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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 5/2026
Bericht aus dem Bauausschuss
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Bericht aus dem Bauausschuss

Bauleitplanung der Gemeinde Windsbach; Beteiligung als Nachbargemeinde; Aufstellung des Bebauungsplans "Lanzendorfer Weg" und 9. Änderung des Flächennutzungsplans

Die Stadt Windsbach hat mit Beschluss vom 06.08.2025 zur gezielten Steuerung der städtebaulichen Entwicklung am Nordrand von Veitsaurach, einem Ortsteil von Windsbach, die Aufstellung des Bebauungsplans gem.§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sollen zusätzliche Wohnbauflächen für die lokale Nachfrage nach Wohnbaufläche aus dem Ortsteil Veitsaurach realisiert werden. Das Gremium stellt fest, dass die planungsrechtlichen Festsetzungen die Belange des Marktes Lichtenau nicht berühren und der Markt Lichtenau keine Einwendungen vorbringt.

Beratung und Beschlussfassung Leerrohre für Breitbandausbau

In der Gemeinderatssitzung vom 13.11.2025 wurde beschlossen, dass Teile aus der Leerrohrinfrastruktur zu den Baukosten zuzüglich 10% Verwaltungsaufwand weiterverkauft werden. Es kamen Nachfragen zu den Leerrohren.Der Bauausschuss beschließt die Leerrohre der Telekom in der Birkenallee und Teilstücke in Gotzendorf an die Glasfaser Plus zum maximal möglichen Preis zu veräußern. Ziel ist es, dass die Straße nicht erneut aufgegraben werden muss.

Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung der Vermessung der Straßenbeleuchtung im Kernort

Für die Straßenbeleuchtungskabel liegen im Kernort Lichtenau teils Bestandspläne auf „Karteikarten“ aus dem Jahr 1980 vor. Aufgrund der Digitalisierung und einer zukünftigen Abgabe des Netzservices muss das aktuell bestehende Straßenbeleuchtungsnetz aufgenommen werden. Für das benötigte Datenformat wurde die Vorlage von der N-Ergie vorgegeben, sodass die Daten anschließend in einem einheitlichen Format sind. Der Bauausschuss beschließt die Beauftragung für die Vermessung der Straßenbeleuchtung.

Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Pflasterung einer Zufahrt in Boxbrunn

Es wurde ein Antrag über einer Zufahrt in Boxbrunn gestellt. Der Bürger möchte eine Zufahrt zu seinem Haus über die Fl.-Nr. 448 erstellen und dabei einen unbefestigten Teil vom Gemeindegrund mit pflastern. Der Bauausschuss stimmt der Pflasterung des Teilstücks zu. Von Seiten des Marktes Lichtenau werden keine Kosten übernommen.

Bauanträge

Antrag auf Baugenehmigung

Neubau eines Zweifamilienhauses, Gemarkung Lichtenau

Antrag auf Baugenehmigung

Anbringung von Werbeelementen, Gemarkung Immeldorf

Antrag auf Baugenehmigung

Umnutzung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Gemarkung Ratzenwinden

Antrag auf Baugenehmigung

Neubau zweier Kälberställe, Gemarkung Malmersdorf

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zu den Anträgen einstimmig.

Bekanntgaben

Aufgrund von Wildverbiss der Jungbäume wird ein Teilstück des Waldes hinter dem Freibad eingezäunt.