Für jedes Grundstück, und für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, muss Grundsteuer bezahlt werden. Die Höhe der Grundsteuer bemisst sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.
Auf den Stichtag 1. Januar 2022 wurde für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ab 1. Januar 2025 festgestellt.
Hat sich nach dem Stichtag 1. Januar 2022 etwas am Grundbesitz geändert, so sind Sie als Eigentümer des Grundbesitzes gesetzlich verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche Änderungen anzuzeigen.
Ausführliche Informationen, Fristen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link:
Anbei ein paar Beispiele, in welchen eine Grundsteueränderungsanzeige notwendig ist:
Sie können die Änderung am Grundstück bzw. am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft über den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder eine vollständig ausgefüllte Grundsteuererklärung (Vordrucke BayGrSt 1 bis BayGrSt 4) beim Finanzamt anzeigen.
Die Vordrucke erhalten Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de oder bei Ihrem Finanzamt. Diese können Sie über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de oder auch in Papierform übermitteln.