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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 3/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Zum 01.04.2026 wird die Hundesteuer für das Jahr 2026 zur Zahlung fällig.

Grundlage hierzu ist die gültige Hundesteuer-Satzung vom 17.10.2014.

Die öffentliche Bekanntmachung zur Hundesteuer 2026 wird vom 02.03.2026 bis 13.04.2026 im Amtskasten des Rathauses für die Allgemeinheit einsehbar.

Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen, werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.

  • Achtung bei Kontoänderungen:
    Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die neue Bankverbindung mindestens 5 Tage vor Fälligkeit der Hundesteuer schriftlich mitzuteilen.
  • Selbstzahler:
    Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben Sie hierzu die betreffende Nummer der Finanzadresse (Sie finden diese oben rechts am jeweiligen Bescheid) und den Verwendungszweck „Hundesteuer“ an.
  • Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:
    Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, senden Sie uns ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu.
    Den Vordruck finden Sie auf der Homepage unter:
    Rathaus & Service / Bürgerservice / Downloads & Formulare