Tagesordnung - öffentlicher Teil:
| 1. | Wechsel der Gemeinde-App zu heimat.info; Auftragsvergabe |
| 2. | Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben): |
| 2.1 | Keine Veröffentlichung |
| 2.2 | Keine Veröffentlichung |
| 2.3 | Antrag auf Baugenehmigung: Änderung der bestehenden Gastfläche auf 30 Sitzgelegenheiten, Erlanger Straße 90, Fl. Nr. 517, Gemarkung Möhrendorf (BV 2025-008) |
| 3. | 1. Änderung Bebauungsplan 19/06 A Kirchhofäcker Süd |
| 3.1 | Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit |
| 4. | Straßensanierung Am Nußbuck, Kellergasse und Apfelstraße - Schlussrechnung - |
| 5. | Beratung zur Lage der Feuerwehrhäuser |
| 6. | Berufung eines/r Wahlleiter/in für die Gemeindewahlen 2026 gem. Art. 5 GLKrWG |
Öffentlicher Teil:
Wechsel der Gemeinde-App zu heimat.info; Auftragsvergabe
Sachverhalt:
Bürgermeister Thomas Fischer begrüßt zur heutigen Sitzung Herrn Dominik Schweiker von der Fa. Cosmema GmbH aus Gaimersheim und bittet um Vorstellung der Bürger-App „heimat.info“. Nach der Präsentation werden noch Fragen an Herrn Schweiker und auch an Herrn Hoyer, IT-Sachbearbeiter der Verwaltung, gestellt. Mit großem Applaus des Gemeinderates und der vielen Zuhörer werden die beiden Herren verabschiedet.
Aktueller Sachstand 01.04.2025
Mit Schreiben vom 11.02.2025(!) hat uns die Firma Komuna mitgeteilt, dass unsere moehrendorf.app zum 30.06.2025 eingestellt wird. Mit Schreiben vom 18.02.2025 wurde uns von der Firma Skowo (Partnerfirma von inixmedia) ein Angebot für eine Bürger-APP vorgelegt. Mit Schreiben vom 26.03.2025 haben wir ein Angebot der Firma cosmema für die heimat.info-APP erhalten.
Weiteres Vorgehen
Nachdem die moehrendorf.app von den Bürgern sehr gut angenommen wird (ca. 800 Installationen), sollte die Gemeinde Möhrendorf ihren Bürgern auch weiterhin eine Bürger-APP zur Verfügung stellen.
Es liegen (Stand: 01.04.2025) folgende Angebote vor:
| Cosmema | Preis APP |
| Skowo/inixmedia | Preis APP |
| heimat.info-APP einm. NEU | 3.463,20 |
| inixmedia APP einm. NEU | 2.970,00 |
| zzgl. 19 % MwSt. | 658,01 |
| zzgl. 19 % MwSt. | 564,30 |
| Summe einmalig brutto |
4.121,21 |
| Summe einmalig brutto |
3.534,30 |
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| Laufende Pflegekosten |
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| Laufende Pflegekosten |
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| APP Pflege/Betreuung | 355,00 |
| APP Pflege/Betreuung | 198,00 |
| zzgl. 19 % MwSt. | 67,45 |
| zzgl. 19 % MwSt. | 37,62 |
| Summe mtl. brutto | 422,45 |
| Summe mtl. brutto | 235,62 |
(alle Angaben in €)
Stellungnahme der Verwaltung
Lt. Aussagen der Komuna ist aufgrund der verschärften Lizenzbedingungen von Google Playstore und Apple Appstore die Pflege von Einzelapps für jede Kommune zukünftig finanziell nicht mehr tragbar. Deshalb war man gezwungen, den Betrieb der komuna Bürger-APP einzustellen. Es ist damit zu rechnen, dass deshalb in naher Zukunft noch weitere Anbieter von Einzel-Bürgerapps den Betrieb einstellen werden.
Im Vergleich zu den Einzelapps anderer Anbieter besteht die heimat.info-APP von cosmema nur aus einer einzigen APP für alle angeschlossenen Kommunen. Nach Installation der APP kann man bei Bedarf innerhalb der APP bequem in jede angeschlossene Kommune wechseln.
Die heimat.info-app ist mittlerweile auch in unserer Region sehr verbreitet.
Nachdem die Bürger-APP von inixmedia relativ neu ist und auch nur als Einzelapp angeboten wird, schlägt die Verwaltung den Wechsel zur heimat.info-App der Firma cosmema vor.
Thema Homepage und KI
Nachdem die Firma Cosmema auch die Webseiten-Betreuung und den Einsatz einer KI anbietet, wäre auch ein Wechsel unserer Homepage von unserem derzeitigen Anbieter inixmedia denkbar, so dass dann alle Bausteine „in der Betreuung einer Hand“ liegen würden.
Gegen eine schnelle Umstellung sprechen aktuell jedoch folgende Gründe:
| • | Komplexität unserer Gemeinde-Webseite mit sehr vielen Inhalten |
| • | Großer personeller Aufwand innerhalb der Verwaltung für Umstellung |
| • | Outfit/Darstellung/Menüführung ist komplett neu (Umstellung für Bürger) |
| • | Systemwechsel von Typo3 auf Wordpress (Mitarbeiter müssen geschult werden) |
| • | Kinderkrankheiten noch vorhanden; KI noch nicht ausgereift |
| • | Preise für Homepage-Wechsel nicht im Haushalt 2025 |
Die Verwaltung wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zum „Wechsel der Homepage und/oder Einsatz der KI“ weiter beschäftigen, Erfahrungswerte aus anderen Kommunen einholen und den Einsatz des CMS-Systems auf Herz und Nieren testen.
Die Beratung und Beschlussfassung zu einem evtl. Wechsel der Homepage und dem Einsatz einer KI auf der Homepage soll deshalb zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Hinweis:
Zur Gemeinderatssitzung am 29.04.2025 wurde die Firma Cosmema eingeladen, um sowohl die App als auch die Webseitenbetreuung zu präsentieren. Die KI wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2024 präsentiert.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses die Firma Cosmema GmbH mit Sitz in Gaimersheim mit der Bürger-App „heimat.info“ zum Preis von 4.121,21 Euro brutto (einmalige Kosten) und 422,45 Euro brutto (monatliche Betreuungs- und Pflegekosten) zu beauftragen. Die Beratung und Beschlussfassung zu einem evtl. Wechsel der Homepage und den Einsatz einer KI auf der Homepage soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
| Abstimmungsergebnis: | 15 : 0 | angenommen |
Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben):
Antrag auf Baugenehmigung: Änderung der bestehenden Gastfläche auf 30 Sitzgelegenheiten, Erlanger Straße 90, Fl. Nr. 517, Gemarkung Möhrendorf (BV 2025-008)
Antragsteller: Gemeinde Möhrendorf
Sachverhalt; Stellungnahme der Bauverwaltung:
Die Antragstellerin möchte die bestehende Gastfläche auf 30 Sitzplätze erweitern. Die Gastfläche befindet sich in Abstand von über 25 m von der nächsten Wohnbebauung.
Es ist zu beraten, ob dem o. g. Bauvorhaben zugestimmt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zuzustimmen.
| Abstimmungsergebnis: | 14 : 1 | angenommen |
1. Änderung Bebauungsplan 19/06 A Kirchhofäcker Süd
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Dies wurde bereits im Amtsblatt Mai 2025 bekannt gegeben.
Straßensanierung Am Nußbuck, Kellergasse und Apfelstraße - Schlussrechnung -
Sachverhalt:
Das Ingenieurbüro SRP Schneider & Partner hat am 07.04.2025 nachmittags die Erläuterungen und Freigaben der Schlussrechnungen per E-Mail übersandt (alle Unterlagen und Infos sind im RIS eingestellt).
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Gemeinderat nimmt folgende Schlussrechnungen zur Kenntnis und stimmt diesen zu:
| - | Straßenbau (inkl. Nachträgen 1 - 6 sowie Mehrkosten) in Höhe von 1.750.002,18 Euro brutto |
| - | Eselshaide in Höhe von 128.470,85 Euro brutto |
Die komplette Sanierungsmaßnahme Am Nußbuck, Kellergasse und Apfelstraße sowie Eselshaide wird mit Gesamtkosten von 2.025.004,21 Euro brutto abgeschlossen.
Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:
| Schlussrechnung Straßenbau | 1.750.002,18 € brutto |
| Schlussrechnung Eselshaide | 128.470,85 € brutto |
| Schlussrechnung Wasserleitung | 43.372,75 € brutto |
| Schlussrechnung Straßenentwässerung | 103.158,43 € brutto |
Im Haushalt für 2025 wurden jedoch weniger Mittel eingestellt.
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:
Haushaltsstelle: 630.9500
Ansatz 2025: 245.000 Euro / verfügbar: -13.048,39 Euro
Die Haushaltsmittel sind ausgeschöpft.
Der Fehlbetrag in Höhe von gerundet 266.000 Euro ist im Wege der Sollumbuchung* aus der Allgemeinen Rücklage (910.9100) bereitzustellen.
*) Die Sollumbuchung (= HH-Ansatzveränderung) bewirkt, dass sich die geplante Zuführung zur Rücklage am Ende des Jahres 2025 um den Wert der Sollumbuchung verringert.
Der Fehlbetrag setzt sich wie folgt zusammen:
Als Schlussrechnung für die Straßensanierungsarbeiten stehen 223.095,01 Euro brutto und für die Eselshaide 29.342,94 Euro brutto aus.
Gesamt somit 252.437,95 Euro plus die Überschreitung der Haushaltsstelle von 13.048,39 Euro.
Ergibt somit einen Gesamtfehlbetrag von 265.486,34 Euro (gerundet 266.000 Euro)
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt folgende Schlussrechnungen zur Kenntnis und stimmt diesen zu:
| - | Straßenbau (inkl. Nachträgen 1 - 6 sowie Mehrkosten) in Höhe von 1.750.002,18 Euro brutto |
| - | Eselshaide in Höhe von 128.470,85 Euro brutto |
Der Fehlbetrag in Höhe von gerundet 266.000 Euro ist im Wege der Sollumbuchung*) aus der Allgemeinen Rücklage (910.9100) bereitzustellen.
*) Die Sollumbuchung (= HH-Ansatzveränderung) bewirkt, dass sich die geplante Zuführung zur Rücklage am Ende des Jahres 2025 um den Wert der Sollumbuchung verringert.
| Abstimmungsergebnis: | 14 : 1 | angenommen |
Beratung zur Lage der Feuerwehrhäuser
Sachverhalt:
Lage und Voraussetzungen für einen gemeinsamen Feuerwehrstandort
FFW Möhrendorf und FFW Kleinseebach
Keine Fusionierung der FFW Möhrendorf und FFW Kleinseebach durch Gemeinderat möglich
aber
gemeinsamer Standort bei Beibehaltung der Eigenständigkeit der FFW möglich
Nach Auswertung der vorliegenden Ausrückzeiten und der hierfür vorgesehen Frist von 8,5 Minuten wäre folgender Standort möglich:
Durch den Hinweis mit dem Hochwassergefährdungsgebiet wurde das WWA Nürnberg angeschrieben.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Fischer,
von dem Vorhaben ein Feuerwehrhaus in das festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Regnitz zu stellen, können wir Ihnen nur abraten. Abgesehen davon, dass eine Zugänglichkeit im Katastrophenfall (z. B. HQ100) ggf. nicht mehr möglich wäre, sind die gesetzlichen Hürden (§ 78 Abs. 2 und 4 WHG) für die letztendlich benötigten Ausnahmegenehmigungen kaum zu bewerkstelligen. Auch der damalige Versuch zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das geplante Seniorenzentrum 2010 konnte die hierfür nötigen Anforderungen letztendlich nicht erfüllen.
Grundsätzlich gilt, dass Überschwemmungsgebiete von einer Bebauung freizuhalten und in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten sind. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht ist es wünschenswert, wenn die Gemeinden hier mit gutem Beispiel voran gehen und das Thema Wassergefahren und Klimaanpassung bei der kommunalen Planung mit berücksichtigen und an die Gemeindemitglieder weitergeben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schlecht
Sachgebietsleiterin Wasserbau, Gewässerentwicklung Landkreise Fürth und Erlangen-Höchstadt
Vorhandene Flächen:
FFW Möhrendorf, Grundstücksgröße 985 m², Bausubstanz gut
Anstehende Arbeiten: Heizungsanlage (von Gas auf WP), Tor-Anlage erneuern
FFW Kleinseebach, Grundstücksgröße ca.634 m²
Nach Vorstellung und Erläuterung durch den Bürgermeister schließt sich eine Diskussion im Ausschuss an. U. a. wird gefordert, den Feuerwehrbedarfsplan für die Mitglieder des Gemeinderates im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme bereitzustellen. Bürgermeister Fischer wird beauftragt, gesetzliche Auslegungen und Texte zu obiger Stellungnahme einzuholen.
Diskussion Gemeinderat 29.04.2025:
Bürgermeister Fischer bittet nach Diskussion um Abstimmung zum vorliegenden Beschluss:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der Lage durch die Hilfsfrist und den wasserrechtlichen Vorgaben im Überschwemmungsgebiet die Positionierung der beiden Feuerwehrhäuser an vorhandener Stelle zu belassen.
| Abstimmungsergebnis: | 12 : 3 | angenommen |
Gemeinderat Dieter Emmerich bittet folgende Begründung bei Ablehnung gemäß der Geschäftsordnung des Gemeinderates (§ 33 (2) Satz 3 mit aufzunehmen:
Wir sind der Meinung, dass mittelfristig der zeitlich versetzte Umzug der beiden eigenständigen Feuerwehren auf einen gemeinsamen Standort wirtschaftlicher, effektiver und zukunftssicherer wäre und deswegen eine weitere Standortsuche politisch geboten ist.
Dieter Emmerich, Jürgen Leißner, Wolfgang Rösch
Berufung eines/r Wahlleiter/in für die Gemeindewahlen 2026 gem. Art. 5 GLKrWG
Sachverhalt:
In einigen bayerischen Kommunen wurden bereits erste Nominierungsveranstaltungen für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen im März 2026 durchgeführt. Der Wahlleiter spielt bereits im Vorfeld zu diesen Veranstaltungen in beratender Funktion eine oftmals wichtige Rolle.
Deshalb sollte in der Gemeinde rechtzeitig ein Wahlleiter und sein Stellvertreter gem. Art. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes berufen werden.
Art. 5 GLKrWG
1Der Gemeinderat beruft die erste Bürgermeisterin oder den ersten Bürgermeister, eine der weiteren Bürgermeisterinnen oder einen der weiteren Bürgermeister, eine der weiteren stellvertretenden Personen, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zur Wahlleiterin oder zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen.
…
3Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
4Zur Wahlleiterin oder zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu deren Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zur ersten Bürgermeisterin oder zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis, als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen beauftragte Person für den Wahlvorschlag oder deren Stellvertretung ist; entsprechendes gilt bei Landkreiswahlen.
5Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Bis 2002 war der erste Bürgermeister kraft Gesetzes Wahlleiter. Bereits zu den Kommunalwahlen 2008 wurde dies aus vielerlei Gründen geändert. Wichtige Gründe waren Inkompatibilität und die praktische Umsetzung der Regelung. In kleineren Gemeinden wurden deshalb auch schon in der Vergangenheit überwiegend entweder Geschäftsleiter oder Sachgebietsleiter im EWO zum Wahlleiter berufen.
Aktuelle Info (4.4.2025): Nach einer Auswertung des Jüngling-Wahlverlags wird in über 80 % der Gemeinden zwischen 3.000 und 10.000 EW als Wahlleiter ein Verwaltungsmitarbeiter berufen.
In der Gemeinde Möhrendorf war Herr Buchner als Wahlleiter zu den Gemeindewahlen 2008, 2014 und 2020 vom Gemeinderat berufen worden.
Aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens von Herrn Buchner im Jahr 2027 war es erforderlich, die Organisation von Wahlen und Entscheiden intern rechtzeitig neu zu regeln. Frau Schmidt vom Bürgerbüro hat sich bereit erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen. Unterstützt wird sie dabei zukünftig von Herrn Zametzer und Herrn Abel.
Zwischenzeitlich wurden durch 1. Bürgermeister Fischer die Aufgaben zur Organisation von Wahlen und Entscheiden an Frau Schmidt auch dauerhaft übertragen. Herr Buchner wird Frau Schmidt entsprechend einarbeiten und ist auch bereit, als Wahlleiterstellvertreter zur Verfügung zu stehen.
Seitens der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, Frau Schmidt als Wahlleiterin und Herrn Buchner als stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2026 gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG zu berufen.
Beschluss:
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Hauptausschusses beruft der Gemeinderat gemäß Art. 5 Abs. 1 Sätze 1 und 3 GLKrWG Frau Anne Schmidt zur Wahlleiterin und Herrn Stephan Buchner zum stellvertretenden Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2026. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
| Abstimmungsergebnis: | 15 : 0 | angenommen |