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Markt Lichtenau in Bayern
Ausgabe 6/2026
Bericht aus dem Gemeinderat
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Bericht aus dem Gemeinderat

Beschlussfassung über die Beteiligung am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten und Schwimmbäder für das Freibad“ im Jahr 2026

Obwohl die Entscheidungen für eine Zuwendung für das gleichnamige Bundesprogramm für das Jahr 2025 noch nicht gefallen ist, legt der Bund bereits das nächste Förderprogramm für das Jahr 2026 auf. Einstimmig beschloss der Marktgemeinderat sich auch an diesem Förderprogramm zur Sanierung des Freibades zu beteiligen.

Bezuschussung des Golfclubs Lichtenau Weickershof e.V.

Für Unterhaltungsmaßnahmen bei den Damenduschen, einer Wetterschutzhütte und der Sanierung von Bunkern genehmigte der Marktgemeinderat einen Zuschuss in Höhe von 10% der geschätzten Kosten. Der Verein kann dadurch auch vom Landkreis Ansbach einen Zuschuss mit gleichem Anteil erwarten.

Bekanntgaben

Realisierung eines Dorfladens im ehemaligen SB-Markt Zahn

Unter diesem TOP gab der 1. Bürgermeister bekannt, dass wahrscheinlich kein Dorfladen im Gebäude des ehemaligen SB-Marktes Zahn realisiert werden kann. Grund hierfür ist die Vermietung der Räumlichkeiten durch den Eigentümer an einen anderen Interessenten.

Wohnverhältnisse in einem Anwesen im Rutzendorfer Weg

Aufgrund einer Anfrage von Anwohnern eines Anwesens im Rutzendorfer Weg nahm die Verwaltung hierzu Stellung. Der Geschäftsleiter erläuterte, dass mit der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Kontakt aufgenommen wurde. Dies prüft derzeit die Rechtslage. Die Verwaltung kann leider keinen Einfluss auf die Nutzung des Anwesens nehmen. Die Zuständigkeit liegt hier ausschließlich beim Landratsamt Ansbach als Bauordnungsbehörde.

Sachstand zur Erneuerung der Brücke am Reisigweg im Rahmen der Verbreiterung der Autobahn A6

Zu einer Anfrage, ob die vorhandene Brücke über die Autobahn A6 bei der anstehenden Verbreiterung wieder hergestellt werden, nahm die Verwaltung ausführlich Stellung. Nach dem Planfeststellungsverfahren der Autobahn GmbH werden alle Bauwerke abgebrochen und nahezu an gleicher Stelle in ähnliche Ausführung wieder errichtet. Die Bedenken aus der Bevölkerung dürften deshalb unbegründet sein.

Bekanntgabe zu einer Wortmeldung über die Kosten der Übergangslösung bei den Bautätigkeiten für die KITA in der Bergstraße

Auf Anfrage gab die Verwaltung bekannt, dass die Kosten für die vorübergehende Unterbringung von Kindern aus der KITA in der Bergstraße im Altbau der Schule auf insgesamt 359.111,51€/brutto geschätzt werden. Für eine notwendige Containeranmietung werden 159.223,79€/brutto für zwei Jahre veranschlagt. Der Rest ist für Umbaumaßnahmen im Bestand erforderlich. Der Kauf der Container würde 290.015,20€/brutto betragen.