Titel Logo
Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 12/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen aus dem Rathaus

Jeder Hauseigentümer sollte das Anbringen seiner Hausnummer nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, da im Ernstfall sein eigenes Leben oder das seiner Hausbewohner von einer gut sichtbaren Hausnummer abhängen kann.

Manchmal ist die Hausnummer einfach zugewachsen. Das erschwert nicht nur den Briefzustellern ihre Arbeit. Auch Polizisten, Feuerwehrleute oder Sanitäter haben dadurch Probleme und verlieren unter Umständen wertvolle Zeit.

Deshalb sollte jeder Hauseigentümer das Anbringen seiner Hausnummer nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, da im Ernstfall sein eigenes Leben oder das seiner Hausbewohner von einer gut sichtbaren Hausnummer abhängen kann.

Auch das Baugesetzbuch und die gemeindliche Hausnummernsatzung weisen darauf hin, dass es die Pflicht des Hauseigentümers ist, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.

Der Markt Lichtenau empfiehlt daher, die Hausnummern in großen deutlichen Ziffern am Hauseingang oder Grundstückszugang gut erkennbar anzubringen. Die Hausnummern müssen von der Straße aus gut lesbar sein, in gutem Kontrast zum Hintergrund, wetterbeständig und nachts möglichst beleuchtet. Unleserliche Nummern sollten erneuert werden.

Weitere Informationen zur genauen Anbringung der Hausnummer können Sie auch unter www.markt-lichtenau.de/rathaus-service/satzungen-verordnungen im Sachgebiet Bauverwaltung nachlesen.