Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz Wattenbach
Bei einer Besprechung auf dem Spielplatz Wattenbach bekamen die Kinder die Gelegenheit, Wünsche zu den neuen Spielgeräten zu äußern. Natürlich können nicht alle Wünsche erfüllt. Aber es wurden aufgrund der Vorstellungen und Wünsche der Kinder verschiedene Angebote für Spieltürme eingeholt. Die angebotenen drei Spielgeräte wurden in der Ortsteilversammlung am 24.03.2025 vorgestellt. Die anwesende Ortsbevölkerung hat sich für das Modell „Lissabon“ der Firma Espas ausgesprochen. Das Spielgerät enthält eine Doppelschaukel, eine große und eine kleine Rutsche sowie eine Hängebrücke. Auf den gewünschten Balancierbalken musste aus Platzgründen verzichtet werden.
Die Dorfgemeinschaft wünscht sich noch die Anschaffung eines Sechseckspiels und einer Nestschaukel Die Kosten hierfür wird der Dorfverein tragen. Die Dorfgemeinschaft erklärt sich auch bereit, beim Abbau der alten Spielgeräte und auch beim Aufbau zu unterstützen.
Der Bauausschuss beauftragt einstimmig die Firma Espas mit der Lieferung der „espas Turmkombination Lissabon“ zum Preis von 13.473,18 Euro brutto. Die Kosten hierfür werden vom Markt Lichtenau getragen.
Weiterhin wird die Firma Espas mit der Lieferung der „Nestschaukel line light“ sowie des „espas Sechseckspiel“ zum Preis von insgesamt 3.421,55 Euro brutto beauftragt. Die Kosten hierfür werden von der Dorfgemeinschaft Wattenbach getragen.
Der Abbau der alten Geräte, die Aufstellung der neuen Geräte und die Erstellung der Fundamente erfolgt durch den Bauhof mit Unterstützung der Dorfgemeinschaft. Diese Kosten sind im o. a. Preis nicht enthalten.
Beratung und Beschlussfassung über eine Stellungnahme zum Umsetzungskonzept "Fränkische Rezat"
Nach der EU-Wasserrahmenlichtlinie müssen alle Fließgewässer einen „guten ökologischen Zustand“ erreichen.
Für die zielgerichtete Umsetzung ist es nötig die Maßnahmen in einen Umsetzungskonzept darzustellen.
In diesem Fall ist das UK „Fränkische Rezat bis oberhalb Ansbach mit allen Nebengewässern der Fränkischen Rezat bis Zusammenfluss mit Schwäbischer Rezat“ (2_F015)
Für das Umsetzungskonzept wurde der Markt Lichtenau um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten und beteiligt.
Für Maßnahmen im Bereich der Gewässer 2. Ordnung (Fränkische Rezat) ist das Wasserwirtschaftsamt Ansbach zuständig.
Der Markt Lichtenau ist für die Gewässer 3.Ordnung zuständig, in diesem Fall der Zandtbach.
Die geplanten Maßnahmen sollen im Großteil bis im Jahr 2027 umgesetzt sein.
Bei den vorgeschlagenen Maßnahmen handelt es sich um 3 verschiedenen empfohlene Maßnahmen an insgesamt 9 Stellen.
Der Kosten für alle Maßnahmen am Zandtbach belaufen sich nach Kostenschätzung mit Ausbau, Unterhalt und Grunderwerb auf insgesamt 88.875,00€.
Bauamtsleiter Christian Dietrich merkt an, dass die Vorgaben keine Verpflichtung für die Kommune sind, sondern nur eine Empfehlung vom Wasserwirtschaftsamt.
Der Bauausschuss empfiehlt den Marktgemeinderat die Maßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen für zukünftige Bauleitverfahren zu nutzen.
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Pflasterung von Seitenstreifen in Immeldorf, Ziegendorfer Straße
Der Bauausschuss stimmt der Pflasterung einer Randfläche an der Ziegendorfer Straße zu. Der Streifen ist teilweise asphaltiert und betoniert, teilweise handelt es sich um einen Grünstreifen, welcher durch parkende Autos zusammengefahren ist.
Die Materialkosten werden vom Markt Lichtenau übernommen, die Kosten für die Ausführung übernimmt der Antragsteller.
Die Pflasterung eines Seitenstreifens in der seitlichen Zufahrtsstraße zur Ziegendorfer Straße wird mit 4 Gegenstimmen abgelehnt.
Beratung und Beschlussfassung über die Zustimmung für den Überbau mit Wärmedämmung im Haidweg
Die Eigentümer des Anwesens Haidweg 9 planen eine Wärmedämmung am Haus anzubringen.
Hierzu wurde Städtebauförderung nach dem Fassadenprogramm beantragt.
Für die Anbringung der Dämmung an der Ostseite Richtung Haidweg (Fl.Nr. 893/7) wurde ein Antrag auf Überbau mit maximal 8cm (Dämmung einschließlich Putz) gestellt. Das Haus steht an der Ostseite auf der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche.
Die Anbringung von Wärmedämmung ist nach Art 57 (1) Nr. 11d) verfahrensfrei, somit muss kein Bauantrag eingereicht werden.
Nach Art. 46a AGBGB ist der Überbau zu dulden, soweit keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften wiedersprechen.
Aus Sicht der Verwaltung stellen 8 cm Überbau keine Beeinträchtigung dar, die Müllabfuhr wird den Weg weiterhin befahren können.
Der Bauausschuss stimmt dem Überbau der öffentlichen Verkehrsfläche mit einer Wärmedämmung um zusätzliche 8 cm zu. Die Antragsteller müssen einen Haftungsausschluss für evtl. an der Dämmung und dem Haus entstehende Schäden durch Feuchtigkeit, Oberflächenwasser, Schnee oder Streusalz unterschreiben.
Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung von Ammonium- und Nitratsonden auf der Kläranlage Lichtenau
Für den Betrieb der Kläranlage Lichtenau muss für die Einhaltung der Werte von Nitrat eine Menge an Luft in die Becken eingebracht werden, hierzu sind insgesamt 5 Kompressoren verbaut, welche ungesteuert Luft in die Becken einbringen. Vor dem Abzug des Klarwassers werden Proben gezogen zur Einhaltung der Werte. Werden die Werte eingehalten, kann Wasser abgezogen werden, ist der Wert zu hoch, müssen die Kompressoren wieder eingeschalten werden, was sich in einen höheren Stromverbrauch wiederspiegelt. Im Umkehrschluss kann auch sein, dass bei der ersten Belüftung der Wert schon weit unter den Vorgaben ist, wodurch wieder ein erhöhter (unnötiger) Stromverbrauch aufweist.
Die Kläranlage wird gerade in diesem Parameter nach „besten Wissen und Gewissen“ geführt, da keine regelmäßige Messung stattfindet.
Für einen sicheren Betrieb der Kläranlage eignen sich hierzu der Einbau von Ammonium-Nitrat-Sonden.
Da die aktuellen verbauten Sauerstoff-Sonden und verwendeten Laborutensilien vom Hersteller Hach Lange GmbH sind, wurde ein Angebot von der Firma Hach Lange angefordert.
Die Vorteile sind:
Gezieltes einsetzen von Sauerstoff, der Kompressor ist der Hauptstromverbraucher in der Abwasserbehandlung. Stromkosten 2024 in der Kläranlage / 101.940,63€ ( 258.090 KWh) (davon mehr als 100 000 KWh Strom benötigten die Kompressoren)
Betriebssicherheit der Ablaufwerte, die Werte am Leitsystem zur Überwachung der Ablaufwerte, keine Überschreitung mehr
Ist die Aufschlüsselung von Ammonium ( NH4) erfolgt, schaltet der zuständige Kompressor ab!
Wen in der Zukunft die jetzigen Kompressoren irgendwann erneuert werden, können diese Sonden die Neuen frequenzgesteuerten Kompressoren regeln, um noch weniger Strom zu benötigen.
Zurzeit ist der Gesamt-Stickstoffwert bei 8mgl ( NO4 / No3 / No2 ). Mit den Sonden ist eine Überbelüftung vom Abwasser nicht mehr nötig, der Wert kann besser eingehalten und kontrolliert werden.
Kalibrierung der Sonden kann und muss monatlich vom Kläranlagenpersonal selbst gemacht werde, damit die Genauigkeit des Messvorgangs bestehen bleibt.
Die Kosten für den einmaligen Einbau belaufen sich auf 30.605,66€ (brutto).Die Kosten für einen Anschlussservice von 1 Jahr, mit Inspektionen und Reparaturen belaufen sich auf 7.230,44€ (brutto).
Eine weitere Garantielaufzeit wird nicht benötigt, da die Klärwärter die Wartung und den Tausch dann selbst erledigen können.
Die Sonden müssen nach Einbau in das PLS eingebunden werden. Dies würde durch die Firma Hofmockel, welche das PLS betreut, erfolgen. Nach Kostenschätzung liegt die Anbindung bei 2 Arbeitstagen, was ca. 2.037,28€ bedeutet.
Der Bauausschuss beschließt einstimmig den Auftrag an die Firma Hach Lange GmbH gemäß Angebot zu erteilen. Die Auftragssumme liegt für den Einbau bei 30.605,66€ (brutto) und für die 1-jährige Serviceverlängerung bei 7.230,44€ (brutto). Eine weitere Verlängerung des Servicevertrags wird nicht beauftragt.
Bauleitplanung der Stadt Windsbach; Beteiligung als Nachbargemeinde;
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 31 "An der Heilsbronner Straße"
Der Stadtrat der Stadt Windsbach hat in seiner Sitzung vom 07.12.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 31 „An der Heilsbronner Straße“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Siedlungsrand und umfasst ein Gebiet zwischen der Heilsbronner Straße und dem Moosbacher Weg. Die Fläche einer ehemaligen Gärtnerei soll als Wohnbaufläche entwickelt werden.
Mit E-Mail vom 14.03.2025 hat die Fa. Beil-Gruppe Bauleitplanung den Markt Lichtenau gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde um Stellungnahme gebeten.
Der Bauausschuss stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.
Behandlung von Bauanträgen
Tekturantrag;
Entfall der Gauben und des Treppenturms, Neubau eines Holzbalkons im Dachgeschoss in Büschelbach
Antrag auf Baugenehmigung;
Überdachung eines Futterplatzes und Mistplatzes, Errichten eines Unterstands in Büschelbach
Antrag auf Isolierte Befreiung;
Neubau einer Dachgaube im Buchenweg
Den Anträgen wird jeweils einstimmig zugestimmt
Antrag auf Vorbescheid;
Neubau eines Einfamilienhauses in Unterrottmannsdorf
Hier werden verschiedene Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Soweit dies aus den vorgelegten Unterlagen beurteilt werden konnte, wurde den Befreiungen zugestimmt. Über weitere beantragte Befreiungen kann erst nach Vorlage eines Freiflächenplans mit Bestandsgelände und geplantem Gelände abgestimmt werden.
Eingang einer Anzeige über die Beseitigung bzw. den Abbruch einer ehemaligen Scheune und Nebengebäuden in Immeldorf, Büschelbacher Straße
Die Anzeige wurde zur Kenntnis genommen.
Bekanntgabe über die aktuelle Situation der Biberberater
Das Landratsamt Ansbach hat per Mail am 02.04.2025 folgendes zur Biberberatung im Landkreis Ansbach mitgeteilt: Laut einer Mitteilung der Regierung von Mittelfranken ist eine Finanzierung der ehrenamtlichen Biberberater nicht geklärt. Es stünden somit keine entsprechenden Mittel zur Verfügung, um die Aufwandsentschädigungen der Biberberater zu bezahlen. Aus diesem Grund können ab sofort die Biberberater nicht mehr für Beratungen beauftragt werden. Ansprechpartner ist künftig die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ansbach.
Bekanntgabe über die Beauftragung zur Erneuerung der Elektroverteilung des FFW-Hauses Lichtenau
Aufgrund des Beschlusses eine PV-Anlage auf das Dach der Feuerwehr Lichtenau zu montieren, wurde die Elektroverteilung durch die Firma HEG und Firma Wichtrey überprüft, hierbei wurden Mängel festgestellt. Deshalb wurde der Auftrag für die Erneuerung des Zählerschrankes und der Unterverteilungen an die Firma Wichtrey aus Merkendorf mit einer Auftragssumme von 18.896,84€ (brutto) vergeben.