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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 2/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am 15.02.2025 sind die Grund- und Gewerbesteuerbeträge für das

1. Quartal zur Zahlung fällig. Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen,

werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.

  • Achtung bei Kontoänderungen:
    Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie,
    uns die neue Bankverbindung mindestens 5 Tage vor Fälligkeit
    der Grund- und Gewerbesteuerbeträge schriftlich mitzuteilen.
  • Selbstzahler:
    Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der
    Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben
    Sie hierzu die betreffende Nummer der Finanzadresse
    (Sie finden diese oben rechts am jeweiligen Bescheid)
    und den Verwendungszweck (zum Beispiel: „Grundsteuer“) an.

    Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:
  • Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, senden
    Sie uns ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu.
    Den Vordruck finden Sie auf der Homepage unter:
    Rathaus & Service / Bürgerservice / Downloads & Formulare

Sollten Sie gegen den Grundsteuerbescheid Rechtsbehelf eingelegt haben, dann muss dennoch die erste Rate zum 15.02.25 entrichtet werden.

Der Rechtsbehelf entfaltet keine aufschiebende Wirkung.

Bis zur Klärung müssen deshalb alle Zahlungstermine eingehalten werden. Bei Änderung des Grundsteuerbescheids erfolgt automatisch eine Verrechnung der bereits geleisteten Beträge.