Aufstellung und Billigung einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Gotzendorf
Jeweils einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die Aufstellung und die Billigung des vom Ing.-Büro Christofori & Partner erarbeiteten Entwurfs einer Einbeziehungssatzung für den Ortsteil Gotzendorf.
Die Einbeziehungssatzung soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohnhäusern am Ortsrand des Ortsteiles schaffen.
Vorstellung und Genehmigung des Entwurfs der Planung zur Kita Bergzwerge durch den planenden Architekten Gerbing und die Vertreterin der Einrichtung, Frau Magerl
Herr Gerbing erläuterte ausführlich dem Gremium den Stand der Planungen. Danach soll der ältere Teil des Gebäudes abgerissen und der neuere Teil umfassend saniert werden. Er machte darauf aufmerksam, dass für eine teilweise Sanierung des Bestandes als Unterhaltungsmaßnahme keine Förderung gezahlt werden würde. Insgesamt ging er von Kosten in Höhe von 5.364.156,20€/brutto aus. Als Zuschuss kann mit einem Betrag in Höhe von 2.663.838,70€ gerechnet werden. Nach Abzug der Förderung verbleibt somit ein Eigenanteil in Höhe von ca. 2.700.000,00€.
In der Bauphase sollen die Kinder im Altbau der Grundschule untergebracht werden. Zusätzlich sollen auf dem Schulgelände noch Container gestellt werden. Dies ist notwendig, da sich die Fachaufsicht beim Landratsamt Ansbach gegen eine Unterbringung der Kinder in der Bergstraße ausgesprochen hat.
Frau Magerl erläuterte die bestehende Situation in der Bergstraße und die seit langer Zeit von der Fachaufsicht tolerierte Überbelegung des Gebäudes. Aus dieser Sicht ist es verständlich, dass die Fachaufsicht zeitnah auf eine genehmigungsfähige Lösung drängt.
Auf einiges Unverständnis traf die Vorstellung des Planungsstandes im Marktgemeinderat. Dabei waren es vor allem die hohen Kosten, die für Unmut sorgten. So wurde z.B. die Frage gestellt, ob nicht ein Neubau die günstigere Alternative gewesen wäre.
Nach ausführlicher Diskussion stimmte der Marktgemeinderat mit einer Gegenstimme einer Beantragung der Förderung und einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu. Weiterhin beschloss er als Interimslösung die leerstehenden Räumlichkeiten in der Grundschule mit Ergänzungen zu nutzen. Der Architekt schätzte die Kosten hierfür auf 359.111,51€.
Beratung zur Anmietung zur Realisierung eines Nahversorgung im ehemaligen Verbrauchermarkt „Zahn“
Auf Antrag der Fraktion der Grünen diskutierte der Marktgemeinderat die Etablierung eines Verbrauchermarktes im ehemaligen Supermarkt des Herrn Zahn. Gemeinderat Eschenbacher informierte hierzu, dass die Firma ORTkauf GmbH bereit ist einen Pachtvertrag für das Gebäude abzuschließen. Sie würde dann einen Supermarkt mit Selbstbedienung, wie er inzwischen in vielen ländlichen Regionen üblich ist, betreiben. Allerdings müsste die Marktgemeinde das Gebäude anmieten und nach Umbauarbeiten an diese Firma weitervermieten.
Die Verwaltung informierte darüber, dass für diese Umbaumaßnahmen zwar Mitteln nach der Städtebauförderung oder nach der LEADER-Förderung abgerufen werden können, Diese Verfahren jedoch entweder kompliziert sind, oder zu einer langen Bindungswirkung führen würden.
1. Bgm. Nehmer berichtete, dass ihm inzwischen ein weiterer Interessent bekannt ist, der eine Nahversorgung realisieren möchte. Dieser Interessent möchte dies in seinem Gebäude ohne eine Zwischenvermietung durch dem Markt Lichtenau und Übernahme der Umbaukosten realisieren.
Zum Abschluss der Diskussion beauftragte der Marktgemeinderat die Verwaltung einstimmig Gespräche mit allen Beteiligten zur Realisierung des vorgestellten Konzeptes zu führen.
6-streifiger Ausbau der A6 – Kostenbeteiligung des Marktes Lichtenau bei einer Verbreiterung der Brücke zwischen Wattenbach und Lichtenau
Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat an der Verbreiterung der Brücke für einen Radweg festzuhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass damit keine Mehrkosten für die Gemeinde entstehen dürfen.
Vor dieser Entscheidung berichtete der Leiter des Bauamtes darüber, dass die Bundesauto-bahn GmbH bis zum Planfeststellungsverfahren für diesen Abschnitt davon ausgeht, dass die Marktgemeinde mit keinen Mehrkosten zu rechnen braucht.
Bauleitplanung der Stadt Ansbach Zustimmung für ein Nahversorgungszentrum in der Welser Straße
Einstimmig stimmte der Marktgemeinderat den Planungen der Stadt Ansbach für ein Nahversorgungszentrum in der Welser Straße zu. Dabei stellte er fest, dass planungsrechtliche Belange der Gemeinde nicht berührt werden.
Bekanntgabe
Unter diesem TOP gab der 1. Bürgermeister bekannt, dass der Stiftungsrat der Emma Hörner Stiftung nach dem Tod von Herrn Obenauf neu besetzt wurde.
Außerdem gab er bekannt, dass die N-ERGIE am 18.09.2026 in der Festung einen Kinoabend im Rahmen ihrer Kino-Tour veranstaltet.
Die Verwaltung gab bekannt, dass die staatliche Rechnungsprüfungsstelle der Ansicht ist, dass sich der Markt Lichtenau in keiner förderrechtlichen Haushaltsnotlage befindet. Damit würde er bei einer möglichen Freibadförderung nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ keine erhöhte Förderung erhalten.