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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 11/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Die Gemeindeverwaltung weist freundlich darauf hin, dass im Winter besondere Vorsicht und Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger erforderlich ist, um sichere Verkehrsverhältnisse zu gewährleisten.

Grundlage ist die Gemeindeverordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen sowie die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 26.03.2018, gültig ab 01. Mai 2018, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 3/2018 vom 05. April 2018).

In den §§ 9–13 dieser Verordnung sind die Sicherungspflicht, die Art der Sicherungsarbeiten, die Sicherungsflächen, Ausnahmen sowie Ordnungswidrigkeiten geregelt.

Bitte beachten Sie:

  • Bei Winterglätte sind Gehbahnen unverzüglich mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu bestreuen.

  • Bei besonderer Glättegefahr (z. B. an Treppen oder starken Steigungen) darf Tausalz verwendet werden.

  • Die Sicherungsarbeiten sind vor Beginn des Tagesverkehrs – werktags ab 07:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr – durchzuführen und bei Bedarf bis 20:00 Uhr zu wiederholen.

  • Der Schnee ist am Rand der Gehwege oder Straßen so zu lagern, dass der Verkehr nicht behindert wird.

  • Fußgängerüberwege, Abflussrinnen, Hydranten und Straßeneinläufe sind stets freizuhalten.

Die Gemeindeverwaltung bedankt sich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!