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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 3/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Zum 01.04.2025 wird die Hundesteuer für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig.

Grundlage hierzu ist die gültige Hundesteuer-Satzung vom 17.10.2014.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer 2025 wird vom 03.03.2025 bis 14.04.2025 im Amtskasten des Rathauses für die Allgemeinheit einsehbar.

Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen, werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.

  • Achtung bei Kontoänderungen:

Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die neue Bankverbindung mindestens 5 Tage vor Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerbeträge schriftlich mitzuteilen.

  • Selbstzahler:

Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben Sie hierzu die betreffende Nummer der Finanzadresse (Sie finden diese oben rechts am jeweiligen Bescheid) und den Verwendungszweck „Hundesteuer“ an.

  • Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, senden Sie uns ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu.

Den Vordruck finden Sie auf der Homepage unter:

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