Neuwahlen von Vorstand, Kassenprüfern und Entscheidungsgremium
Bei den Neuwahlen in der Mitgliederversammlung der LAG Rangau wurde der bestehende Vorstand einstimmig wiedergewählt.
Unser Vorstand besteht aus Bernd Meyer (Vorsitzender), Claudia Wust (1. Stellv. Vorsitzende), Hans Henninger (2. Stellv. Vorsitzender), Christoph Schmoll (Schatzmeister) sowie den von den kommunalen Allianzen bestimmten Beisitzerinnen und Beisitzern Renate Hans, Markus Nehmer, Dr. Jürgen Pfeiffer, Rüdiger Probst, Matthias Seitz und Sandra Winkelspecht. Zudem ist Patrick Steger als LAG-Geschäftsführer nicht-stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand.
Die beiden Kassenprüfer Werner Hammerl und Werner Wirth wurden ebenfalls einstimmig wiedergewählt.
Dem Entscheidungsgremium gehören neben dem Vorstand bis zu 30 Personen an, die Mitglieder im Verein sein müssen und von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren bestellt werden.
Fahrradservicestationen im LAG-Gebiet
Die Mitgliederversammlung hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, Fahrradservicestationen im LAG-Gebiet mit einem eigenen Förderprogramm aus Vereinsmitteln zu unterstützen. Kommunen, die über die LAG Rangau eine solche Servicestation bestellen, werden mit 1.000,00 Euro gefördert. Die Anschaffungskosten betragen etwa 2.500 Euro pro Standort. 17 Kommunen nehmen an der Aktion teil. So werden flächendeckend insgesamt 19 neue Stationen im Frühjahr / Sommer 2025 installiert werden. Die Aktion leistet einen kleinen Beitrag zur Unterstützung der Radinfrastruktur im Rangau.
2. Projekt Unterstützung Bürgerengagement
Förderung von Kleinprojekten für Vereine jetzt möglich
Ab sofort kann die LAG Rangau Kleinprojekte mit bis zu 2.500 Euro Förderung unterstützen. Die Maßnahme Unterstützung Bürgerengagement hat ein Gesamtvolumen von 55.555 Euro und soll bürgerschaftlichem Engagement in der Region Rangau zugutekommen. Die Antragstellung ist bürokratiearm und einfach durchzuführen.
Förderfähige Projekte
| • | liegen im Gebiet der LAG Rangau, |
| • | tragen zu mindestens einem Entwicklungsziel unserer Lokalen Entwicklungsstrategie bei, |
| • | erhalten bis zu 90% der nachgewiesenen Nettokosten (maximal 2.500 Euro), |
| • | stärken beispielsweise das Vereinsleben / den eigenen Ort / die Gemeinschaft. |
Wer ein solches Kleinprojekt einreichen möchte
| • | kontaktiert im ersten Schritt das LAG-Management |
| • | reicht ein Anfrage-Formblatt per E-Mail ein, |
| • | und schließt nach positiver Prüfung durch das Entscheidungsgremium eine Zielvereinbarung mit der LAG. |
Danach kann direkt mit dem Projekt begonnen werden.
Generell ist die Unterstützung Bürgerengagement für Vereine oder ähnliche Organisationen ausgelegt. Anträge durch Kommunen, wirtschaftliche Betriebe und Einzelpersonen sind nicht möglich.
Die Kleinprojekte werden immer in der, auf die Einreichung folgenden, Sitzung des Entscheidungsgremiums besprochen. Damit wir sicherstellen können, dass das Projekt auch in dieser Sitzung behandelt wird, sollen die Anfragen spätestens vier Wochen vor der Sitzung eingehen.
Alle Regelungen zur Unterstützung Bürgerengagement gibt es zusammengefasst als PDF auf: www.lag-rangau.de