Der Gemeinderat Möhrendorf hat in der Sitzung am 25.07.2023 beschlossen, die Bestattungsgebühren (bezüglich der Arbeiten des Bestattungsunternehmens) auf die nachstehenden Sätze anzuheben. Die neuen Gebührensätze gelten ab 8.9.2023. Die komplette Friedhofsgebührensatzung ist auf der Gemeinde-Webseite unter der Rubrik Rathaus – Politik / Satzungen – Verordnungen dauerhaft online gestellt.
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS)
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Möhrendorf folgende Satzung:
Die Satzung der Gemeinde Möhrendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) vom 28.09.2021 wird wie folgt geändert:
In § 5 „Bestattungsgebühren“ gelten bei den Buchstaben a, b und f folgende neue Gebührensätze:
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| Euro |
| a | Ausheben und Verfüllen eines Erdgrabes, normal | 738,00 |
| b | Ausheben und Verfüllen eines Erdgrabes, Tieferlegung | 923,00 |
| f | Ausheben und Verfüllen eines Urnenerdgrabes | 149,00 |
Die Satzung zur 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Möhrendorf über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung – FGS) tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Möhrendorf in Kraft.