Titel Logo
Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 2/2025
Bericht aus dem Gemeinderat
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht aus dem Gemeinderat

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 46 „Immeldorf-Mitte“ und Aufhebung der Satzung zum Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 46 „Immeldorf-Mitte“

Mit jeweils zwei Gegenstimmen beschloss der Marktgemeinderat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 46 „Immeldorf-Mitte“ und die Aufhebung der Veränderungssperre für dieses Gebiet. Damit wird dieses Bauleitverfahren nicht mehr weitergeführt.

Bau eines Holzrahmens für einen möglichen Erweiterungsbau der KITA Bergzwerge in der Bergstraße

Einstimmig lehnte der Marktgemeinderat einen Antrag eines Nachbarn ab, einen Holzrahmen für eine künftigen Erweiterungsbau für die KITA Bergzwerge zu fertigen. Grund hierfür waren die dafür entstehenden Kosten. Alternativ wurde dem Antragsteller vorgeschlagen, die Kosten hierfür selbst zu übernehmen, bzw wurde die Verwaltung gebeten, eine kostengünstigere digitale Visualisierung zu veranlassen.

Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung von 30 km/h-Zonen im Hauptort Lichtenau

Einen Antrag der Kath. Pfarrgemeinde für eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Bergstraße nahm der Marktgemeinderat zum Anlass, über eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in allen Wohngebieten des Hauptortes nachzudenken. Beim Bereich um die Badstraße (Badstraße, Am Baumfeld, Am Wasen und Heckenweg) beschloss der Marktgemeinderat einstimmig die Ausweisung einer 30m/h-Zone. Für das Dichterviertel (Schillerstraße, Mörikeweg und Rutzendorfer Weg) wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Rutzendorfer Weg trotz einer Beschränkung auf 30 km/h als Vorfahrtsstraße erhalten bleiben kann. Grund hierfür ist die Ausfahrt der Feuerwehrfahrzeuge bei einem Einsatz.

Einführung eines Bürgerbusses zur Lebensmittelversorgung

1. Bgm. Nehmer berichtete, dass aufgrund der vorübergehenden Schließung des örtlichen Nahversorgers ein gemeindeeigener Bus montags, mittwochs und freitags die Lebensmittelmärkte im Nachbarort anfährt. In diesem Zusammenhang bedankte er sich ausdrücklich für das ehrenamtlicher Engagement der Fahrer, die sich unbürokratisch und kurzfristig für die Fahrten zur Verfügung stellten. Er betonte, dass sich dieses Angebot vor allem an Menschen mit eingeschränkter Mobilität richtet um die wichtigste Versorgung sicher zu stellen. Individualfahrten sind aus diesem Grund nicht möglich.

Stellungnahme zur 32. Änderung des Regionalplan der Region Westmittelfranken – Teilkapitel Windenergie

Einstimmig stellte der Marktgemeinderat fest, dass der Markt Lichtenau von dieser Änderung nicht betroffen ist. Einwände gegen wurden deshalb keine erhoben.

Prüfungsergebnis der örtlichen Jahresrechnung der Haushaltsjahre 2021und 2022

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses trug die Ergebnisse der örtlichen Prüfungen für die Jahre 2021 und 2022 dem Gremium vor. Die Prüfungen führten zu keinen Beanstandungen. Deshalb stellte der Marktgemeinderat jeweils einstimmig das Ergebnis der Jahresrechnungen fest und sprach die Entlastung aus. Die Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen zu den Hinweisen der Rechnungsprüfung Stellung nehmen.

Bekanntgabe

Die Verwaltung gab bekannt, dass die erste Sitzung des zu gründenden Zweckverbandes Kernfranken voraussichtlich am 18.03.2025 in Sachsen b. Ansbach, im Haus der Bäuerin stattfinden wird.