Bedingt durch den Wandel der Bestattungskultur hin zu Urnengräbern und der damit verbundenen anhaltend hohen Nachfrage nach Urnengräbern hat der Gemeinderat im Dezember 2024 beschlossen, als neue Variante der Urnenbestattung sog Urnenerdröhren anzuschaffen. Die Urnenerdröhren sind aus Edelstahl und können nach Beendigung des Grabnutzungsrechts wiederverwendet werden. Hierzu war es notwendig, die gemeindliche Friedhofsgebührensatzung um den neuen Gebührentatbestand zu erweitern. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.05.2025 den entsprechenden Beschluss zur nachstehenden Änderungssatzung gefasst. Die neuen Gebührensätze gelten ab 08.07.2025.
Die komplette Friedhofsgebührensatzung ist auf der Gemeinde-Webseite unter der Rubrik Rathaus – Politik / Satzungen –Verordnungen dauerhaft online gestellt.
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung
sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen
(Friedhofsgebührensatzung – FGS)
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Satzung:
Die Satzung der Gemeinde Möhrendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) vom 28.09.2021, geändert durch Satzung vom 25.07.2023 und 24.10.2023 wird wie folgt geändert:
§ 4 Grabnutzungsgebühr erhält folgende neue Fassung:
| (1) | Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für | ||
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| Grabart | in Euro |
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| a | Einzelgrab | 34,00 |
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| b | Doppelgrab | 45,00 |
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| c | Dreifachgrab | 60,00 |
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| d | Vierfachgrab | 74,00 |
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| e | Fünffachgrab | 88,00 |
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| f | Sechsfachgrab | 102,00 |
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| g | 5-fach Urnengrab | 84,00 |
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| h | Urnennische (2-fach), Urnengräber an Baumbestand (2-fach) excl. Plakette | 87,00 |
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| i | Urnengräber an Baumbestand (3-fach) excl. Plakette | 88,00 |
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| j | Urnengräber an Baumbestand (4-fach) excl. Plakette | 95,00 |
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| k | Urnenerdgrab (anonym) – wie bisher | 20,00 |
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| l | Urnenerdröhren mit Grabplatte (2-fach) excl. Plakette | 87,00 |
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| m | Urnenerdröhren mit Grabplatte (4-fach) excl. Plakette | 95,00 |
| (2) | Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für 5, 10, 15 oder 20 Jahre ist bei allen Grabarten mit Ausnahme „k) Urnenerdgrab anonym“ möglich. Hierfür wird ein Jahresbetrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c). | ||
Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Möhrendorf tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Möhrendorf in Kraft.