Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 12/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus
Liebe Lichtenauer Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, 23.02.2025 findet eine Bundestagswahl statt.
Die Durchführung dieser Wahl ist nur mit der Hilfe vieler freiwilliger Helferinnen und Helfer möglich. Nutzen Sie deshalb die Gelegenheit „mittendrin“ zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, an diesem Wahlsonntag ein Stück Demokratie „live“ zu erleben, nach dem Motto „Ihre Stimme zählt – Ihre Hilfe auch!“
- Kann ich ein Wahlehrenamt übernehmen?
Ich kann als Wahlhelfer bzw. Wahlhelferin mitwirken, wenn ich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt bin und nicht selbst kandidiere. Ansonsten sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Rechtzeitig vor der Wahl werden auch noch alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geschult.
- Wie hoch ist für mich der Zeitaufwand?
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Die Wahlauswertung selbst wird sich bis in die späteren Abendstunden hinziehen. Wir gehen davon aus, dass die Bundestagswahl aber am Wahltag abgeschlossen werden kann.
- Bekomme ich einen Ausgleich?
Jeder Wahlhelfer erhält für sein Ehrenamt vom Markt Lichtenau ein Erfrischungsgeld. Für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes wird in der Regel vom Arbeitgeber ein Freizeitausgleich gewährt.
Haben Sie Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den Markt Lichtenau, Ansbacher Straße 11, 91586 Lichtenau an poststelle@markt-lichtenau.de
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!