Mitarbeiter des Marktes Lichtenau und der beauftragten Firma überprüfen voraussichtlich am 21. und 22. Oktober 2024 (KW43) die Anschlusssituation an die öffentliche Abwasseranlage in Oberrammersdorf.
Anlässlich der Benebelung kann es notwendig sein, die privaten Grundstücke zu betreten. In § 20 der Entwässerungssatzung des Marktes Lichtenau ist das Betretungsrecht geregelt. Für die Feststellung von Fehlanschlüssen im getrennten Abwassersystem wird die Nebeluntersuchung durchgeführt. Dabei wird künstlicher Nebel in den Schmutzwasserkanal eingeleitet und überprüft, an welchen Stellen des Rohrnetzes der Nebel aufsteigt. Wird der Nebel an Dachentlüftungen, Dachrinnen, Hofabläufen und Entwässerungsrinnen sichtbar liegt augenscheinlich ein Fehlanschluss vor.
Zu Fehlanschlüssen bei privaten Abwasserleitungen kommt es häufig durch eine Verwechselung der Schmutz- und Regenwasserleitungen. Fehlanschlüsse entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Abwasserbeseitigung, die Grundstückseigentümer einzuhalten haben.
Anlieger haben keinen Grund zur Sorge: Der Nebel fügt den Leitungen und dem Boden keinen Schaden zu. Die verwendete Nebelflüssigkeit (Disconebel) ist gesundheitlich unbedenklich und reizt weder Haut noch Augen. Da austretender Nebel auch als Brandrauch fehlinterpretiert werden könnte, ist die Feuerwehr über die Maßnahme informiert.
Die ermittelten Fehlanschlüsse werden erfasst und die betroffenen Grundstückseigentümer informiert. Fehlanschlüsse sind in angemessenen Zeiträumen zu beseitigen.
Wir danken für Ihr Verständnis!