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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 8/2025
Aus der Sitzung
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Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 20. Mai 2025

Tagesordnung - öffentlicher Teil:

1.

Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben):

1.1

Keine Veröffentlichung

2.

Bebauungsplan 16/1 Kleinseebach Süd II - 2. Änderung

2.1

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

3.

Anbau für Jugend- und Vereinsnutzung an die Sporthalle Möhrendorf

3.1

Gewerk Schlosserarbeiten - Auftragsvergabe -

4.

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

5.

Rechnungsprüfungsausschuss Bericht 2019

6.

Beitritt zum Verein Energiewende ER(H)langen e. V.

TOP 1

Bauvorlagen (nur jene, die der Veröffentlichung zugestimmt haben):

TOP 1.1 – keine Veröffentlichung
TOP 2

Bebauungsplan 16/1 Kleinseebach Süd II - 2. Änderung

TOP 2.1

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Sachverhalt:

Ergänzung Aufstellungsbeschluss

2. Änderung Bebauungsplan 16/1 Kleinseebach Süd II

Der Gemeinderat von Möhrendorf beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur 2. Bebauungsplan-Änderung "Kleinseebach Süd II" vom 22.10.2024 zu ergänzen.

Folgende Grundstücke der Gemarkung Kleinseebach sollen aus dem Geltungsbereich der 2. Bebauungsplan-Änderung herausgenommen werden, da hierfür kein Änderungsbedarf besteht:

Flurnummern ganz: 526/12, 535/13, 537, 537/18, 537/22 und 537/23

Für folgende Grundstücke der Gemarkung Kleinseebach sind nur Teilflächen betroffen:

Flurnummern teilweise: 526/2, 528/3 und 529/8

Aufgrund der Planänderungen, u. a. durch die Neufestlegung von Baugrenzen sowie aufgrund veränderter Grund- und Geschossflächenzahlen, ist zudem die 2. Bebauungsplan-Änderung im Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. Es gelten dabei die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Die Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses ist durch die Gemeindeverwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Unterrichtung der Öffentlichkeit

gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Der Gemeinderat von Möhrendorf nimmt Kenntnis von den Grundzügen der Planung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 16/1 Kleinseebach Süd II in Kleinseebach und beschließt gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Form durchzuführen.

Die Unterlagen (Grundzüge der Planung, Planzeichnung, textliche Festsetzungen), welche veröffentlicht werden, sind im RIS eingestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt der o.g. Ergänzung des Bebauungsplanes zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Form durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen

TOP 3

Anbau für Jugend- und Vereinsnutzung an die Sporthalle Möhrendorf

TOP 3.1

Gewerk Schlosserarbeiten - Auftragsvergabe -

Sachverhalt:

Für das Gewerk Schlosserarbeiten wurden 15 Firmen aufgefordert ein Angebot abzugeben.

Bis zur Angebotsfrist am 09.05.2025 haben 8 Firmen ein Angebot wie folgt abgegeben:

ungeprüft geprüft

Angebot 1:

19.913,46 €

19.913,46 €

100,0 %

Angebot 2:

20.041,39 €

20.041,39 €

100,6 %

Angebot 3:

25.611,30 €

25.611,30 €

128,6 %

Angebot 4:

25.888,45 €

25.888,45 €

130,0 %

Angebot 5:

28.957,46 €

28.957,46 €

145,4 %

Angebot 6:

30.811,48 €

30.811,48 €

154,7 %

Angebot 7:

33.058,20 €

33.058,20 €

166,0 %

Angebot 8:

37.651,48 €

37.651,48 €

189,1 %

Das Architekturbüro Leyh hat die Angebote geprüft und folgenden Vergabevorschlag vorgelegt:

Wirtschaftlichster Bieter ist nach Prüfung und Wertung der Angebote die Firma Rupp GmbH & Co. KG. Sie ist fachlich in der Lage die beschriebenen Leistungen ordnungsgemäß und fristgerecht auszuführen.

Wir schlagen vor, den Günstigstbieter, die Firma Rupp GmbH & Co. KG, Am Lindenbach 17, 96515 Sonneberg zum Brutto-Angebotspreis von 19.913,46 € mit der Ausführung zu beauftragen.

Preisspiegel und Vergabevorschlag sind im RIS eingestellt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, den Auftrag für das Gewerk Schlosserarbeiten an die Firma Rupp GmbH & Co. KG, Am Lindenbach 17, 96515 Sonneberg zum Brutto-Angebotspreis von 19.913,46 € zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen

TOP 4

Änderung der Friedhofsgebührensatzung

Sachverhalt:

Bürgermeister Fischer informiert über die Erweiterung von Urnenanlagen auf den gemeindlichen Friedhöfen. Er stellt den Vorschlag der Verwaltung vor und bittet die Gemeinderatsmitglieder um deren Beurteilung bis zur nächsten Gemeinderatssitzung (die Vorlage ist im Ratsinformationssystem eingestellt).

Der Gemeinderat hat am 17.12.2024 den Beschluss zur Anschaffung von Urnenerdröhren gefasst. Vor der Vergabe der Grabplätze ist es erforderlich, die satzungsrechtlichen Grundlagen durch die Aufnahme eines Gebührentatbestands in der gemeindlichen Friedhofsgebührensatzung – FGS zu schaffen.

Bei der Gebührenhöhe haben wir uns zunächst an die „Urnengräber an Baumbestand“ orientiert, da die Kosten in etwa vergleichbar sein dürften. Bis zur nächsten Kalkulation der Friedhofsgebühren Ende 2027 sollte absehbar sein, ob die Höhe der Gebühr angemessen ist.

Möhrendorf 29.04.2025
Friedhofsverwaltung, gez. Zametzer

(Entwurf vom 29.04.2025 einer)

Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung

von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung

sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen

(Friedhofsgebührensatzung – FGS)

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Satzung:

§ 1 Änderung

Die Satzung der Gemeinde Möhrendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) vom 28.09.2021, geändert durch Satzung vom 25.07.2023 und 24.10.2023 wird wie folgt geändert:

§ 4 Grabnutzungsgebühr erhält folgende neue Fassung:

(1) Die Grabnutzungsgebühr beträgt pro Jahr für

Grabart

a

Einzelgrab

b

Doppelgrab

c

Dreifachgrab

d

Vierfachgrab

e

Fünffachgrab

f

Sechsfachgrab

g

5-fach Urnengrab

h

Urnennische (2-fach), Urnengräber an Baumbestand (2-fach) excl. Plakette

i

Urnengräber an Baumbestand (3-fach) excl. Plakette

j

Urnengräber an Baumbestand (4-fach) excl. Plakette

k

Urnenerdgrab (anonym) – wie bisher

l

Urnenerdröhren mit Grabplatte (2-fach) excl. Plakette

m

Urnenerdröhren mit Grabplatte (4-fach) excl. Plakette

(2) Eine Verlängerung des Grabnutzungsrechtes für 5, 10, 15 oder 20 Jahre ist bei allen Grabarten mit Ausnahme „k) Urnenerdgrab anonym“ möglich. Hierfür wird ein Jahresbetrag in Höhe der jeweiligen Grabnutzungsgebühr erhoben. Bei einer Verlängerung der Ruhefrist wegen einer weiteren Belegung der Grabstätte gilt § 3 Abs. 1 c).

§ 2 Inkrafttreten

Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Möhrendorf tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Möhrendorf in Kraft.

Beschluss:

Auf Empfehlung von Verwaltung und Hauptausschuss beschließt der Gemeinderat:

1.

Der Gemeinderat beschließt, dem vorstehenden Entwurf vom 29.04.2025 einer Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Möhrendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) zuzustimmen.

2.

Die Änderungssatzung soll eine Woche nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Möhrendorf in Kraft treten.

3.

Die Änderungssatzung ist vom 1. Bürgermeister auszufertigen, im Amtsblatt zu veröffentlichen und auf der Homepage der Gemeinde in der konsolidierten Gesamtfassung dauerhaft online zu stellen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen

TOP 5

Rechnungsprüfungsausschuss Bericht 2019

Sachverhalt:

Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses zum Rechnungsjahr 2019 ist im Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme eingestellt worden.

Beschlussempfehlung der Verwaltung:

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des RPA zustimmend zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, die genannten Maßnahmen des Rechnungsprüfungsberichts umzusetzen. Zugleich erteilt er Gemeinderat der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt den Bericht des RPA zustimmend zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, die genannten Maßnahmen des Rechnungsprüfungsberichts umzusetzen. Zugleich erteilt der Gemeinderat der Verwaltung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2019.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen

TOP 6

Beitritt zum Verein Energiewende ER(H)langen e. V.

Sachverhalt:

Der Sprecher der Moenergie Möhrendorf hat sich mit folgender Bitte an den AK Klima gewandt:

Hallo Melanie, (Arbeitskreis Klima),

als Ortsgruppe Möhrendorf (Moenergie) des Energiewende ER(H)langen e. V. engagieren wir uns mit derzeit mit ca. 180 aktiven und passiven Mitgliedern aus der Gemeinde zu neuen Konzepten zum Energiesparen, der Ressourcenschonung und der Gewinnung erneuerbarer Energien im Ort.

Wir würden uns freuen, wenn die Gemeinde Möhrendorf, neben vielen anderen Gemeinden und Städten aus dem Landkreis, dem Verein „Energiewende ER(H)langen e. V. beitreten würde. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 150 € im Jahr. Unsere Initiative Moenergie würde dann auch als Ortsgruppe finanziell ein wenig vom Verein unterstützt werden.

Ich bitte deshalb um einen Beschluss dazu in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Vielen Dank und mit sonnigen Grüßen
Erich Wex

Der Klima AK hat den Wunsch positiv bewertet und den Antrag an den Ausschuss weitergeleitet.

Finanzielle Beurteilung:

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:

150 € Jahresmitgliedschaft

Diskussionsverlauf:

Die Gemeinderatsmitglieder diskutieren über einen Beitritt. Es wird angeregt evtl. erst einmal nur ein Jahr beizutreten und danach nochmal im Gemeinderat zu bewerten, ob man dauerhaft beitritt.

1.

Bürgermeister Fischer lässt nachfolgend über einen dauerhaften sowie einem 1-jährigen Beitritt abstimmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt dem Verein Energiewende ER(H)langen e. V. dauerhaft beizutreten.

Abstimmungsergebnis: 9 : 6 angenommen

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt dem Verein Energiewende ER(H)langen e. V. für ein Jahr beizutreten.

Abstimmungsergebnis: 7 : 8 abgelehnt

Nächste Gemeinderatssitzung: Dienstag, 30.09.2025