Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB
Der Gemeinderat von Möhrendorf hat in seiner Sitzung vom 29.04.2025 gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes 19/6 A Kirchhofäcker Süd zu unterrichten.
Zu diesem Zweck kann sich die Öffentlichkeit über die Planung in der Zeit vom
vom 02.05.2025 bis einschließlich 16.05.2025
im Rathaus der Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, 91096 Möhrendorf, während der allgemeinen Dienststunden Mo – Fr von 8.00 – 12.00 Uhr und Di + Do von 14.00 – 17.00 Uhr (vorherige Terminvereinbarung erforderlich!) innerhalb der o.g. Frist erstmals zur Planung äußern. Außerdem sind Plan, verbindliche Festsetzungen und Kurzbericht (Grundzüge der Planung) auf der Homepage der Gemeinde Möhrendorf unter https://www.moehrendorf.de/bebauungsplaene einzusehen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren", das ebenfalls öffentlich ausliegt.