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Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Möhrendorf
Ausgabe 9/2024
Bekanntmachungen
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Ein eigener Pool für den Garten? Wichtige Hinweise der Gemeindeverwaltung!

An heißen Sommertagen wünschen sich viele einen eigenen Pool. Bitte beachten Sie die nachstehenden Hinweise zur Pool-Befüllung, bevor Sie sich einen Pool anschaffen und aufstellen.

-->Befüllung durch die Gemeinde mittels Standrohr nicht möglich

Es erreichen uns vermehrt Anfragen zur Befüllung von privaten Swimmingpools und größeren Planschbecken.

Die Gemeinde Möhrendorf weist ausdrücklich darauf hin, dass aus verkehrs- und versicherungstechnischen Gründen keine Befüllung von privaten Pools durch die Gemeinde über Standrohre durchgeführt werden darf. Eine Befüllung darf nur über die jeweilige Hausinstallation mit Frischwasser erfolgen.

-->Befüllung durch die Feuerwehr über Hydranten unzulässig

Ebenfalls scheidet eine Befüllung mit Unterstützung der örtlichen Feuerwehr aus. Die Hydranten sind grundsätzlich für den Brandschutz installiert und dürfen für private Zwecke nicht verwendet werden. Die Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler würde zudem den Tatbestand der Abgabenhinterziehung bedeuten und eine strafrechtliche Ahndung nach sich ziehen können.

--> Befüllung durch Brunnen- und Regenwasser hygienisch höchst bedenklich

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Pool-Befüllung mittels Brunnen- oder Regenwassers aus hygienischen Gründen höchst bedenklich ist. Es wird daher dringend von der Verwendung von Brunnen- oder Regenwasser abgeraten.

-->Befüllung über den Gartenwasseranschluss nicht zulässig

Eine Befüllung des Pools über einen evtl. vorhandenen Gartenwasseranschluss ist rechtlich nicht zulässig. Denn eine Versickerung von Poolwasser (ausgenommen natürliche Systeme u.a. Teichanlagen) in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Da das Wasser mit Chemikalien (wie z.B. Chlor, etc.) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, welches bei Einleitung in den Untergrund das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflusst. Dies kann als Gewässerverunreinigung i. S. d. § 324 Strafgesetzbuch geahndet werden.

Wenn der Pool abgelassen wird, ist das Poolwasser deshalb zwingend in die gemeindliche Kanalisation einzuleiten.

Die Befüllung des Pools über einen Gartenwasserzähler ist verboten und stellt den Tatbestand der Abgabenhinterziehung dar, welches ein entsprechendes Bußgeld nach sich ziehen kann.

-->Befüllung nach Möglichkeit tagsüber und ausschließlich über den Wasserhausanschluss

Der Pool darf deshalb ausschließlich über den Wasserhausanschluss befüllt werden. Bitte füllen Sie Ihren Pool überwiegend tagsüber oder informieren Sie die Gemeinde Möhrendorf vorher. Dass die mitunter hohen Nachtverbräuche letztlich nicht auf Leckagen im Rohrnetz, sondern auf Wasserverbräuche - insbesondere zur Befüllung von Swimmingpools - zurückzuführen sind, könnte ansonsten zu einer fehlerhaften Annahme eines Rohrbruchs in Ihrem Bereich führen.

-->Thema Ressourcenschutz: Verzichten Sie nach Möglichkeit auf einen größeren Pool im eigenen Garten

Insgesamt beobachten wir Zunahme von Pools in privaten Gärten mit zunehmender Sorge. In Zeiten des Klimawandels ist es oberstes Gebot, mit Trinkwasser sparsam umzugehen. „Der sorgsame Umgang mit Trinkwasser und geringe Wasserentnahmen schonen natürliche Ressourcen. Das Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserressource!

Wir sollten alle sparsam damit umgehen, damit auch unsere Kinder und Enkel noch eine lebenswerte Natur und Umwelt vorfinden.

gez. Fischer, 1. Bürgermeister