Der Gemeinderat von Möhrendorf hat am 20.05.2025 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Bebauungsplan-Änderung "Kleinseebach Süd II" vom 22.10.2024 zu ergänzen.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Kleinseebach sollen aus dem Geltungsbereich der 2. Bebauungsplan-Änderung herausgenommen werden, da hierfür kein Änderungsbedarf besteht:
Flurnummern ganz: 526/12, 535/13, 537, 537/18, 537/22 und 537/23
Für folgende Grundstücke der Gemarkung Kleinseebach sind nur Teilflächen betroffen:
Flurnummern teilweise: 526/2, 528/3 und 529/8
Aufgrund der Planänderungen, u. a. durch die Neufestlegung von Baugrenzen sowie aufgrund veränderter Grund- und Geschossflächenzahlen, ist zudem die 2. Bebauungsplan-Änderung im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Es gelten dabei die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.