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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 5/2026
Aus der Sitzung
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Aus der Sitzung

Tagesordnung - öffentlicher Teil:

1.

Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben:

1.1

Keine Veröffentlichung

1.2

Keine Veröffentlichung

2.

Haushalt 2026

2.1

Vorstellung des Haushaltes 2026 mit aktuellen Zahlen

2.2

Beratung und Beschlussfassung über Anträge zum Haushalt

2.3

Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2027 – 2029

2.4

Beratung und Beschlussfassung der Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2026

2.5

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Bauvorlagen: keine Veröffentlichung

TOP 2

Haushalt 2026

TOP 2.1

Vorstellung des Haushaltes 2026 mit aktuellen Zahlen

Sachverhalt:

Bürgermeister Thomas Fischer begrüßt Frau Holm (Kämmerin) und bittet um die Vorstellung des Haushaltes 2026. Sämtliche Unterlagen wurden entsprechend der amtlichen Muster ins Ratsinformationssystem der Gemeinde zu TOP 1 Haushalt 2026 eingestellt.

Zunächst stellt Frau Holm die wichtigsten Eckpunkte des Haushalts wie folgt dar:

Der Verwaltungshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.427.454 Euro.

Die wichtigsten Einnahmen im Verwaltungshaushalt sind:

die Grundsteuer A mit 11.000 Euro

die Grundsteuer B mit 450.000 Euro

die Gewerbesteuer mit 1.000.000 Euro

die Einkommensteuerbeteiligung mit 5.335.000 Euro (das sind 42,93 % des VerwHH)

die Umsatzsteuerbeteiligung mit 169.863 Euro

die Schlüsselzuweisung mit 601.236 Euro und der

Einkommensteuerersatz mit 397.700 Euro

Die wichtigsten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind:

die Personalausgaben mit 1.970.545 Euro (das sind 15,86 % des VerwHH)

die Kreisumlage mit 3.775.163 Euro (das sind 30,38 % des VerwHH);

Zuführung VerwaltHH ↔ VermögHH:

Der Vermögenshaushalt schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.282.236 Euro.

Die wichtigsten Investitionen im Vermögenshaushalt sind:

bewegliches Anlagevermögen ⇔ 68.400 Euro

Hoch- und Tiefbaumaßnahmen⇔3.639.101 Euro

 

o

Generalsanierung Straßen ⇔245.000 Euro

(Anmerkung der Verwaltung: Straßensanierung 200.000 Euro im VerwHH nicht VermHH)

 

o

RÜB I + II + III mit ⇔ 110.000 Euro

 

o

Vereinszentrum (Rest) ⇔ 90.000 Euro

 

o

Gerätehaus FFW Möhrendorf ⇔ 370.000 Euro

 

o

Gerätehaus FFW Kleinseebach ⇔ 500.000 Euro

 

o

Anbau Kinderhort ⇔ 800.000 Euro

 

o

Erschließung Kirchhofäcker  ⇔ 505.000 Euro

Grunderwerb ⇔ 60.000 Euro

Kanalbaubeiträgen an die Stadt Erlangen ⇔ 554.000 Euro

Finanzierung des Vermögenshaushaltes im Wesentlichen:

Entnahme aus der allgemeinen Rücklage mit ⇔ 3.400.000 Euro

Zuführung vom Verwaltungshaushalt ⇔ 746.000 Euro

Investitionspauschale vom Land mit ⇔ 126.500 Euro

Investitionsbudget vorauss. ⇔ 658.000 Euro

Verkauf von Grundstücken und Gemeindescheune ⇔ 865.000 Euro

Entwicklung der Rücklagen im Finanzplanungszeitraum bis 2029

(Stand: voraussichtliches Ergebnis 2025)

Die Bildung von Haushaltsresten war heuer wieder zwingend notwendig, damit die Einsparungen nicht in die allgemeine Rücklage fließen, sondern jedem einzelnen Haushaltsansatz zur Verfügung stehen.

Wie in den vergangenen Jahren prognostiziert, wird die Rücklage im Finanzplanungszeitraum deutlich abnehmen, da erhebliche Investitionen bereits durchgeführt und weitere geplant sind. Insbesondere für die Projekte „Neubau Feuerwehrhaus Kleinseebach“ und „Neubau Hort für die Ganztagesbetreuung“ muss im Haushaltsjahr 2028 eine Kreditaufnahme eingeplant werden. Wie auch in den vergangenen Jahren, so wird auch in Zukunft versucht, durch wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung eine Kreditaufnahme zu vermeiden.

Zum Schluss dankt Frau Holm allen, die sie bei der Ausarbeitung des Haushalts unterstützt haben.

TOP 2.2

Beratung und Beschlussfassung über Anträge zum Haushalt

Sachverhalt:

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Aufnahme der Pos. „Barrierefreies Rathaus“ in die HH-Planung 2026:

Gemeinderat Jürgen Leißner stellt den Antrag seiner Partei vor:

„Hiermit stellt die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen den Antrag auf die Aufnahme der Position „Barrierefreies Rathaus“ in die Haushaltsplanung 2026. Bisher ist es nicht möglich das Rathaus oder den Sitzungssaal barrierefrei zu erreichen. Die Türen sind nicht mit einem elektr. Türöffner versehen, so dass Personen mit Handicap, wie z.B. Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator, diese nicht öffnen können. Weiterhin ist der Sitzungssaal nicht erreichbar. Es fehlt eine Rampe, die auf die Ebene der Türe führt. Als Ansatz schlagen wir ein Budget von 30.000 € für Planung und Realisierung vor.“

Beschluss vom 27.01.2026:

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung vom 27.01.2026, den geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Haushaltsplanungen 2026 mit 20.000 € (HHSt. 060.9400) für die Planung einer barrierefreien Lösung aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis: 

14 : 0 

angenommen

TOP 2.3

Beratung und Beschlussfassung des Finanzplanes und des Investitionsprogrammes 2027 – 2029

Sachverhalt:

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm mit Finanzierung wurde ins Ratsinformationssystem der Gemeinde zu TOP 1 Haushalt 2026 eingestellt. Bürgermeister Fischer erörtert die folgenden Dateien:

 

 

Gemeinderat Hermann Knapp kommt um 19.30 Uhr zur Sitzung hinzu.

Diskussionsverlauf:

Nach ausgiebiger Diskussion im Gemeinderat wird folgende Beschlussempfehlung gegeben:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung der Verwaltung, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2027 – 2029 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

10 : 5

angenommen

Gemeinderat Jürgen Leißner bittet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Begründung bei Ablehnung gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen:

Wir – die anwesenden Gemeinderäte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – lehnen den Haushalt 2026 mit der Finanzplanung bis 2029 in der vorgelegten Form vom 10.02.2026 ab, da die Planung in sich inkonsistent ist, an verschiedenen Kostenstellen keine Fortschreibung von Planzahlen erfolgt, Planzahlen, die sich per Formel aus den eingetragenen Planwerten errechnen lassen nicht angepasst sind, nach dem Plan aufzunehmende Kredite weder mit Zins noch mit Tilgung hinterlegt sind, die Mindestrücklage, die nach der Kommunalhaushaltsverordnung-Kameralistik (KommHV-K) § 20 Abs. 2 einzuhalten ist, nicht ausgewiesen ist, diese muss mindestens 1 v. H. der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach dem Durchschnitt der letzten drei Jahre betragen, dies ergibt etwa 120.000 €, die Deckungsreserve ab 2027 nicht in die Planung mit einbezogen wurde, Investitionen für Straßensanierungen weder im Haushalt noch im Investitionsplan enthalten sind, wobei der Bedarf in der Verwaltung bekannt ist und wir der Verwaltung das Wissen und die Fähigkeit eine Kostenschätzung über die Größenordnung der zu erwartenden Kosten durchaus zutraue, der vorgelegte Haushalt somit keine belastbare Grundlage für zukünftige Entscheidungen bietet.

TOP 2.4

Beratung und Beschlussfassung der Stellenpläne für das Haushaltsjahr 2026

Sachverhalt:

Der Stellenplan der Beamten und der Arbeitnehmer für das Haushaltsjahr 2026 wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung der Verwaltung, dem Stellenplan der Beamten und Arbeitnehmer für das Haushaltsjahr 2026 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

15 : 0

angenommen

TOP 2.5

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026 (Verwaltungs- und Vermögenshaushalt)

Sachverhalt:

Vor Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026 bittet Bürgermeister Thomas Fischer die Fraktionen um ihre Stellungnahmen zum Haushalt.

Der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen ist im Ratsinformationssystem eingestellt.

Seitens der Verwaltung wurden die gewünschten Änderungen eingearbeitet und folgender Entwurf einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 gefertigt:

(Entwurf vom 03.02.2026)

Haushaltssatzung

der Gemeinde Möhrendorf

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 12.427.454,00 Euro

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 6.282.236,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt. *1)

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird auf 330 v. Hundert festgesetzt.

Nachrichtlich

Nach der am 22.10.2024 beschlossenen Grundsteuer-Hebesatz-Satzung, ausgefertigt am 23.10.2024, gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A und B: 310 v. Hundert

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 900.000,00 Euro festgesetzt.

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Möhrendorf, den

Thomas Fischer

1. Bürgermeister

*1)

2027: Feuerwehrhaus Kleinseebach 2.000.000 €;

Anbau Kinderhort 1.000.000 €

 

2028: Feuerwehrhaus Kleinseebach 1.000.000 €;

Anbau Kinderhort 1.000.000 €

Beschluss:

Der Gemeinderat Möhrendorf beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses

den Haushaltsplan 2026 mit den vorgeschriebenen Anlagen gemäß dem vorliegenden Entwurf der Verwaltung vom 03.02.2026 sowie

den vorstehenden Entwurf der Haushaltssatzung 2026 vom 03.02.2026 als Satzung.

Abstimmungsergebnis:

10 : 5

angenommen

Gemeinderat Stefan Hartmann bittet für die Fraktion FDP folgende Begründung bei Ablehnung gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen:

Die FDP stimmt dem Haushalt 2026, insbesondere dem Finanzplan bis 2029, nicht zu, da die Jahresrechnung von 2024 ein Defizit in Höhe von 1,7 Mio € zu den Planzahlen 2024 ergab und die Planzahlen für 2026, trotz der Nachfrage im September und Dezember 2025, nicht angepasst wurden, so dass alle politischen Entscheidungen im vierten Quartal 2025 auf der Annahme von mind. 30 % höheren Rücklagen erfolgten.

Gemeinderat Jürgen Leißner bittet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Begründung bei Ablehnung gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen - gleicher Text siehe TOP 2.3.

Nächste Gemeinderatssitzungen:

Dienstag, 05.05.2026

(1. Konstituierende Sitzung)

Donnerstag, 07.05.2026

(2. Konstituierende Sitzung)

Dienstag, 19.05.2026