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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 7/2025
Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen

Lageplan Geltungsbereich

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Möhrendorf hat in der Sitzung vom 24.06.2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 19/6 A Kirchhofäcker Süd gebilligt.

Der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB wird im gemeinsamen Verfahren gem. § 4a Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan-Verfahren handelt es sich um eine einfache Fallgestaltung mit einer ausreichenden Auslegezeit von 1 Monat.

Da der Auslegezeitraum geringfügig in die Sommerferien fällt, wird dieser jedoch entsprechend verlängert.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 19/6 A Kirchhofäcker Süd für das Gebiet (siehe Lageplan) und die Begründung werden im Internet unter www.moehrendorf.de vom 10.07.2025 bis einschließlich 22.08.2025 gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und Satz 5 BauGB zur Einsicht veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten. Die Auslegung findet im Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 18 während der allgemeinen Öffnungszeiten Mo – Fr. von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und Di und Do zusätzlich von 14.00 – 17.00 Uhr statt. (Eine vorherige Anmeldung ist erwünscht!)

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@moehrendorf.de und bei Bedarf in Textform an Gemeinde Möhrendorf, Hauptstraße 16, 91096 Möhrendorf oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes 19/6 A Kirchhofäcker Süd unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.moehrendorf.de eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.