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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 5/2024
Bekanntmachungen
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Auswechslung der gemeindlichen Hauptwasserzähler und der Gartenwasserzähler im Jahr 2024

Nach § 37 Abs. 1 des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) ist die Verwendung von Wasserzählern außerhalb ihrer Eichzeit nicht zulässig. Die Eichzeit beträgt für Wasserzähler 6 Jahre (vgl. Anlage 7 Nr. 5.5.1 zu § 34 Abs. 1 Nr. 1 der Mess- und Eichverordnung (MessEV)). Dies gilt für die Hauptwasserzähler und die Gartenwasserzähler.

Hauptwasserzähler

Die Hauptwasserzähler gehören zur gemeindlichen Wasserversorgungsanlage und sind Eigentum der Gemeinde (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Wasserabgabesatzung (WAS)). Die Auswechslung und technische Überwachung ist Aufgabe der Gemeinde.

Die Auswechslung der Zähler erfolgt dieses Jahr im Zeitraum Mai bis Oktober 2024 durch Mitarbeiter der Stadtwerke Erlangen und der Firma Pohler und Weller Sanitär. Wir bitten Sie, den Mitarbeitern Zutritt zu gewähren und den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten.

Gartenwasserzähler

Auch die Gartenwasserzähler müssen in den nächsten Wochen wieder ausgewechselt werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer sind durch die Gemeindeverwaltung angeschrieben worden. Die Auswechslung der Gartenwasserzähler muss vom jeweiligen Eigentümer selbst organisiert und bezahlt werden. Nach dem Tausch sind die neuen Wasserzähler durch die Gemeinde Möhrendorf abzunehmen. Diese Abnahme kann nicht mit dem Einbau durch eine Fachfirma ersetzt werden. Bitte setzten Sie sich wegen einem Abnahmetermin mit Herrn Abel (Abteilung Verbrauchsgebühren) unter der Telefonnummer 09131/7551-18 oder unter der E-Mail-Adresse verbrauch@moehrendorf.de in Verbindung

Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang die alten (ausgebauten) Gartenwasseruhren nicht zu entsorgen, bis die Abnahme des neuen Gartenwasserzählers durch die Gemeinde erfolgt ist. Auch hier bitten wir Sie, unseren Mitarbeitern Zutritt zu gewähren und den Zugang zu den Wasseruhren freizuhalten.

gez. Thomas Fischer, 1. Bürgermeister