Zum 01.04.2024 wird die Hundesteuer für das Jahr 2024 zur Zahlung fällig. Grundlage hierzu ist die gültige Hundesteuer-Satzung vom 17.10.2014.
Die öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer 2024 ist vom 01.03.2024 bis 12.04.2024 im Amtskasten des Rathauses für die Allgemeinheit einsehbar.
Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen, werden die fälligen Beträge vom
jeweiligen Bankkonto abgebucht. Bei einer Kontoänderung bitten wir um Prüfung des noch bestehenden Kontos auf Lastschrifteinzüge hin. Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die neue Bankverbindung mindestens 5 Tage vor Fälligkeit der Hundesteuerbeträge schriftlich mitzuteilen. Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben Sie hierzu die rechts oben genannte FAD-Nummer (= persönliche Adressnummer) und den Verwendungszweck (z.B. Hundesteuer) an.
Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, liegen Vordrucke für SEPA-Lastschriftmandate in der Gemeindekasse bereit bzw. sind auf der Homepage des Marktes Lichtenau unter www.markt-lichtenau.de/rathaus-service/buergerservice/downloads-formulare zu finden.
Bitte beachten Sie, dass jede Neuveranlagung einer neuen Abbuchungserlaubnis bedarf und nicht automatisch von dem bereits bestehenden Mandat eines anderen steuerpflichtigen Hundes mit abgebucht werden kann.