Niederschlagswassereinleitung OT Gotzendorf und OT Unterrottmannsdorf und für das Baugebiet Unterrottmannsdorf
Die Erlaubnis vom 28.Oktober 2004 „Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Gotzendorf in den Zandtbach und aus dem Ortsteil Unterrottmannsdorf in den Moosbach durch den Markt Lichtenau, Landkreis Ansbach“ endet am 31.12.2024. Die Erlaubnis vom 17.07.2006 „Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet Nr. 21 „Östlicher Ortsrand Unterrottmannsdorf“ im Ortsteil Unterrottmannsdorf über das Regenrückhaltebecken „Löschweiher“ in den Moosbach durch den Markt Lichtenau“ endet am 31.12.2026.
Das Landratsamt Ansbach informierte am 15.01.2024, dass das Fehlen der Einleitungserlaubnis eine Ordnungswidrigkeitsverfahren bis hin zur Umweltstraftat und zum Verlust der Befreiung der Niederschlagswasserabgabe führt. Die Anträge müssen deshalb fristgerecht eingereicht werden.
Für das Erstellen einer Neubeantragung der beiden Einleitungen liegen Honorarangebote vom Ingenieurbüro Christofori & Partner aus Heilsbronn mit einer Summe von insgesamt 12.742,41 Euro vor. Bestandteil der Erstellung der Antragsunterlagen ist u.a. die Erstellung folgender Unterlagen: Erläuterung, Übersichtskarte;Übersichtslageplan, Lagepläne, Berechnungsplan, Bestandslageplan, Bestandslängsschnitte Hydraulische Berechnung.
Die Erlaubnisdauer einer gehobenen Erlaubnis beträgt dann wieder 20 Jahre.
Das Gremium regt an, die beiden Verfahren zusammenzufassen, um künftig Kosten zu sparen.
Der Bauausschuss beauftragt das Ingenieurbüro Christofori & Partner mit der Neubeantragung der Genehmigung zur Niederschlagswasserableitung der Ortsteile Gotzendorf und Unterrottmannsdorf in den Zandtbach und Moosbach laut Honorarangebot vom 30. 01.2024 mit 8.006,80€ (brutto) sowie des Baugebietes Unterrottmannsdorf in den Moosbach laut Honorarangebot vom 30.01.2024 mit 4.735,61€ (brutto).
Die Beschlüsse erfolgten einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Erneuerung der Hallenbeleuchtung im Feuerwehrgerätehaus Lichtenau
Die Hallenbeleuchtung im Feuerwehrgerätehaus muss erneuert werden. Die Beleuchtung stammt aus den 70er Jahren, es gibt keine Ersatzteile mehr.
Die Kosten betragen brutto ca. 8.600 Euro. Außer für die Außenleuchte ist eine Förderung bei der BAFA in Höhe von 15 % möglich (netto 5.899,31, 15 % = 884 Euro).
Das Angebot beinhaltet die Materialkosten. Die Arbeiten werden größtenteils kostenneutral durch die FFW durchgeführt. Lediglich der federführende Elektriker soll einen Aufwandsersatz erhalten. Der anwesende Elektriker erläutert das Vorhaben. Der Kunststoff bei den Lampen aus den 70er Jahren ist spröde, seit Ende 2022 sind keine Röhren mehr erhältlich. Die Arbeitszeit beträgt geschätzt 40 Stunden. Durch die Erneuerung der Anlage können 35 % der Stromkosten bei 100 % Leistung und nochmals 10 % bei gedimmter Beleuchtung eingespeist werden. Dadurch dass die Anlage nicht durch eine Firma installiert wird, sondern in Eigenleistung beträgt die Amortisationszeit ca. 5 Jahre.
Der Bauausschuss erteilt die Genehmigung zur Beschaffung der Hallenbeleuchtung einstimmig.
2. Bgm. Friedrich Bauer bedankt sich bei den anwesenden Mitgliedern der FFW Lichtenau für das Engagement.
Bauleitplanung des Zweckverbandes Altmühlsee und der Stadt Ornbau; Beteiligung als Nachbargemeinde;
8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark Ornbau
Der Zweckverband Altmühlsee hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Der Stadtrat Ornbau hat gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Ornbau“ beschlossen.
Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.
Behandlung von Bauanträgen
Anträge auf Baugenehmigung;
Errichtung eines Pferdestalles Lichtenau; Fl.Nr. 635, Gemarkung Herpersdorf
Errichtung von Terrassendächern, Überdachung Hauseingang, Überdachung zwischen Haus und Garage
Lichtenau; Schlauersbach 12 a
Errichtung einer Terrassenüberdachung
Lichtenau; Rosenweg 1
Errichtung einer Pergola am Feuerwehrgerätehaus in Lichtenau Lichtenau; Rutzendorfer Weg 28
Die Kosten werden vollständig von der Freiwilligen Feuerwehr Lichtenau getragen.
Der Bauausschluss erteilt das Einvernehmen zu allen Anträgen einstimmig.