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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 2/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Nach der gemeindlichen Hausnummernsatzung ist jeder Hausbesitzer verpflichtet sein Haus eindeutig zu kennzeichnen. Dies ist auch im eigenen Interesse. So kann z.B. der Notarzt Ihr Haus schneller finden. Die rechtlichen Vorgaben sind in diesem Fall also klar.

Aber wie steht es mit dem Namen am Briefkasten und an der Klingel? Ein deutliches Namensschild und Klingelschild sind nicht nur praktisch, damit Familienmitglieder und Gäste an der richtigen Tür klingeln, sondern auch um sicherzustellen, dass die Post korrekt zugestellt wird.

In Deutschland gibt es keine rechtliche Verpflichtung, ein Namensschild am Briefkasten oder an der Klingel anzubringen. Es ist jedoch empfehlenswert, da Briefträger andernfalls möglicherweise Schwierigkeiten haben, die Post zuzustellen. Deshalb unsere Empfehlung: Kennzeichnen Sie Ihre Klingel und Ihren Briefkasten eindeutig. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Post auch problemlos zugestellt werden kann.

Ihr Markt Lichtenau.