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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 5/2025
Aus der Sitzung
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Aus der Sitzung des Gemeinderates am 25. Februar 2025

Tagesordnung - öffentlicher Teil:

1.

Haushalt 2025

1.1

Vorstellung des Haushaltes 2025 mit aktuellen Zahlen

1.2

Beratung und Beschlussfassung über Anträge zum Haushalt

1.3

Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2026 – 2028

1.4

Beratung und Beschlussfassung der Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2025

1.5

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

2.

Bebauungsplan 16/11 Röttenbacher Straße

2.1

Planungs- und Erschließungsvertrag

2.2

Beauftragung eines Planungsbüros für die Bauleitplanung

3.

Stromausschreibung ab 2026

4.

Umstellung Finanzsoftware von cip auf K1: Auftragsvergabe

TOP 1

Haushalt 2025


Sachverhalt:

Folgende Unterlagen sind hierzu ins Ratsinformationssystem eingestellt:

  • HH 2025 komplett (Entwurf vom 20.02.2025) mit folgendem Inhalt (pdf):
    • Haushaltssatzung (Entwurf vom 20.02.2025)
    • Vorbericht
    • Einzelpläne Verwaltungshaushalt
    • Einzelpläne Vermögenshaushalt
    • Gesamtplan
    • Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
    • Haushaltsquerschnitt EPl 1 - 8
    • Haushaltsquerschnitt EPl 9
    • Gruppierungsübersicht
    • FiPlan: Einnahmen und Ausgaben nach Arten
    • Deckungskreisübersicht
    • FiPlan: Investitionsprogramm mit Finanzierung
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden
    • Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
    • Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit
    • Finanzierungsübersicht
    • Stellenplan
  • Finanzplan Verwaltungshaushalt Einnahmen (pdf)
  • Finanzplan Verwaltungshaushalt Ausgaben (pdf)
  • Finanzplan Vermögenshaushalt Einnahmen (pdf)
  • Finanzplan Vermögenshaushalt Ausgaben (pdf)
  • Investitionsprogramm 2025 - 2028 (pdf)
  • Finanzierung des Investitionsprogrammes 2025 - 2028 (pdf)
  • Voraussichtliche Entwicklung der Rücklage (pdf)
  • Gesamtdatei_FINAL (xlsx)

TOP 1.1

Vorstellung des Haushaltes 2025 mit aktuellen Zahlen


Sachverhalt:

Bürgermeister Thomas Fischer begrüßt Frau Holm (Kämmerin) und bittet um die Vorstellung des Haushaltes 2025. Sämtliche Unterlagen wurden entsprechend der amtlichen Muster ins Ratsinformationssystem der Gemeinde zu TOP 1 Haushalt 2025 eingestellt:

Zunächst stellt Frau Holm die wichtigsten Eckpunkte des Haushalts dar:

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.304.213 Euro.

Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind

  • die Grundsteuer A mit 11.000 Euro
  • die Grundsteuer B mit 450.000 Euro
  • die Gewerbesteuer mit 1.000.000 Euro
  • die Einkommensteuerbeteiligung mit 5.141.000 Euro (das sind 41,78 % des VerwHH)
  • die Umsatzsteuerbeteiligung mit 138.803 Euro
  • die Schlüsselzuweisung mit 1.019.216 Euro und der
  • Einkommensteuerersatz mit 373.450 Euro

Die wichtigsten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind:

  • die Personalausgaben mit 1.822.460 Euro (das sind 14,81 % des VerwHH)
  • die Kreisumlage mit 2.972.066 Euro (das sind 24,15 % des VerwHH)

Zuführung VerwaltHH <-> VermögHH:

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 7.606.719 Euro.

Die wichtigsten Investitionen im Vermögenshaushalt sind:

  • bewegliches Anlagevermögen 715.400 Euro (darunter: neues Feuerwehrfahrzeug 551.000 Euro)
  • Hochbaumaßnahmen 1.432.435 Euro (darunter: Vereinszentrum (Rest) 300.000 Euro; Gerätehaus FFW Möhrendorf 280.000 Euro)
  • Tiefbaumaßnahmen 868.000 Euro
  • Generalsanierung Straßen 245.000 Euro
  • RÜB I+II+III mit 360.000 Euro
  • Grunderwerb 60.000 Euro
  • Kanalbaubeiträgen an die Stadt Erlangen 394.000 Euro

Finanzierung des Vermögenshaushaltes im Wesentlichen:

  • Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit 5,1 Mio. Euro
  • Zuführung vom Verwaltungshaushalt 1,2 Mio. Euro
  • Investitionspauschale vom Land mit 110.000 Euro
  • Herstellungsbeiträge für Wasser und Abwasser mit 23.000 bzw. 44.000 Euro
  • Verkauf der Gemeindescheune 500.000 Euro

Entwicklung der Rücklagen im Finanzplanungszeitraum bis 2028

(Stand: voraussichtliches Ergebnis 2024)

Die Bildung von Haushaltsresten war heuer wieder zwingend notwendig, damit die Einsparungen nicht in die allgemeine Rücklage fließen, sondern jedem einzelnen Haushaltsansatz zur Verfügung stehen.

Die Rücklage wird im Finanzplanungszeitraum deutlich abnehmen, da erhebliche Investitionen geplant sind, die ohne Neuverschuldung realisiert werden sollen. Folgende Maßnahmen sind nicht im Finanzplan abgebildet, da weder genaue Kosten noch der genaue Beginn der Maßnahmen bestimmt werden kann:

  • Neubau Feuerwehrhaus Kleinseebach
  • Metropolradweg
  • Neubau Hort für Ganztagesangebot
  • Straßensanierungen

Zum Schluss dankt Frau Holm allen, die sie bei der Ausarbeitung des Haushalts unterstützt haben.

TOP 1.2


Beratung und Beschlussfassung über Anträge zum Haushalt

Sachverhalt:

Es sind keine Anträge zum Haushalt eingegangen.

TOP 1.3


Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2026 – 2028

Sachverhalt:

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm mit Finanzierung wurde ins Ratsinformationssystem der Gemeinde zu TOP 1 Haushalt 2025 eingestellt. Bürgermeister Fischer erörtert die folgenden Dateien:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung der Verwaltung, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2026 – 2028 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 1.4


Beratung und Beschlussfassung der Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2025

Sachverhalt:

Der Stellenplan der Beamten, der Arbeitnehmer und die Übersicht für Bedienstete in Ausbildung für das Haushaltsjahr 2025 wurde ins Ratsinformationssystem der Gemeinde unter TOP 1 Haushalt 2025 eingestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung der Verwaltung, dem Stellenplan der Beamten und Arbeitnehmer für das Haushaltsjahr 2025 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 1.5


Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

Sachverhalt:

Vor Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 bittet Bürgermeister Thomas Fischer die Fraktionen um Ihre Stellungnahmen zum Haushalt:

Für Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Eva Hammer, für die Freien Wähler Herr Jürgen Pillipp, für die CSU Herr Bernd Rudolph und Frau Elke Weis für die FDP. Alle Fraktionen bedanken sich bei Verwaltung und Bürgermeister für die Ausarbeitung und Vorbereitung des Haushalts sowie die Einarbeitung der gewünschten Änderungen aus den bereits stattgefundenen Haushaltssitzungen. Es stehen große Projekte wie z. B. Neubau Feuerwehrhaus Kleinseebach und der Neubau eines Hortes bevor. Die Fraktionen bestätigen, dem Haushalt in der vorliegenden Form zuzustimmen.

Der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen wurde ins Ratsinformationssystem der Gemeinde zu TOP 1 Haushalt 2025 eingestellt.

Seitens der Verwaltung wurden die gewünschten Änderungen aus der Hauptausschusssitzung vom 11.02.2025 eingearbeitet und folgender Entwurf einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gefertigt:

(Entwurf vom 20.02.2025)

Haushaltssatzung

der Gemeinde Möhrendorf

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit —  12.304.213,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  — 7.606.719,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 30.000 Euro festgesetzt. *1)

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 330 v. Hundert festgesetzt.

Nachrichtlich

Nach der am 22.10.2024 beschlossenen Grundsteuer-Hebesatz-Satzung, ausgefertigt am 23.10.2024, gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A und B: 310 v. Hundert

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000,00 Euro festgesetzt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

*1) 2027: Umstellung Finanzsoftware auf K1 30.000€

Beschluss:

Der Gemeinderat Möhrendorf beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses

-

den Haushaltsplan 2025 mit den vorgeschriebenen Anlagen gemäß dem vorliegenden Entwurf der Verwaltung vom 20.02.2025 sowie

-

den vorstehenden Entwurf der Haushaltssatzung 2025 vom 20.02.2025 als Satzung.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

Nach Beschlussfassung des Haushaltes 2025 verlässt Frau Holm um 19.44 Uhr die Sitzung.

TOP 2


Bebauungsplan 16/11 Röttenbacher Straße

TOP 2.1


Planungs- und Erschließungsvertrag

Sachverhalt:

Der Planungs- und Erschließungsvertrag wird hier nicht abgedruckt.

Diskussionsverlauf Bauausschusssitzung 11.02.2025:

Bürgermeister Fischer erläutert den vorstehenden Planungs- und Erschließungsvertrag. Nach der sich anschließenden Diskussion schlägt Bürgermeister Fischer vor, in der Beschlussempfehlung eine Formulierung einzubringen, die diesen eindeutig als „Entwurf“ deklarieren soll.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Planungs- und Erschließungsvertrag mit dem Bauwerber für eine Teilfläche der Grundstücke Fl. Nr. 234, 235, 235/1, Gemarkung Möhrendorf, umfassende Gebiet des Bebauungsplanes 16/11 Röttenbacher Straße mit dem Zusatz, dass sich die Größenflächen noch ändern können, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 2.2


Beauftragung eines Planungsbüros für die Bauleitplanung

Sachverhalt:

Für die Erstellung des Bebauungsplanes 16/11 Röttenbacher Straße wurde ein Angebot von der Fa. BFS+ aus Bamberg eingeholt. Das Angebot ist im RIS eingestellt. Aufgrund der komplexeren Erschließung sind im Angebot verschiedene Positionen wie Bestandsvermessungen aufgrund der Keller und Bäume usw. mit angegeben.

Für den Bebauungsplan werden Honorarkosten von voraussichtlich 37.217,86 Euro brutto anfallen. Ob alle Positionen des Honorarangebotes beauftragt werden müssen, ergibt sich im Laufe des Verfahrens. Dies wird mit dem Planungsbüro BFS+ abgestimmt.

Beschluss:

Auf Empfehlung des Bauausschusses und der Verwaltung beschließt der Gemeinderat, die Fa. BFS+ aus Bamberg mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 16/11 Röttenbacher Straße aufgrund des Honorarangebotes vom 23.09.2024 mit voraussichtlichen Honorarkosten in Höhe von 37.217,86 Euro brutto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 3


Stromausschreibung ab 2026

Sachverhalt:

Hierzu sind folgende Unterlagen ins RIS eingestellt:

  • IMS vom 27.12.2024
  • Übersicht Wertgrenzen (gültig ab 01.01.2025)
  • enPortal Produktbroschüre, Infobroschüre und Honorarblatt

Aktuelle Rechtslage

Das Zweite Modernisierungsgesetz Bayern ist am 01.01.2025 in Kraft getreten. In § 8 dieses Gesetzes wird das Gesetz über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften in „Bayerisches Gesetz über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG)“ umbenannt. In § 20 BayWiVG sind die neuen Wertgrenzen für Direktaufträge, Verhandlungsvergaben und Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb geregelt. Damit gelten auch für kommunale Auftraggeber vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2029 die nachfolgenden Wertgrenzen (siehe Anlage).

Für Lieferleistungen (z. B. Strom) liegt die Wertgrenze für eine Direktvergabe bei 100.000 Euro (netto). Beim Strompreis ist für die Wertermittlung der reine Arbeitspreis ohne Steuern maßgeblich.

Für die Gemeinde Möhrendorf bedeutet das, dass wir aufgrund unserer benötigten Energiemenge von ca. 600.000 kWh und einem geschätztem aktuellen Arbeitspreis zwischen 10 Cent und 15 Cent* unter der Wertgrenze für eine Direktvergabe liegen. Die Gemeinde kann deshalb selbst über die Vergabeart (Direktvergabe/Ausschreibung) entscheiden.

*) Die Stadtwerke Forchheim teilen auf unsere Anfrage per E-Mail vom 05.02.2025 folgendes mit:

„Für das Jahr 2026 gehen wir aktuell von reinen Energiepreisen um die 11,30 bis 12,20 ct/kWh aus. Beim Jahr 2027 oder 2028 sieht es noch besser aus, da bewegen wir uns unter 11,00 ct/kWh.

Historische Entwicklung

Die Gemeinde Möhrendorf hat seit 2009 den Strombezug für die kommunalen Liegenschaften und Anlagen ausgeschrieben. 2009 erfolgte die Ausschreibung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben EU-weit. In den Jahren 2012, 2015, 2018 und 2021 wurde unsere Stromausschreibung durch den vom Bay. Gemeindetag empfohlenen Kooperationspartner KUBUS abgewickelt. Die Kosten für die Stromausschreibung über KUBUS lagen bei der letzten Ausschreibung 2021 (für die Jahre 2023 bis 2025) bei gut 1.500 Euro.

Aufgrund der Energiekrise im Zusammenhang mit dem russischen Einmarsch in die Ukraine im Jahr 2022 geriet die Ausschreibung im 2. Halbjahr 2022 zu einem Fiasko.

Für unsere „normalen“ Abnahmestellen (Strom, Heizstrom) wurde überhaupt kein Angebot abgegeben. Für die Straßenbeleuchtung erhielt der einzige Anbieter, die Stadtwerke Augsburg den Zuschlag. Das Angebot mit Arbeitspreisen von durchschnittlich 50 Cent pro Jahr lag im Schnitt um das 10fache höher als die bisherigen Preise.

Hinsichtlich des Normalstroms wurde seitens der Verwaltung versucht, in einem extrem aufgeheizten Marktumfeld, überhaupt einen Anbieter zu finden, der uns mit Strom für die Jahre ab 2023 beliefert.

Bei etwa 10 angefragten Stromlieferern gab es nur den Anbieter „Stadtwerke Forchheim“, die bereit waren, uns mit Strom für die Jahre 2023 und 2024 zu beliefern. Obwohl die Stadtwerke Forchheim der einzige Anbieter waren, lag der angebotene Strompreis deutlich niedriger als bei dem Anbieter über die KUBUS-Ausschreibung.

Aktuell stellt sich die Lage bei uns wie folgt dar:

Wir werden bis Ende 2025 von folgenden Anbietern mit Strom beliefert:

Weiteres Vorgehen

Mit Ende des Belieferungszeitraumes stehen viele Kommunen, die die letzte Stromausschreibung über KUBUS durchgeführt hatten vor der Frage, wie der Strombelieferung künftig vergeben werden soll.

Folgende alternative Vergabemöglichkeiten bestehen:

a) Direktvergabe

Das bay. Innenministerium zu Direktaufträgen:

Bei Direktaufträgen ist der Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten und die Manipulations- und Korruptionsgefahr zu minimieren. Da bei der Umsetzung der neuen hohen Wertgrenzen die Eigenverantwortung der öffentlichen Auftraggeber gestärkt werden soll, können diese grundsätzlich selbst entscheiden, welche geeigneten Vorkehrungen sie treffen, um die Einhaltung dieser Grundsätze sicherzustellen.

Bei einer Direktvergabe ist seitens der Verwaltung geplant, mindestens 3 regionale Stromanbieter zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, den dann dem günstigsten Anbieter den Zuschlag zu erteilen und das Vergabeverfahren entsprechend zu dokumentieren.

b) Ausschreibung

Der Bayerische Gemeindetag hat die Zusammenarbeit mit dem Dienstleister KUBUS nach über 10 Jahren gekündigt und die Dienstleistung zur Bündelausschreibung nach einer durchgeführten Ausschreibung an den Dienstleister enPortal Anfang 2025 neu vergeben.

Entsprechend der Zahl unserer Abnahmestellen und Energiemenge würde uns die Strombeschaffung über enPortal ca. 1.500 Euro kosten. Wir wären wie in der Vergangenheit an die in der Ausschreibung erzielten Preise gebunden!

Stellungnahme der Verwaltung:

Es lässt sich nicht absehen, welche Vergabeart im Endeffekt das günstigere Ergebnis bringen wird. Aufgrund der Erfahrungen bei der letzten Ausschreibung und der vom Freistaat Bayern nach oben gesetzten Wertgrenzen tendieren wir seitens der Verwaltung zu einer Direktvergabe an einen regionalen Anbieter.

Vor der Beschlussfassung über die Vergabeart sollte allerdings zunächst festgelegt werden, ob ausschließlich Ökostrom geliefert werden soll. In der Regel ist Ökostrom etwas teurer.

Vorschläge der Verwaltung zur Beschlussfassung

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass ausschließlich Ökostrom beschafft werden soll.

Beschluss 2 Alternative 1 (Empfehlung Verwaltung)

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Stromlieferung für die Jahre 2026 bis 2028 direkt zu vergeben. Hierzu sollen mindestens drei Angebote (ohne Losaufteilung Normalstrom/Straßen-beleuchtung) von regionalen Stromanbietern eingeholt werden.

Beschlussvorschlag Alternative 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Stromlieferung 2026 bis 2028 über den neuen Dienstleister für Bündelstromausschreibung enPortal abgewickelt werden soll. Die Verwaltung wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge und Vollmachten hierzu abzuschließen.

Diskussionsverlauf Hauptausschusssitzung 11.02.2025:

Nach eingehender Diskussion zu diesem Thema soll den Beschlussvorschlägen der Verwaltung nicht gefolgt werden. Folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinderat wird formuliert und kommt zur Abstimmung:

Beschluss:

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Stromlieferung für die Jahre 2026 bis 2028 direkt zu vergeben. Hierzu sollen mindestens drei Angebote von regionalen Stromanbietern eingeholt werden. Die Angebote sollen jeweils mit Ökostrom und Normal-/

Mixstrom abgefragt werden.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

TOP 4


Umstellung Finanzsoftware von cip auf K1: Auftragsvergabe

Sachverhalt:

Im RIS sind hierzu folgende Unterlagen eingestellt:

  • Angebot der Komuna zu K1
  • Anschreiben der Komuna zum Angebot K1

Die gemeindliche Finanzsoftware cip ist seit dem Jahr 2000 in nahezu unveränderter Form im Einsatz. Die Software ist in vielen Bereichen nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Seit etwa 10 Jahren ist bei der Komuna bereits eine modernere und den rechtlichen Anforderungen entsprechende Nachfolgesoftware im Gespräch. Seit 2024 liegt nun die neue Software K1 vor und wird bereits bei den ersten Pilotkunden eingesetzt. Aufgrund der sehr großen Komplexität der Finanzdaten und dem unterschiedlichen Aufbau im Vergleich zur bisherigen Software erfordert der Wechsel in jeder Kommune einen enormen zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Aufwand. Die Komuna veranschlagt für die Umstellung ihrer Kunden (ca. 600 Kommunen in Bayern) mindestens 5 (!) Jahre.

Die Gemeinde Möhrendorf hat mit Schreiben vom 30.01.2025 nun ein Angebot zur Umstellung von cip auf K1 - voraussichtlich im Jahr 2027 - erhalten (siehe Anlage).

Die Umstellung der Kommunen erfolgt chronologisch mit Eingang der Auftragserteilung.

Voraussichtliche Kosten für die Umstellung und die Softwarepflege

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung tendiert zu einer frühzeitigen Vergabe, um nicht noch weitere 5 Jahre mit der veralteten Software arbeiten zu müssen. Die „Kinderkrankheiten“ sollten 2027 ausgeräumt sein, da zu diesem Zeitpunkt dann schon mehrere Kommunen längere Zeit mit dem neuen Programm arbeiten.

Für den Haushalts- und Finanzplan 2025 sollten hierzu folgende Werte aufgenommen werden.

Beschluss:

Auf Empfehlung von Hauptausschuss und Verwaltung beschließt der Gemeinderat:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die Umstellung von cip auf K1 an die Komuna mit Gesamtkosten für die Umstellung in Höhe von ca. 30.000 Euro und jährlichen Softwarepflegekosten von ca. 14.000 Euro zu erteilen. Mit einer Rechnungsstellung wird 2027 gerechnet.

Im Haushalt 2025 sollen die Kosten im Finanzplan 2027 und 2028 sowie eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung 2027 aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen

Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag, 20.05.2025