen bzw. die jeweiligen Verwaltungen ist minimal. Zur Anmeldung genügt ein einfaches Mail an info@wattbwerb-erh.de
Die regelmäßigen Auswertungen (i.d.R. nach 6 Monaten) werden von uns auf Basis der Zahlen des Marktstammdatenregisters vorgenommen. Die Zahlen werden auf der Seite des Wattbewerb ERH veröffentlicht. Hierdurch entsteht keinerlei Aufwand für die Verwaltungen.
Für die Bewerbung bzw. regelmäßige Information in Ihren Amtsblättern stellen wir Ihnen gerne ganzseitige Anzeigen oder auch (Kurz-)Texte zur Verfügung. Kommunen, die Mitglied in unserem Verein sind, stellen wir zudem gerne weitere Materialien, wie z. B. spezielle Aufkleber zum Selbstkostenpreis zur Verfügung.
Zur Beantwortung von technischen Fragen Ihrer Bürgerinnen und Bürger bieten wir weiterhin unsere regelmäßigen Online-Vorträge sowie in Kooperation mit dem Landratsamt auch eine kostenlose Sprechstunde an. Bei Interesse bieten wir auch Präsenz-Vorträge in Ihren Kommunen an.
Modalitäten
Es werden nur Anlagen im Segment bis 100 kWp ausgewertet. Hierdurch soll explizit die Nutzung der vielfach noch reichlich vorhandenen, ungenutzten Dachflächen angeregt werden. Gewinner ist die Gemeinde, die als erste die Verdoppelung der Anlagenleistung in diesem Segment ab dem Start der 2. Runde erreicht hat, bzw. den größten Zubau verzeichnen konnte, wenn am Ende einer Auswerteperiode mehrere Gemeinden eine Verdoppelung verzeichnen konnten.
Start der 2. Runde wird der 1. April 2024 sein
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, mich direkt anzusprechen via stefan.jessenberger@energiewende-ERHlangen.de oder 0173 / 7067846.
Ansonsten freuen wir uns über Ihre Anmeldung bis spätestens 31. März 2024 unter info@wattbwerb-erh.de.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Mit sonnigen Grüßen
Stefan Jessenberger für den gesamten Vorstand des Energiewende ER(H)langen e.V.
Energiewende ER(H)langen e.V.
Stefan Jessenberger (1. Vorsitzender)
c/o Tretenäcker 8
91096 Möhrendorf
Deutschland
info@Energiewende-ERHlangen.de
Sitz des Vereins: Erlange
Eingetragen beim Amtsgericht Fürth: VR200880
Diskussionsverlauf Hauptausschuss 12.03.2024:
Die Mitglieder des Hauptausschusses sprechen sich positiv für eine Teilnahme aus. Auch die Moenergie sagt ihre Unterstützung zu.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses an der 2. Runde WATTBEWERB ERH teilzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
Dringende Auftragsvergabe Sanierung Tiefbrunnen ASV
Sachverhalt:
Der 30 Jahre alte Grundwasserbrunnen am Sportgelände ASV, der zur Bewässerung der Sportanlagen dient, wurde beim Pumpenausbau routinemäßig für den Wasserrechtsantrag mit einer Kamera befahren. Hierbei wurde festgestellt, dass durch die Verockerung der Sperrrohre eine Reinigung dringend zu empfehlen ist.
Sehr geehrter Herr Fischer,
am 12.03.2023 wurde am Bewässerungsbrunnen des ASV Möhrendorf eine Kamerabefahrung zur Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei wurden über die gesamte Filterstrecke starke Ablagerungen festgestellt. Die Auflandung reicht von der Endtiefe von 60 m bis ca. 52 m. Es ist davon auszugehen, dass die Leistung des Brunnens aufgrund der Ablagerungen bereits deutlich nachgelassen hat. Es wird empfohlen, baldmöglichst eine Regenerierung des Brunnens durchzuführen. Anbei erhalten Sie den Bildbericht der Kamerabefahrung.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen, Markus Bartholomäus
Da aktuell, die Pumpe ausgebaut ist und zur anstehenden Saison wieder baldmöglichst eingesetzt werden soll und uns ein Angebot der Firma Weikert Brunnenbau zu einer solchen Regenerierung ab der KW 13 zur Verfügung steht, empfiehlt die Verwaltung, den Auftrag mit Kosten in Höhe von 20.357,33 € an die Firma Weikert zu vergeben. Ansonsten müssten wir die Arbeiten auf das kommende Jahr verschieben und die Arbeitszeiten für den Ein- und Ausbau der Pumpe zusätzlich tragen.
Finanzielle Beurteilung:
HH 560.5100 Unterhalt ASV
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag zur Brunnenregenerierung am ASV-Sportgelände an die Firma Weikert Brunnenbau zu einem Auftragswert von 20.357,33 € brutto zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag 14.05.2024