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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 5/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am 15.05.2025 sind die Grund- und Gewerbesteuerbeträge für das 2. Quartal zur Zahlung fällig. Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen, werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.

  • Achtung bei Kontoänderungen:
    Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die neue Bankverbindung mindestens 5 Tage vor Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerbeträge schriftlich mitzuteilen.
  • Selbstzahler:
    Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben Sie hierzu die betreffende Nummer der Finanzadresse (Sie finden diese oben rechts am jeweiligen Bescheid) und den Verwendungszweck (zum Beispiel: „Grundsteuer“) an.
  • Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:
    Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, senden Sie uns ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu. Den Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter: www.markt-lichtenau.de/rathaus-service/buergerservice/downloads-formulare