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Lichtenau
Ausgabe 3/2024
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 18.01.2024

Anfragen und Anträge

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde über die Parksituation im Einmündungsbereich des Rutzendorfer Weges in die Wattenbacher Straße diskutiert. Außerdem wurden die geplanten Radwege zwischen Langenloh und Herpersdorf bzw. Neuendettelsau und Schlauersbach angesprochen. Auch die zügige Umstellung der Leuchtmittel bei den Straßenlampen in Lichtenau von der herkömmlichen Technik auf LED-Leuchtmitteln wurde diskutiert.

Vorstellung der Rahmenbedingungen für eine künftige Nutzung eines Wohn- und Nebengebäudes als Unterkunft für Geflüchtete in Immeldorf

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte 1 Bgm. Nehmer Rechtsanwältin Frau Dr. Sylvia Meyerhuber von der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei in Ansbach. Frau Meyerhuber erläuterte den Gemeinderäten und den anwesenden Zuhörern die baurechtliche Situation. Da ein Wohnhaus und ein Nebengebäude zu einer Flüchtlingsunterkunft umgewandelt werden soll, ist nach den geltenden Bauvorschriften eine Nutzungsänderung vom Bauherrn zu beantragen. Wie Frau Dr. Meyerhuber weiter ausführte ist zwischen den rechtlichen Interessen des Marktes Lichtenau auf eine geordnete Bebauung und den denkbaren Interessen der betroffenen Nachbarn, die z.B. auf Einhaltung vorgeschriebener Immissionen zu unterscheiden. Für alle Beteiligten ergeben sich damit Möglichkeiten auf die Entscheidung des Landratsamtes einzuwirken.

Von den Ausführungen nahm der Marktgemeinderat Kenntnis.

Aufstellung eines Bebauungsplanes der Stadt Merkendorf für ein Gebiet im Stadtteil Neuses

Keine Einwendungen hatte der Marktgemeinderat gegen einen Bebauungsplan der Stadt Merkendorf für ein Gebiet in seinem Ortsteil Neuses. Er stellte fest, dass planungsrechtliche Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren.

Beratung über die Aufhebung des Beschlusses zum Antrag auf Förderung des Umbaus des Freibades nach dem bayer. Sonderprogramm zur Schwimmbadförderung.

Der Marktgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 19.10.2023 beschlossen einen Antrag auf Zuschuss zur Generalsanierung des Freibades Lichtenau im Rahmen des Sonderprogramms zur Schwimmbadförderung des Freistaates Bayern zu stellen. Den Antragsunterlagen ist unter anderem eine Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle beizulegen. In dieser Stellungnahme lehnte das Amt eine Förderung mit dem Verweis auf die derzeitigen Finanzsituation des Marktes Lichtenau ab. Dabei wies es darauf hin, dass eine etwaige Förderung den Betrieb des Freibades für mindestens weitere 20 Jahre voraussetzt. Diese sogenannte Bindungswirkung der Förderung sah das staatliche Rechnungsprüfungsamt ebenfalls kritisch.

Aufgrund der negativen Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle bat die Verwaltung darum, den Zuschussantrag formal zurückziehen zu dürfen, da nach ihrer Ansicht keine Erfolgsaussichten bestehen. Dieser Antrag wurde vom Marktgemeinderat einstimmig abgelehnt. Er war da Ansicht, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollten, zu den Fördermitteln zu gelangen. Dies war nach Ansicht des Gremiums noch nicht der Fall.

Schließung des öffentlichen Teils der Bücherei in der Grundschule

Mit einer Gegenstimme beschloss der Marktgemeinderat den öffentlichen Teil der Bücherei in der Grundschule zu schließen. Als Grund für diese Entscheidung wurde das hohe und weiter steigende Defizit dieser Einrichtung genannt. Wichtig bei dieser Entscheidung war dem Gremium, dass die Bücherei für die Grundschule und den örtlichen KITAs erhalten bleibt. Auch die Leseförderung der Kinder sollte nicht unter dieser Entscheidung leiden. Es wurde angeregt, die vorhandenen Bücher für Erwachsene an verschiedenen Stellen des Gemeindegebietes in Bücherschränken der Bevölkerung kostenlos anzubieten.

Entscheidung über den Austausch eines Siebkorbs und den Einbau einer automatischen Reinigung in der Kläranlage

Der Bauamtsleiter, Herr Dietrich, berichtete, dass der inzwischen 16 Jahre alte Siebkorb der Kläranlage verschlissen ist und dringend getauscht werden müsste. In diesem Zusammenhang würde sich auch eine Erneuerung des Schaltschrankes und der Einbau einer automatischen Reinigung anbieten. Die Kostenschätzung für diese Maßnahmen belief sich auf ca. 75.000 €. Wie der Bauamtsleiter weiter berichtete, würde sich durch diese Maßnahmen der Personalaufwand reduzieren und es wäre eine höhere Ausfallsicherheit vorhanden. Außerdem stellte das Landratsamt Ansbach durch den technischen Fortschritt eine Verringerung der zu Abwassergebühr in Aussicht.

Nach einiger Diskussion stellte das Gremium diesen Antrag vorläufig zurück. Es beschloss sich vor Ort durch eine Besichtigung zu informieren und in einer der nächsten Sitzungen eine Entscheidung zu treffen.

Bekanntgaben

Unter diesem Tagesordnungspunkt berichtete der 1. Bürgermeister, über den Zwischenstand der Abfrage der umliegenden Gemeinden zu einer möglichen Beteiligung am Freibad des Marktes Lichtenau. Außerdem gab die Verwaltung bekannt, dass durch eine Rechtsänderung eine Ortssprecherwahl, auch ohne einen Antrag von einem Drittel der Ortsteilbevölkerung, durchgeführt werden kann.

Zum Abschluss der Sitzung berichtete der 1. Bürgermeister über eine gemeinsame Veranstaltung mit der Gemeinde Weidenbach und den Städten Merkendorf und Ansbach zu einer möglichen Erweiterung des Windvorranggebietes in Oberrammersdorf.