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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 7/2025
Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

Bedingt durch den Wandel der Bestattungskultur hin zu Urnengräbern und der damit verbundenen anhaltend hohen Nachfrage nach Urnengräbern hat der Gemeinderat im Dezember 2024 beschlossen, als neue Variante der Urnenbestattung sog Urnenerdröhren anzuschaffen. Die Urnenerdröhren sind aus Edelstahl und können nach Beendigung des Grabnutzungsrechts wiederverwendet werden. Hierzu war es notwendig, die gemeindliche Friedhofsgebührensatzung um den neuen Gebührentatbestand zu erweitern. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.05.2025 den entsprechenden Beschluss zur nachstehenden Änderungssatzung gefasst. Die neuen Gebührensätze gelten ab 08.07.2025.

Die komplette Friedhofsgebührensatzung ist auf der Gemeinde-Webseite unter der Rubrik Rathaus – Politik / Satzungen –Verordnungen dauerhaft online gestellt.

Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung

von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung

sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen

(Friedhofsgebührensatzung – FGS)

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Satzung:

§ 1 Änderung

Die Satzung der Gemeinde Möhrendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) vom 28.09.2021, geändert durch Satzung vom 25.07.2023 und 24.10.2023 wird wie folgt geändert:

§ 4 Grabnutzungsgebühr erhält folgende neue Fassung:

(1)

Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

Grabart

in Euro

a

Einzelgrab

34,00

b

Doppelgrab

45,00

c

Dreifachgrab

60,00

d

Vierfachgrab

74,00

e

Fünffachgrab

88,00

f

Sechsfachgrab

102,00

g

5-fach Urnengrab

84,00

h

Urnennische (2-fach), Urnengräber an Baumbestand (2-fach) excl. Plakette

87,00

i

Urnengräber an Baumbestand (3-fach) excl. Plakette

88,00

j

Urnengräber an Baumbestand (4-fach) excl. Plakette

95,00

k

Urnenerdgrab (anonym) – wie bisher

20,00

l

Urnenerdröhren mit Grabplatte (2-fach) excl. Plakette

87,00

m

Urnenerdröhren mit Grabplatte (4-fach) excl. Plakette

95,00

(2)

Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für 5, 10, 15 oder 20 Jahre ist bei allen Grabarten mit Ausnahme „k) Urnenerdgrab anonym“ möglich. Hierfür wird ein Jahresbetrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Möhrendorf tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Möhrendorf in Kraft.

gez. Fischer, 1. Bürgermeister