Titel Logo
Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 2/2025
Mitteilungen aus dem Landratsamt Ansbach
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen aus dem Landratsamt Ansbach

Der Landkreis Ansbach fördert Musikorganisationen im Landkreis Ansbach mit einem Zuschuss für die qualifizierte musikalische Ausbildung der Jugend. Unterstützt werden Musikorganisationen, die Mitglied im Nordbayerischen Musikbund e.V., im Verband evangelischer Posaunenchöre in Bayern oder im Fränkischen SängerBund e.V. sind.

Die Antragsunterlagen für das Jahr 2025 können bis spätestens 1. März 2025 unter Angabe der Anzahl der Kinder und Jugendlichen zum Stichtag 1. Oktober 2024 beim Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den Richtlinien und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Ansbach im Bereich Förderungen unter www.landkreis-ansbach.de/Landratsamt/Formulare/Formulare-und-Anträge/.

Bei Fragen hilft Ihnen das Sachgebiet Finanzen des Landratsamts unter der Telefonnummer 0981 468-1076 gerne weiter.