Am 15.11.2024 sind die Grund- und Gewerbesteuerbeträge für das 4. Quartal zur Zahlung fällig. Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen, werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
Achtung bei Kontoänderungen:
Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die neue Bankverbindung mindestens 5 Tage vor Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerbeträge schriftlich mitzuteilen.
Selbstzahler:
Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben Sie hierzu die betreffende Nummer der Finanzadresse
(Sie finden diese oben rechts am jeweiligen Bescheid)
und den Verwendungszweck (zum Beispiel: „Grundsteuer“) an.
Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:
Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, senden Sie uns ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu.
Den Vordruck finden Sie auf der Homepage unter:
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