Titel Logo
Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 11/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen aus dem Rathaus

Wasserzähler und Bauwasseranschlüsse vor Frost schützen!

Wir weisen darauf hin, dass die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, die Wasserzähler vor Beschädigung und vor Frost zu schützen. Den Gemeindewerken ist jeder Schaden zu ersetzen, wenn er nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Gemeinde oder ihrer Bediensteten verursacht worden ist oder der Grundstückseigentümer nachweist, dass die Einwirkung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

Forstschäden gelten nicht als Einwirkung höherer Gewalt! Helfen Sie mit, Schäden zu vermeiden!