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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 11/2024
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

Vorstellung der Planungen für die Innensanierung des Museums und Beauftragung einer Konzepterstellung

Innenarchitektin Frau Frank und Herr Dr. Tredt von der Firma RT CConzpet Eichstätt, stellten den Marktgemeinderäten den Stand der Planungen für den Erhalt des Museums vor. Frau Frank ging dabei auf den mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmten Erhaltungs- und Umbaumaßnahmen ein. Insgesamt ist nach einer Kostenschätzung mit Ausgaben von ca. 1,4 Mio. Euro auszugehen, wobei mit hoher Förderung aus den verschiedensten Fördertöpfen zu rechnen ist.

Herr Dr. Tredt betonte die Notwendigkeit eines tragfähigen Konzeptes für das Museum. Dabei sollte ein echter Mehrwert für Lichtenau geschaffen werden, der Besucher einlädt länger im Ort zu verweilen. Auch die Erstellung des Konzeptes wäre förderfähig.

Nach einiger Diskussion beschloss der Marktgemeinderat mit einer Gegenstimme die Erstellung eines solchen Konzeptes. Gleichzeitig wurde der Bauausschuss beauftragt, zusammen mit dem Museumsverein bei der Konzepterstellung mitzuwirken.

Beratung und Beschluss über die Neufestsetzung der Grundsteuer A und B zum 01.01.2025

Wegen der vom Bund von einigen Jahren beschlossenen Grundsteuerreform haben die Finanzämter neue Messbeträge für die zu bewertenden Grundstücke festgelegt. Diese Messbeträge machen es erforderlich, dass die Kommunen ihre Hebesätze neu festsetzen müssen.

In der Vorstellung der ermittelten Daten wies die Verwaltung darauf hin, dass noch nicht alle Messbeträge feststehen. In einigen Fällen müssen sie noch vom Finanzamt ermittelt werden. Außerdem ist noch von Berichtigungen auszugehen.

Aufgrund der jetzt vorliegenden Datenlage beschloss der Marktgemeinderat mit einer Gegenstimme den Hebesatz bei der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundsteuer auf 450 von Hundert zu belassen und bei der Grundsteuer B (bebaute oder bebaubare Grundstücke) den Hebesatz von 500 von Hundert auf 370 von Hundert zu senken. Insgesamt kann dadurch, nach jetzigem Stand, von einem etwas höheren Steueraufkommen ausgegangen werden.

1. Bgm. Nehmer betonte bei der Diskussion, dass es aufgrund der neuen wertneutralen Ermittlung des Messbetrages durch das Finanzamtes im Einzelfall zu erheblichen Veränderungen kommen kann. Dies ist jedoch allein dieser neuen Systematik geschuldet. Der Markt Lichtenau hat auf diese Ermittlung keinen Einfluss.

Einstellung der Ermittlungen für einen Feuerwehrbedarfsplan

Ohne Gegenstimme folgte der Marktgemeinderat der Empfehlung eines für dieses Thema gegründeten Arbeitskreises und stelle die Ermittlungen für einen Feuerwehrbedarfsplan derzeit ein.

Benennung von Vertretern für die Mitglieder der Verbandsversammlung des neu gegründeten Zweckverbandes Kernfranken

Einstimmig stellte der Marktgemeinderat Herrn Gemeinderat Manfred Eschenbacher jeweils als Vertreter für die Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kernfranken Herrn 2. Bgm. Friedrich Bauer und Gemeinderat Christian Keil fest.

Vergabe von Ingenieursleistungen zur Ableitung von wildem Hangwasser am Gewerbegebiet A6

Ebenfalls einstimmig vergab der Marktgemeinderat die Planungsleistungen für die Hangwasserableitung im Gewerbegebiet an der A6 an das Ing. Büro Christofori aus Heilsbronn. Die Gesamtsumme hierfür beträgt 25.932,07 €/brutto. Die Gesamtmaßnahme wird auf ca. 350.000 € geschätzt.

In der davor geführten Diskussion informierte der Bauamtsleiter das Gremium, dass das Wasserwirtschaftsamt für die Ableitung eine gehobene Erlaubnis erteilt hat, die bis zum 31.12.2044 gültig ist.

Bekanntgaben

  • Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde bekannt gegeben, dass auf dem Friedhof im Ortsteil Unterrottmannsdorf ein Urnenfeld geplant ist.
  • Außerdem trug die Verwaltung vor, dass der bisherige Pächter des Freibades zum 31.12.2024 gekündigt hat.