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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 1/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Das Bundesministerium des Inneren hat mitgeteilt, dass aller Voraussicht nach die Gebühren für Personalausweise ab 1.1.2026 angepasst werden.

Erhöhung der Gebühren

Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises wird im Jahr 2026 um 9 Euro steigen. Damit werden die bisherigen Kosten von 37 Euro auf 46 Euro angehoben. Für Antragsteller unter 24 Jahren beträgt die neue Gebühr 27,60 Euro von ursprünglich 22,80 Euro.

Dieser Schritt erfolgt im Rahmen einer allgemeinen Anpassung zur Deckung der Produktionskosten und dient primär der Weiterentwicklung der Sicherheitsmerkmale und der Digitalisierung des Ausweisverfahrens. Insbesondere die Einführung neuer, noch sicherer Technologien zur Identitätsprüfung und die Umstellung auf digitale Formate haben zu einem erhöhten Aufwand geführt.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Personalausweis für Erwachsene (ab 24 Jahren): Gebühr erhöht sich auf 46 Euro
  • Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahren: Gebühr erhöht sich auf 27,60 Euro

Seit dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder für ein neues Ausweisdokument anerkannt werden. Papierbasierte Passbilder sind mehr zugelassen.

Sie haben die Möglichkeit das digitale Foto bei uns im Einwohnermeldeamt gegen eine einmalige Gebühr i.H. von 6,00 € anfertigen zu lassen.

Alternativ können Sie ein geeignetes, digitales Foto auch bei einem zertifizierten Fotografen oder beim „dm Drogerie-Markt“ vor Antragstellung anfertigen lassen. Dazu legen Sie uns bitte bei der Beantragung Ihres Personalausweises den entsprechenden Data-Matrix-Code für das Foto vor.

Für die Vereinbarung eines Antragstermins können Sie unser Online-Termintool nutzen:

https://www.markt-lichtenau.de/rathaus-service/buergerservice/online-terminbuchung

Für Fragen oder bei Unklarheiten stehen Ihnen die Kolleginnen des Bürgerbüros unter der Telefon-Nr.: 09827/ 92 11 11 gerne zur Verfügung.

Wichtiger Hinweis: Die Gemeinde Markt Lichtenau hat keinen Einfluss auf die Höhe dieser Gebühren. Bei der Gemeindeverwaltung werden lediglich die Anträge entgegengenommen und an die Bundesdruckerei weitergeleitet. Das Bürgerbüro ist verpflichtet, die Gebühren in der vorgegebenen Höhe zu erheben.