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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 5/2026
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Mitteilungen aus dem Rathaus

Am 15.05.2026 sind die Grund- und Gewerbesteuerbeträge für das 2. Quartal zur Zahlung fällig. Soweit Abbuchungsaufträge vorliegen,

werden die fälligen Beträge vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.

Achtung bei Kontoänderungen:

Um unnötige Bankrückbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie, uns die neue Bankverbindung mindestens 5 Tage vor Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuerbeträge schriftlich mitzuteilen.

Selbstzahler:

Die Selbstzahler werden gebeten, die fälligen Beträge auf eines der Konten der Gemeinde Lichtenau zu überweisen: Bitte geben Sie hierzu die betreffende Nummer der Finanzadresse (Sie finden diese oben rechts am jeweiligen Bescheid) und den Verwendungszweck (zum Beispiel: „Grundsteuer“) an.

Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren:

Möchten Sie künftig am Abbuchungsverfahren teilnehmen, senden Sie uns ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu. Den Vordruck finden Sie auf der Homepage unter: Rathaus & Service / Bürgerservice / Downloads & Formulare