Titel Logo
Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 3/2025
Bericht aus dem Bauausschuss
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bericht aus dem Bauausschuss

Bauleitplanung der Stadt Merkendorf; Beteiligung als Nachbargemeinde;

13. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 "Hauptstraße 54"

Die Stadt Merkendorf beabsichtigt zur städtebaulich geordneten Entwicklung der Siedlungsstrukturen am Südwestrand von Merkendorf ein urbanes Gebiet zu entwickeln. Es sollen dort sowohl gewerbliche Nutzungen wie auch Wohnnutzungen vereint werden und hiermit der im Umfeld bereits bestehende Nutzungsmix fortgeführt werden.

Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.

Behandlung von Bauanträgen

Anträge auf Baugenehmigung;

Neubau eines Wohnhauses; Lichtenau; Schlauersbach, Fl.Nr. 15/6

Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken; Lichtenau; Immeldorf, Hauptstraße 6

Errichtung einer Gerätehütte für den Faustballsport; Lichtenau; Windsbacher Str. 6

Der Bauausschluss erteilt das Einvernehmen zu allen Anträgen einstimmig.

Bekanntgabe einer Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Errichtung von Dachgauben in Lichtenau, Holzschuherstraße 8, Am Marktplatz 2

Maßnahmen für den Biberschutz

Auf Grund der vielen Biberbauten im Gemeindegebiet Lichtenau sind bereits hohe Kosten angefallen. Für den Biberschutz am Durchlass im Industriegebiet A6 im Dorfbächlein, entstehen z. B. Kosten in Höhe von ca. 7.000 Euro. Im Gremium wurde deshalb die weitere präventive Vorgehensweise beraten.

Der Biberberater empfiehlt zur Vorbeugung der Errichtung neuer Biberbauten regelmäßig in kurzen Abständen Gehölze aus den Gewässern zu entfernen, solange es noch keine Burg sichernder Damm ist.

Die Verwaltung empfiehlt, örtliche Landwirten/Forstwirte, mit Maschinen (z.B. Rückewagen) zu beauftragen, regelmäßig die neu angelegten „nicht Biberburg sichernden“ Aufstauungen zu entfernen.

1. Bgm. Nehmer macht den Vorschlag, den Biberberater Jürgen Korschinek zu einem Vortrag einzuladen. Dort soll der ordnungsgemäße Umgang mit den Bauten vorgestellt werden. Er stellt sich das als Infoveranstaltung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit vor. Hierzu könnten dann auch interessierte Landwirte eingeladen werden.

Maßnahmen und Förderanfragen zum Regionalbudget 2025

Gemäß Beschluss des Bauausschusses vom 09.12.2024 TOP 3 „Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen für das Regionalbudget 2025“ wurden Förderanfragen gestellt.

Es wurden ein Förderantrag für die Sanierung des Hexenbrunnens im Rathausgarten gestellt. Die Kostenschätzung beträgt ca.-19.000 Euro. Geplant war auch die Erneuerung der Wege und der Bepflanzung im östlichen Teil des Rathausgartens. Für diese Maßnahme haben der Obst- und Gartenbauverein sowie der Heimatverein Unterstützung versprochen.

Die Förderung für dieses Projekt wurde nicht bewilligt, es steht aber auf der Nachrückerliste. Es könnte auch im Jahr 2026 wieder eingereicht werden.Für dieses Projekt wird eine genauere Kostenermittlung stattfinden, Der Bauausschuss würde das Projekt auch ohne Förderung gerne weiterführen, vor allem vor dem Hintergrund, dass bereits ehrenamtliche Hilfe zugesagt wurde.

Ein weiterer Förderantrag wurde für einen öffentlichen Bücherschrank im Rosengarten gestellt. Die Kostenschätzung beträgt ca. 5.600 Euro.

Das Projekt „Öffentlicher Bücherschrank“ wurde bewilligt, hier wird nach Unterzeichnung des Vertrags begonnen. Die Maximale Zuwendung beträgt. 3.884,80€. Der genaue Standort des Bücherschranks wird noch festgelegt.

Bekanntgabe des Ergebnisses des Gutachtens am Naturdenkmal Eiche (ND. Nr, 36) am Kriegerdenkmal Lichtenau

Die Eiche am Kriegerdenkmal ist vom Riesenporling befallen. Der Riesenporling ist ein holzzersetzender Schwächeparasit, der das Wurzelwerk von Bäumen angreift. In Folge kann die Standfestigkeit des Baumes leiten.

Nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ansbach wurde ein Gutachten zur Standfestigkeit mittels Zugversuch beauftragt.

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Baum zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme als verkehrssicher eingestuft wurde. Als weitere Maßnahme wird noch eine Kroneneinkürzung um ca. 1 m der aus der Krone ragenden Äste erfolgen. Die nächste technische Untersuchung erfolgt 2027.