Hinsichtlich der Tagesordnung bestehen keine Einwendungen oder Änderungswünsche.
Tagesordnung - öffentlicher Teil:
| 1. | Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben): |
| 1.1 | Keine Veröffentlichung |
| 1.2 | Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Kleinseebacher Straße 38, Fl. Nr. 537/18, 537/23, Teilflurstück von 111, Gemarkung Kleinseebach (BV 2025-004) |
| 1.3 | Keine Veröffentlichung |
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| 2. | Jahresabschluss Gemeindewerke 2022 |
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| 3. | Weiteres Vorgehen Stromausschreibung; Beschlussfassung |
Öffentlicher Teil:
Antrag auf Baugenehmigung: Errichtung eines Einfamilienwohnhauses, Kleinseebacher Straße 38, Fl. Nr. 537/18, 537/23, Teilflurstück von 111, Gemarkung Kleinseebach (BV 2025-004)
Antragsteller: Tobias und Janina Brehm
Sachverhalt - Stellungnahme der Bauverwaltung:
Die Antragsteller möchten am Grundstück einen Bungalow mit Carport errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 16/1 Kleinseebach Süd II.
Im Vorfeld wurde das Vorhaben bereits am 22.09.2020 (Antrag auf Vorbescheid) sowie am 24.05.2022 (Antrag auf Baugenehmigung) im Gemeinderat behandelt und den Anträgen zugestimmt. Das Landratsamt erteilte sowohl dem Vorbescheid (28.12.2020) als auch dem Bauantrag (20.09.2022) die Genehmigung.
Im Unterschied zum Bauantrag aus 2022 werden nun folgende Änderungen beantragt:
| Vergleich | Bisherige Genehmigung | Neuer Antrag |
| Dachform | Walmdach | Satteldach |
| Dachneigung | 30° | 22° |
| Firsthöhe | Ca. 5,74 m | Ca. 5,44 m |
| Wandhöhe ab OK RFB | Ca. 3,33 m | Ca. 3,55 m |
| Stellplatznachweis | 1 StP auf Baugrundstück, 1 StP auf Nachbargrundstück | 2 StP auf Baugrundstück |
| Grundfläche Gebäude und Terrasse | 120 m² | 118 m² |
| Grundflächenzahl 1 (Gebäude und Terrasse) | 0,47 (Annahme: Grundstücksgröße = 254 m², ohne Pachtfläche) | 0,45 (Annahme: Grundstücksgröße = 262 m², ohne Pachtfläche) |
| Grundfläche alle überbauten und gepflasterten Flächen | 167 m² (inkl. 2. Stellplatz auf Nachbargrundstück) | 165 m² (inkl. 2. Stellplatz auf Baugrundstück) |
| Grundflächenzahl 2 (alle überbauten und gepflasterten Flächen) | 0,66 | 0,63 |
| Wohn-/Nutzfläche gesamt | 90 m² | 88 m² |
Für das Bauvorhaben sind 2 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.
Die Entwässerung des Bauvorhabens ist im Trennsystem geplant. Schmutzwasser wird in den Mischkanal eingeleitet. Niederschlagswasser wird auf dem Grundstück versickert.
Auszug aus der Sitzungsvorlage vom 24.05.2022:
Das Grundstück muss neu mit Wasser und Kanal erschlossen werden. Beide Leitungen sind im öffentlichen Grund vor dem Baugrundstück vorhanden. Durch das Grundstück läuft die öffentliche Wasserleitung der Gemeinde. Die Wasserleitung muss im Grundstück erhalten bleiben und dinglich gesichert werden. In einem Teilbereich der Wasserleitung ist eine Terrasse geplant.
Heutiger Stand:
Die dingliche Sicherung ist im Rahmen des Kaufvertrages erfolgt. Der Kaufvertrag über die gemeindliche Fläche von 50 m² wurde im Dezember 2024 notariell beurkundet. Die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch dauert gewöhnlicherweise einige Monate, wurde jedoch bereits mit dem Kaufvertrag durch den Notar beauftragt.
Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen notwendig:
| - | Befreiung für ein Gebäude außerhalb der Baugrenzen |
| - | Umwandlung von Grünfläche/Straßenfläche in Baufläche |
| - | Befreiung von der Wandhöhe auf ca. 3,55 m anstatt 3,00 m ab OK RFB (zuvor 3,33 m) |
| - | Befreiung von der Grundflächenzahl 1 auf 0,45 anstatt 0,30 (zuvor 0,47) |
| - | Befreiung von der Grundflächenzahl 2 auf 0,63 anstatt 0,45 (zuvor 0,66) |
| Es ist zu beraten, ob dem o. g. Bauvorhaben mit den genannten Befreiungen zugestimmt wird. | |
Diskussionsverlauf BA vom 11.03.2025:
Die Verwaltung wird gebeten, die Befreiungen aufgrund des Bebauungsplanes zu prüfen. Evtl. soll das Gebiet aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden.
Anmerkung Verwaltung vom 18.03.2025:
Das Grundstück Fl. Nr. 537/18 Gmkg. Kleinseebach befindet sich im Gebiet des B-Planes 16/1 Kleinseebach Süd II, für welchen derzeit ein Änderungsverfahren durchgeführt wird. Für das Grundstück gibt es eine erlassene Baugenehmigung. Aktuell wird lediglich eine Tektur dazu eingereicht. Die Änderung des B-Planes wird eine geringere GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) beinhalten als der erlassene bzw. vorliegende Bauantrag.
Deshalb könnte man folgende Überlegungen für das Grundstück treffen:
| 1. | Herausnahme aus dem B-Plan (somit § 34er BauGB Bereich) |
| 2. | Eigene Festsetzungen für dieses Grundstück (gemäß Bauantrag) oder |
| 3. | das Grundstück eben mit einer geringeren GRZ und GFZ überplanen. |
Dies sollte im Wege der Änderung des Bebauungsplanes Kleinseebach Süd II (Entwurfsbilligung) diskutiert werden.
Die Bauverwaltung schlägt vor, nach Nr. 1 zu verfahren und das Grundstück aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes herauszunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem Antrag auf Baugenehmigung mit den damit verbundenen Befreiungen zuzustimmen:
| - | Befreiung für ein Gebäude außerhalb der Baugrenzen |
| - | Umwandlung von Grünfläche/Straßenfläche in Baufläche |
| - | Befreiung von der Wandhöhe auf ca. 3,55 m anstatt 3,00 m ab OK RFB (zuvor 3,33 m) |
| - | Befreiung von der Grundflächenzahl 1 auf 0,45 anstatt 0,30 (zuvor 0,47) |
| - | Befreiung von der Grundflächenzahl 2 auf 0,63 anstatt 0,45 (zuvor 0,66) |
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen
Jahresabschluss Gemeindewerke 2022
Sachverhalt:
Am 17.01.2024 hat die Steuerberaterin Frau Schaub vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband die Abschlüsse für die Gemeindewerke (Wasserversorgung und Photovoltaikanlagen) und die Verpachtung der Sportgaststätte erstellt. Die Abschlüsse wurden in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Ein Beschluss über die Gewinnverwendung muss noch gefasst werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Möhrendorf
| Summe Aktivseite | 3.368.488,19 € |
| Summe Passivseite | 3.368.488,19 € |
| Jahresgewinn | 27.595,61 € |
| Jahresgewinn lt. GuV-Rechnung | 27.595,61 € |
wird hiermit festgestellt.
Der Jahresgewinn 2022 in Höhe von 27.595,61 € ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Gewinne der folgenden Jahre sind immer der Rücklage zuzuführen.
Die laufenden Verrechnungsschulden/-forderungen sind weiterhin mit 2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Konzessionsabgabe wird gemäß den Vorschriften der KAE in Höhe von 10 % bei Tarifabnehmern und in Höhe von 1,5 % bei Großabnehmern unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften (Mindestgewinn) abgeführt.
Diskussionsverlauf Hauptausschuss 11.03.2025:
Im Verlauf der Diskussion werden zu den folgenden Punkten Fragen gestellt und um Erläuterung der Verwaltung gebeten:
| • | Warum wird der Basiszinssatz 2 % angesetzt? |
| • | Bei der Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung ist ein deutlicher Unterschied von 2021 zu 2022 bei der Konzessionsabgabe ersichtlich. Warum wurde 2021 keine Konzessionsabgabe aufgeführt und 2022 40.698,87 €? |
| • | Bei der Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung ist ein deutlicher Unterschied von 2021 zu 2022 bei den Stromkosten ersichtlich. Aus welchem Grund unterschieden sich die Stromkosten so deutlich? |
Die Diskussion über die Pachtverträge der Gaststätte und der Wohnung ist nicht Bestandteil dieses Jahresabschlusses, so 2. Bürgermeister Steffen Schmidt.
Anmerkung der Verwaltung vom 24.03.2025:
Antwort vom BKPV, Hr. Weber: „Bezüglich der Verzinsung schätze ich, dass irgendwann in der Vergangenheit festgelegt wurde, dass die Verzinsung 2 % über dem Basiszins liegen soll. Das wurde wohl auch in 2022 so weitergeführt. Bei der Konzessionsabgabe ist immer wichtig, dass der steuerliche Mindestgewinn (1,5 % des Sachanlagevermögens) in der GuV übrig bleibt. In 2022 ergibt sich folgende Berechnung: Gewinn vor Konzessionsabgabe = 67.809,48 € abzüglich Mindestgewinn = 27.110,61 € ergibt die Konzessionsabgabe in Höhe von 40.698,87 €. Im Jahr 2021 wurde wohl der Mindestgewinn nicht erreicht. Demzufolge konnte keine Konzessionsabgabe angesetzt werden.“
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung der Verwaltung:
Der Jahresabschluss 2022 der Gemeindewerke Möhrendorf
| Summe Aktivseite | 3.368.488,19 € |
| Summe Passivseite | 3.368.488,19 € |
| Jahresgewinn | 27.595,61 € |
| Jahresgewinn lt. GuV-Rechnung | 27.595,61 € |
wird hiermit festgestellt.
Der Jahresgewinn 2022 in Höhe von 27.595,61 € ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Gewinne der folgenden Jahre sind immer der Rücklage zuzuführen.
Die laufenden Verrechnungsschulden/-forderungen sind weiterhin mit 2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Konzessionsabgabe wird gemäß den Vorschriften der KAE in Höhe von 10 % bei Tarifabnehmern und in Höhe von 1,5 % bei Großabnehmern unter Berücksichtigung der steuerlichen Vorschriften (Mindestgewinn) abgeführt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen
Weiteres Vorgehen Stromausschreibung; Beschlussfassung
Sachverhalt:
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 25.02.2025 die Verwaltung beauftragt, die Stromlieferung für die Jahre 2026 bis 2028 direkt zu vergeben.
| Seitens der Verwaltung war daraufhin folgendes Vorgehen geplant: | |
| 03.03.2025 | Anschreiben Anbieter Stadtwerke Erlangen, Forchheim, Bamberg und N-Ergie (NÜ); |
| Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Normalstrom + Ökostrom) |
| 24.03.2025 | Abgabefrist |
| 26.03.2025 | Bindefrist |
Die Beschlussfassung sollte am 25.03. im Gemeinderat erfolgen, der Zuschlag wäre 26.03. durch die Verwaltung erteilt worden.
Zwei Anbieter haben nun telefonisch mitgeteilt, dass aufgrund des 48-stündigen Zeitraums zwischen Abgabe- und Bindefrist und der schnell wechselnden Preise am Strommarkt keine oder nur überteuerte Preise zu erwarten sind. N-ergie beispielsweise kann nur ein Angebot mit einer maximalen Bindefrist von 4 Stunden abgeben. Die besten Preise würde man erzielen, wenn man Angebote in der Zeit von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr abfragen würde.
Auch die Stadtwerke Forchheim haben telefonisch mitgeteilt, dass der Abstand von der Binde- zur Angebotsfrist zu lange ist.
Die Anbieter empfehlen, sich hier an die Vorgehensweise anderer Kommunen zu orientieren:
die Verwaltung lasse sich vorab die Legitimation durch den Gemeinderat erteilen, um entsprechend schnell den Zuschlag erteilen zu können.
Da als Alternative auch Ökostrom angeboten werden soll, benötigt die Verwaltung zudem eine Aussage, bis zu welchem Aufschlag Ökostrom den Zuschlag erhalten soll. Bei der letzten regulären Ausschreibung für die Jahre 2020 - 2022 wurde seitens des Gemeinderates „Ökostrom“ gewählt. Als Mehrkosten wurde vom damaligen Dienstleister KUBUS ein Aufschlag von 0,1 - 1,0 Cent/kWh angegeben. Bei einem aktuellen Jahresverbrauch von ca. 570.000 kWh würde dies Mehrausgaben auf den reinen Arbeitspreis zwischen 570 € - 5.700 €/a bedeuten.
Die Verwaltung schlägt folgende neue Vorgehensweise vor:
| • | Nochmaliges Anschreiben aller Anbieter mit Bekanntgabe geänderter Fristen: Abgabefrist: 24.03., 12 Uhr, Bindefrist: 24.03., 13.30 Uhr; Zuschlag 24.03., 13.15 Uhr |
| • | Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschlag dem günstigsten Anbieter zu erteilen. Bis zu einem Aufschlag von 1,0 Cent/kWh (Jahresdurchschnitt 2026 - 2028) auf den reinen Netto-Arbeitspreis soll Ökostrom*, ab 1,1 Cent/kWh soll Normalstrom gewählt werden. |
Die Fraktionen werden gebeten, der Verwaltung bis 14.03. mitzuteilen, ob mit der geplanten Vorgehensweise Einverständnis besteht.
Diskussionsverlauf Hauptausschuss 11.03.2025:
Im Verlauf der Diskussion werden zum Verwaltungsvorschlag noch Ergänzungen vorgeschlagen.
Über den Verwaltungsvorschlag mit den Ergänzungen soll in der Gemeinderatssitzung am 25.03.2025 entschieden werden.
Folgende Ergänzungen sollen durch den Gemeinderat abgestimmt werden:
| • | Zeitpunkt der Ausschreibung |
| • | Erhöhung des Aufschlags von Ökostrom bis zu 1,3 Cent/kWh |
Mit der verkürzten Frist zwischen Abgabe- und Bindefrist besteht grundsätzlich Einvernehmen.
Anmerkungen der Verwaltung 1. Bürgermeister vom 24.03.2025:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Thema Zeitpunkt der Stromausschreibung hat die Verwaltung den Vorschlag gemacht, dies zum aktuellen Zeitpunkt zu erledigen. Dieser Vorschlag kam auch von den angefragten Unternehmen, die teils mehrere Kommunen betreuen und die hier sicherlich ein großes Wissen mit sich führen.
Der Strommarkt unterliegt in den letzten Jahren leider keiner sich immer wieder wiederholenden Regel. Einflüsse wie Krieg und Politik spielen hier mehr als Faktor hinein, so dass man zwar sich die vergangenen Jahre anschauen kann, jedoch kein verlässliches Muster herauslesen kann. Wir haben von den Stadtwerken Forchheim 2 Graphiken erhalten, die die Entwicklung der Strompreise an der Börse darstellen und eine persönliche Einschätzung der N-ergie, die wir euch beigefügt haben. Fazit ist immer eine Empfehlung jetzt aktiv zu werden.
Antwort von N-ERGIE Vertrieb Kommunal Verbände und Wohnungswirtschaft (NV-KU-VW), Michael Lingg:
„Hier ist meine persönliche und unverbindliche Meinung zu ihrer Anfrage:
Dass im Sommer grundsätzlich der Stromtermin Markt günstiger ist, kann ich so nicht bestätigen. Der Strom-Termin-Markt unterliegt vielen politischen und wirtschaftlichen Einflüssen, da er ja ein Preisversprechen für die Zukunft, also für das nächste oder übernächste Jahr oder sogar weiter entfernte Jahre darstellt. Ein im Sommer zeitweise auftretendes Überangebot betrifft den Spot-Markt also den aktuellen Tagesmarkt zu dieser Stunde, nicht für die Zukunft. Somit kann ich Ihnen nur empfehlen, die Märkte und die Preise zu beobachten sowie auch eine persönliche Prognose für die wirtschaftliche und politische Zukunft mit einfließen zu lassen. Aktuell sind die Strompreise auf einem recht attraktiven niedrigen Niveau, natürlich kann es wieder ansteigen oder fallen, das kann Ihnen niemand garantieren. Ähnlich wie zum Beispiel beim Ölpreis oder beim Goldpreis. Leider kann ich Ihnen keine exakte Vorhersage geben und hoffe Ihnen damit trotzdem eine gewisse Hilfestellung geben zu können.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Stromlieferung für die Jahre 2026 bis 2028 direkt und möglichst zeitnah zu vergeben. Hierzu sollen mindestens drei Angebote (ohne Losaufteilung Normalstrom/Straßenbeleuchtung) von regionalen Stromanbietern eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 angenommen
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, den Zuschlag dem günstigsten Anbieter zu erteilen. Bis zu einem Aufschlag von 1,0 Cent/kWh (Jahresdurchschnitt 2026 - 2028) auf den reinen Netto-Arbeitspreis soll Ökostrom*, ab 1,1 Cent/kWh soll Normalstrom gewählt werden.
Abstimmungsergebnis: 9:3 angenommen
Gemeinderätin Eva Hammer bittet für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Begründung bei Ablehnung gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen:
Wir bedauern, dass sich der Gemeinderat nicht für die Erhöhung auf 1,3 Cent/kWh für reinen Ökostrom entscheiden konnte; dies wäre ein zukunftsorientiertes Vorbild gewesen.
Nachrichtlich am 27.03.2025: Stromausschreibung für die Jahre 2026 bis 2028
Es wurden 5 Anbieter angeschrieben (Stadtwerke Bamberg, Erlanger Stadtwerke, Naturstrom Eggolsheim, N-ERGIE Nürnberg und Stadtwerke Forchheim). Bis zum Fristende 27.03.2025, 12:30 Uhr sind 3 Angebote eingegangen.
Das günstigste Angebot (für den 3-jährigen Vertrags-Zeitraum von 2026 - 2028) wurde von den Stadtwerken für einen Durchschnittspreis von 8,7 Cent/kWh abgegeben.
Da sich der Aufschlag für Ökostrom von 0,2 Cent/kWh innerhalb des vom Gemeinderat beschlossenen Rahmens von max. 1,1 Cent/kWh bewegt, wird der Variante Öko-Strom (Durchschnittspreis 8,900 Cent/kWh) der Vorzug gegeben.
Der Auftrag wurde durch die Verwaltung gem. dem Beschluss von 25.03.2025 am 27.03.2025 innerhalb der Binde- und Zuschlagsfrist (14 Uhr) direkt den Stadtwerken Forchheim erteilt.
Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag, 24. Juni 2025