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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 8/2024
Aus der Sitzung
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 14. Mai 2024

Tagesordnung - öffentlicher Teil:

1.

Bauvorlagen:

1.1

Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport, Garage und überdachte Terrasse, Erlanger Straße 18 c, Fl. Nr. 338/3, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-020)

2.

Abwasseranlage Möhrendorf RÜB I - III

2.1

Nachtrag Ingenieurleistungen bautechnischer Teil

2.2

Gewerk Technische Ausrüstung - Nachtrag 1 - 3

3.

ASV erneute Änderung/Anpassung Nutzungsvertrag; ASV Tennis Erneuerung Pachtvertrag für Antragstellung Flutlicht

Öffentlicher Teil:

TOP 1

Bauvorlagen:

TOP 1.1

Antrag auf Baugenehmigung: Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport, Garage und überdachte Terrasse, Erlanger Straße 18 c, Fl. Nr. 338/3, Gemarkung Möhrendorf (BV 2024-020)

Antragsteller: Dr. Rena und Christian Schwer

Sachverhalt:

Stellungnahme der Bauverwaltung:

Die Antragsteller möchten am Grundstück ein Zweifamilienhaus errichten. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich im Gebiet des Baulinienplanes (einfacher Bebauungsplan) aus 1962. Das Bauvorhaben muss daher die getroffenen Festsetzungen einhalten. Im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen danach, ob es sich in die nähere Umgebung einfügt.

Für das Grundstück ist lediglich eine Baugrenze festgesetzt, die vom Vorhaben eingehalten wird.

Das Gebäude hat Außenmaße von 11,50 x 11,50 m. Die Firsthöhe beträgt ca. 8,50 m.

Die Doppelgarage ist direkt mit dem Gebäude verbunden und eingeschossig.

Für das Bauvorhaben sind 3 Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.

Die Entwässerung des Bauvorhabens ist im Trennsystem geplant. Schmutzwasser wird in den Mischkanal eingeleitet. Niederschlagswasser wird in einer Zisterne gesammelt, der Überlauf wird auf dem Grundstück versickert.

Für den Entwässerungsanschluss des Vorhabens ist aufgrund der Lage als Hinterliegergrundstück geplant, dass die Erschließung für die Baugrundstücke 338/3 und 338/8 gemeinsam durch den Privatweg 338/10 mit einer Leitung erfolgt. Somit ist eine Befreiung von § 8 Abs. 2 EWS erforderlich, wonach jedes Gebäude separat angeschlossen werden muss.

Für den Wasseranschluss des Vorhabens ist aufgrund der Lage als Hinterliegergrundstück geplant, dass die Erschließung für die Baugrundstücke 338/3 und 338/8 gemeinsam durch den Privatweg 338/10 mit einer Leitung erfolgt. Somit ist eine Befreiung von § 9 Abs. 2 WAS erforderlich, wonach jedes Gebäude separat angeschlossen werden muss.

Im Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss ist zu beraten, ob dem o. g. Bauvorhaben mit den notwendigen Befreiungen von der EWS und WAS zugestimmt wird.

Beschlussempfehlung Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung mit den notwendigen Befreiungen von der EWS und WAS zuzustimmen.

Ergebnis Beschlussempfehlung BA: 7 : 0

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses, dem vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung mit den notwendigen Befreiungen von der EWS und WAS zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen

TOP 2

Abwasseranlage Möhrendorf RÜB I - III

TOP 2.1

Nachtrag Ingenieurleistungen bautechnischer Teil –

Sachverhalt:

Das Ingenieurbüro SRP hat zum Nachtrag folgende Stellungnahme abgegeben:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fischer,

für die drei Mischwasserentlastungsbauwerke (RÜB I; II und III) im Einzugsbereich des Abwassernetzes der Gemeinde Möhrendorf sind laut Bescheid des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, vom 12.07.2017 die Entlastungsanlagen mit kontinuierlichen Wasserstandsmesseinrichtungen nachzurüsten.

Für die Nachrüstung der Wasserstandsmesseinrichtungen wurde SRP mit den Leistungsbildern „Technische Ausrüstung" und „Besondere Leistungen" beauftragt.

Im Zuge zur Erstellung der Konstruktionszeichnungen und der Ausführungsunterlagen zeigte sich, dass besonders bei den Entlastungsbauwerken I und II zusätzliche umfangreiche bautechnische Anpassungs- und Ergänzungsarbeiten erforderlich wurden (Leistungsbild Ingenieurbauwerke). U.a. mussten vorhandene Zulaufkanäle durch größere Rohrquerschnitte ersetzt werden (RÜB 1). Erforderlich wurden Anpassungs- und Ergänzungsmaßnahmen im und an den Bauwerken.

Im Einzelnen wurden, bezogen auf die beiden Entlastungsbauwerke, folgende Planungen und Ausführungsarbeiten durchgeführt:

Regenüberlaufbecken (RÜB) I:

erforderliche Tiefbauarbeiten wie Rückbau, Aufbrechen und Wiederherstellung von verschiedenen Oberflächen, Leitungsgräben inkl. Verbau, Rückbau bestehender Kanalhaltungen, Einbau neuer GFK-Verbindungskanäle Ei 800/1200, Umverlegen vorhandener Niederspanungsleitungen, Verlegen von Kabelleerrohre, Durchführung von Kernbohrungen.

Pumpenhaltung während der Baumaßnahme

Rückbau von vorhandenen Einbauten in den Entlastungsbauwerken

Anpassen von bestehenden Bauteilen, wie Schwellenhöhe und Schwellenlänge und Versiegelung der bearbeiteten Betonteile

Regenüberlaufbecken (RÜB) II:

Pumpenhaltung während der Baumaßnahme

Rückbau von vorhandenen Einbauten in den Entlastungsbauwerken

Anpassen von bestehenden Bauteilen, wie Schwellenhöhe und Schwellenlänge und Versiegelung der bearbeiteten Betonteile

Die zusätzlichen Arbeiten sind dem Leistungsbild „Ingenieurbauwerke" zuzuordnen.

Auf der Basis der vorläufig anrechenbaren Kosten von 506.545,00 € (netto) für die bisher durchgeführten Leistungsphasen 1 bis 8 und noch geringfügig offene Leistungsphase 8 und örtliche Bauüberwachung ergibt sich ein Ingenieurhonorar von 85.777,06 € brutto.

Für das vorliegende Nachtragsangebot sehen wir einen Nachlass von ca. 8% vor. Somit beläuft sich das Nachtragsangebot auf brutto 78.914,89 €

Wir bitten um eine nachträgliche Beauftragung des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke der Leistungsphasen 1 bis 8.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
SRP Schneider & Partner lngenieur-Consult GmbH

Es wird deshalb empfohlen, die Fa. SRP, Nürnberg mit Nachtragsangebot vom 15.04.2024 in Höhe von 78.914,89 Euro brutto zu beauftragen.

Das Nachtragsangebot sowie die Honorarermittlung sind im RIS eingestellt.

Im Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschuss wurde nach ausgiebiger Diskussion und Informationsaustausch folgende Beschlussempfehlung gegeben:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschusses, der Fa. SRP, Nürnberg, gemäß Nachtragsangebot vom 15.04.2024 – vorbehaltlich der Prüfung der anrechenbaren Kosten - den Auftrag in Höhe 78.914,89 Euro zu erteilen.

Ergebnis Beschlussempfehlung BA: 6 : 0 (1 Enthaltung)

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Bau-, Klima-, Umwelt- und Liegenschaftsausschusses, der Fa. SRP, Nürnberg, gemäß Nachtragsangebot vom 15.04.2024 – vorbehaltlich der Prüfung der anrechenbaren Kosten - den Auftrag in Höhe 78.914,89 Euro zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen

TOP 2.2

Gewerk Technische Ausrüstung - Nachtrag 1 - 3

Sachverhalt:

Für das Gewerk Technische Ausrüstung (RÜB I und II) hat die Fa. HST Nachträge eingereicht. Das Ingenieurbüro SRP hat diese geprüft und folgende Stellungnahme abgegeben:

Nachtrag 01) Schachtleiter Einstiegshilfe: (im RIS eingestellt)

Das Nachtragsangebot 01 der Firma HST Systemtechnik in Höhe von 6.947,22 Euro (brutto) beinhaltet die 2 Stück Schachtleiter im RÜB 1 inkl. Einbau/Montage im Zuge der noch folgenden Montage am RÜB 2 so dass hier keine separaten Anfahrtskosten entstehen.

Im Bestand wurden als Einstiegshilfe einbetonierte Trittbügel verwendet. Diese sind zum größten Teil stark korrodiert und sollten ersetzt werden. Die günstigste Lösung ist ein Ersatz durch Leitern, die fest an die Wand montiert werden.

Nachtrag 02) Feste Tauchwandkonstruktion am Kammerüberlauf: (im RIS eingestellt)

Das Nachtragsangebot 02 der Firma HST Systemtechnik in Höhe von 11.672,71 Euro (brutto) beinhaltet eine feste Tauchwandkonstruktion am Kammerüberlauf.

Bei der Überprüfung der Abmessungen von Länge und Höhen am RUB l wurden Abweichungen der Bauwerkshöhen zwischen Bestand und Planung festgestellt. Auf Grund der beengten Verhältnisse war die Ausführung einer radial aufschwimmenden Tauchwand nicht mehr möglich. Es wurde gemeinsam vereinbart eine starre Tauchwand einzubauen. Das Nachtragsangebot ist dementsprechend berechtigt.

Nach unserer Einschätzung halten wir den Preis für die im Nachtragsangebot aufgeführten Leistungen in Höhe von 11.672,71 € brutto für akzeptabel. Die ursprünglich vorgesehene radial aufschwimmende Tauchwand (LV Pos. 01.01.0040) mit einem GP von 15.255,00 € netto entfällt damit.

Nachtrag 03) Oberflursäule mit Spindeldurchführung: (im RIS eingestellt)

Das Nachtragsangebot 03 Firma HST Systemtechnik in Höhe von 4.406,57 Euro (brutto) beinhaltet eine Flursäule für AUMA-Antrieb am RUB I und II.

Die neuen Regelschieber bei RUB l und RUB II sollen grundsätzlich elektrisch und automatisch gesteuert werden. Während der Baumaßnahme bzw. nach dem Einbau der AUMA-Antriebe wurde erkannt, dass eine betriebssichere händische Bedienung der neuen Regelschieber (bei beiden RÜBs) nicht gewährleistet ist. Es wurden verschiedene Lösungsmöglichkeiten diskutiert und technisch geprüft. Vom AG wurde eine händische Bedienung von oben favorisiert. Bei der Besprechung am 12.04.2024 hat SRP dem AG die Ausführung der Schieber mit Flursäule und Abdeckhaube sowie eine grobe Kostenschätzung für die zusätzlichen Leistungen vorgestellt. Das entsprechende Nachtragsangebot wurde von der Firma HST eingereicht.

Nach unserer Einschätzung halten wir den Preis für die im Nachtragsangebot aufgeführten Leistungen in Höhe von 4.406,57 € brutto für marktüblich und akzeptabel.

Beschluss:

Der Gemeinderat Möhrendorf beschließt folgende Nachträge für die Baumaßnahme RÜB I + II – Gewerk Technische Ausrüstung an die Firma HST Systemtechnik, Meschede:

-

Nachtrag 01) Schachtleiter Einstiegshilfe in Höhe von 6.947,22 Euro (brutto)

-

Nachtrag 02) Feste Tauchwandkonstruktion am Kammerüberlauf in Höhe von 11.672,71 Euro (brutto)

-

Nachtrag 03) Oberflursäule mit Spindeldurchführung in Höhe von 4.406,57 Euro (brutto)

Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen

TOP 3

ASV erneute Änderung/Anpassung Nutzungsvertrag; ASV Tennis Erneuerung Pachtvertrag für Antragstellung Flutlicht

Sachverhalt:

Bürgermeister Fischer teilt mit, dass dieser Antrag kurzfristig an ihn gerichtet wurde und deshalb in dieser Sitzung behandelt werden soll.

Änderung / Anpassung des Nutzungsvertrages Gemeinde / ASV Möhrendorf

Der Entwurf des geänderten Nutzungsvertrages wurde im RIS eingestellt.

Der vom Gemeinderat am 19.12.2023 beschlossene geänderte Nutzungsvertrag wurde seitens des BLSV erneut geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass noch eine wichtige zuschussrelevante Änderung im Hinblick auf die Vertragsdauer notwendig ist. Nach Abschluss der Baumaßnahme (Flutlicht) muss die Laufzeit des Vertrags noch mindestens 10 Jahre sein. Deshalb soll im § 3 Abs. 1 des Nutzungsvertrags das Vertragsende auf den 31.12.2035 fixiert werden.

§3 Vertragsdauer

1.

Vertragsbeginn ist der 01.01.2024, Vertragsende ist der 31.12.2035 auf Grund der Vorgaben bei Baumaßnahmen

Um die Bezuschussung nicht zu gefährden, wird empfohlen den Änderungen zuzustimmen.

Erneuerung des Nutzungsvertrages Tennisanlage Gemeinde Möhrendorf / ASV Möhrendorf

Der Entwurf des neuen Nutzungsvertrages Tennisanlage sowie der alte Vertrag von 1991 wurde im RIS eingestellt.

Der neue Nutzungsvertrag Tennisanlage soll die bisherigen Verträge für die Tennisplätze (1991) und für das Tennisheim (1993) ersetzen. Die Vertragsdauer wurde entsprechend den Zuschussrichtlinien des BLSV auch in diesem Vertrag auf den 31.12.2035 fixiert.

Schreiben von 1. Vorstand Jens Pollak:

Wie angekündigt, wollen wir LED-Beleuchtung im Zuge der Umstellung am B-Platz auch auf 2 der 4 Tennisplätze erweitern. Die Tennisabteilung hat hierzu ein Nutzungskonzept erstellt, welches durch (LED) Flutlicht an 2 Plätzen die Spielmöglichkeiten sowohl im Mannschafts- als auch im Freizeitbetrieb deutlich erhöht. Da der Nutzungsvertrag für den Hauptverein ohne Tennisabteilung (Plätze und Vereinsheim) erstellt ist, benötigen wir für Tennis einen neuen Nutzungsvertrag, der den alten 2-seitigen Nutzungsvertrag von 1991 (im Anhang zur Info) sowie den Überlassungsvertrag für das Tennisheim von 1993 (der Anfang 2024 verlängert wurde) ersetzt. Wir haben im Anhang einen Draft auf Basis des abgeschlossenen Nutzungsvertrages Hauptverein erstellt. Es sind komplett die identischen Passi drin, nur bezogen auf Tennisplätze und Vereinsheim. Bitte um Durchsicht und Finalisierung durch Euch, da wir kurzfristig den Zusatzantrag beim BLSV für Förderung LED am Tennisplatz stellen wollen.

Zur Info: Die zusätzlichen Aufwendungen der Option LED für 2 Tennisplätze sind geringer, da wir einen Mast des B-Platzes nutzen können als auch Installation etc. zum Teil bereits durch B- Platz abgedeckt ist.

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt, der Änderung des aktuellen Nutzungsvertrages Sport- und Freizeitanlage zwischen dem ASV Möhrendorf und Gemeinde im Hinblick auf § 3 Vertragsdauer (Vertragsende 31.12.2035) zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt, dem neuen Nutzungsvertrag Tennisanlage zwischen der Gemeinde Möhrendorf und dem ASV Möhrendorf zuzustimmen. Der neue Nutzungsvertrag ersetzt damit

a)

den bisherigen Nutzungsvertrag Tennisplätze vom 13.12.1991 und

b)

den Grundstücksüberlassungsvertrag Tennisheim vom 29.10.1993

Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen

Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag 23.07.2024