Immer wieder kommt es zu Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern, warum kein Besuch des Bürgermeisters anlässlich eines Ehe- oder Altersjubiläums erfolgte. Dies hat den Hintergrund, dass aufgrund eingetragener Übermittlungssperren die Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung außerhalb des Meldeamtes/Bürgerbüro und der Bürgermeister sowie das Sekretariat des Landrates und die bayer. Staatskanzlei keine Kenntnis vom Geburtstag dieser Person erhalten dürfen. Das gleiche gilt für Ehejubiläen.
Sollten Sie mit einer Weitergabe Ihres Geburts- oder Ehejubiläums nicht einverstanden sein, können Sie bei der Gemeindeverwaltung eine Übermittlungssperre beantragen. Allerdings erhalten Sie dann bei Jubiläen keine Präsente und Glückwünsche der Gemeinde durch den Bürgermeister und ab dem 90. Geburtstag zusätzlich vom Landrat bzw. von der bay. Staatskanzlei.