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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 11/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Seit 2022 werden aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärungen folgende Bescheide vom Finanzamt versandt:

  • Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022
  • Bescheid über den Grundsteuerwert auf den 01.01.2022
  • Bescheide über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025

Diese Grundlagenbescheide des Finanzamts sind Ausgangsbasis für die Erstellung der Grundsteuerbescheide des Marktes Lichtenau ab 01.01.2025.

Bitte prüfen Sie die Bescheide des Finanzamtes unbedingt auf Richtigkeit anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung.

Bei Fehlern oder Abweichungen wenden Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

Eine Korrektur von Grundsteuerbescheiden ist nur möglich, wenn dem Markt Lichtenau ein geänderter Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes vorliegt.

Die Kontaktdaten des Finanzamtes finden Sie oben rechts auf Ihrem Bescheid.

Formlose Anfragen oder ausgefüllte Grundsteueränderungsanzeigen senden Sie bitte mit dem betreffenden Aktenzeichen an das Finanzamt Ansbach per Post oder per E-Mail an:

poststelle.fa-an@finanazamt.bayern.de

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite www.grundsteuer.bayern.de.

Vordruck Grundsteueränderungsanzeige:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Grundsteuer/BayGrSt_5_Grundsteueraenderungsanzeige.pdf

Vielen Dank für Ihr Verständnis.