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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 6/2024
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2024

Ohne Gegenstimmen beschloss der Marktgemeinderat den Haushaltsplan für das Jahr 2024. Er folgte damit der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der in seiner Sitzung die Zustimmung empfohlen hatte.

Die Haushaltssatzung schließt damit im Verwaltungshaushalt für die Einnahmen und Ausgaben mit 12.232.900 € und im Vermögenshaushalt für die Einnahmen und Ausgaben mit 4.822.000 €. Der Gesamtbetrag für die Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde auf 902.000 € festgesetzt.

Vorschlag zur Reduzierung von Stromkosten durch Eigenstromnutzung im sogn. Bilanzkreismodell

Aufgrund eines Vorschlages aus der Mitte des Marktgemeinderates informierte Herr Fischer von den Gemeindewerken zu den Möglichkeiten der Eigenstromnutzung im Rahmen des sogn. Bilanzkreismodells. Denkbar ist hierzu die Nutzung von Strom der eigenen Anlagen oder auch von externen Anlagen. Da die gemeindlichen PV-Anlagen sich in der Volleinspeisung befinden und dies sehr rentabel ist, bietet sich die Nutzung von externen Anlagen an. Um zu prüfen, ob dies möglich ist, sollen Gespräche mit der örtlichen Bürgerenergiegenossenschaft aufgenommen werden.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Umstrukturierung des Freibades mit dem Ziel der Kostensenkung

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Prüfung der Umstrukturierung des gemeindlichen Freibades. Ziel dieser Umstrukturierung soll eine deutliche Senkung des jährlichen Defizits sein. Denkbar ist z.B. die Umwandlung in ein nichtöffentliches Vereinsbad. Durch ein hohes ehrenamtliches Engagement im Verein und Regelungen in der Vereinssatzung könnten vermutlich deutlich Kosten eingespart werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre der Weiterbetrieb des Freibades jedoch zu reduzierten Personalkosten. Hier würden bestimmte Aufgaben ehrenamtlich, oder durch Aushilfen erledigt. Nur die unbedingt notwendigen Bereiche würden dann durch Fachpersonal überwacht.

Der Marktgemeinderat zeigte sich gegenüber den Vorschlägen der Fraktion aufgeschlossen und beschloss einstimmig die Gründung eines Arbeitskreises der sich näher mit diesem Thema beschäftigen soll.

Abhalten von Feuerwerken zum Ausklang der Lichtenauer Kirchweih

Ohne eine Gegenstimme beschloss der Marktgemeinderat das Feuerwerk zum Ausklang der Lichtenauer Kirchweih in diesem Jahr wie gewohnt abzuhalten. In diesem Zusammenhang wurde die Idee geäußert, in den kommenden Jahren das Feuerwerk durch eine Lasershow zu ersetzen, wenn dies mit Einsparungen verbunden ist.

Stellungnahme zur 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken zum Teilkapitel Windenergie

Zugestimmt hat der Marktgemeinderat der 31. Änderung des Regionalplans der Region Westmittelfranken zum Teilkapitel Windenergie. Der Markt Lichtenau wird durch die Änderungen im Bereich von Oberrammersdorf und Zandt berührt. Hier ist eine Windvorrangfläche geplant von der auch Teile von Ansbach, Merkendorf und Weidenbach betroffen sind.

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 Immeldorf-Mitte

Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Ortsteil Immeldorf. Wie der planende Architekt hierzu erläuterte, soll durch einen Bebauungsplan eine Vielzahl von städtebaulichen Fragestellungen im Immeldorfer Ortszentrum geregelt werden. Um Fehlentwicklungen in diesem Bereich zu vermeiden, beschloss der Marktgemeinderat ebenfalls einstimmig zum Umgriff des künftigen Bebauungsplanes eine Veränderungssperre. Ein anschließender Antrag auf Baugenehmigung wurde dann ohne eine Gegenstimme mit Verweis auf die Aufstellung des Bebauungsplanes und der hierzu erlassene Veränderungssperre abgelehnt.

Abschluss des Bauleitplanung zum Gewerbegebiet Unterrottmannsdorf Nord

Der Marktgemeinderat fasste die für den Abschluss des Bauleitverfahrens notwendigen Beschlüsse. Zuvor erläuterte der planende Architekt die eingegangenen Stellungnahmen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den im Rahmen der Bauleitplanung geänderten Flächennutzungsplan auszufertigen und dem Landratsamt zur Prüfung vorzulegen. Außerdem wurde sie beauftragt, nach der Genehmigung des Flächennutzungsplanes den Bebauungsplan öffentlich bekannt zu machen.